@TheoYJ: Ich hab da mal zwei Fragen!

Diskutiere @TheoYJ: Ich hab da mal zwei Fragen! im Automobiles Forum im Bereich Allgemeines; Andreas, du bist ja unser "Aufklärer". 1. Kannst du mich mal aufklären was es mit selbst geschriebenen Kennzeichen auf sich hat? [img]...

  1. #1 Danieljetzt, 13.12.2014
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    Andreas, du bist ja unser "Aufklärer".

    1. Kannst du mich mal aufklären was es
    mit selbst geschriebenen Kennzeichen auf sich hat?

    [​IMG]

    [​IMG]

    Seh ich in letzter Zeit immer öfter.
    Mal ganz abgesehen von den Leuten die ihr deutsches
    Kennzeichen "nachmalen" das sowas nicht OK ist, ist mir klar.


    2. Die ewige streit Frage. Was darf ich ziehen?
    Also die Anhängelast.

    Was zählt da? Das in den Papieren vom Anhänger angegebene
    zulässige Gesamtgewicht, oder das tatsächliche Gewicht.

    Beispiel: Mein Vater fahrt immer mit seinem Bootstrailer zum
    TÜV, ohne Boot drauf. Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8t
    sein Auto darf aber nur 2t ziehen.
    Ohne Boot ist der Trailer natürlich unter 2t.


    Vielen dank für deine Mühe.

    : gib5
     
  2. GCZJST

    GCZJST Findet jedes Schlammloch :-)

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    Anhängelast ist die tatsächlich angehängte Last.
    Das bedeutet der leere Trailer darf am 2t Auto gezogen werden. Mit Boot natürlich nicht.
     
  3. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Sorry dass ich jetzt erst antworte Daniel, aber die letzten Tage waren bei mir zeitlich ziemlich eng gepackt. Jetzt hier Deine Antworten:


    Das ist natürlich rechtlich absolut nicht zulässig, und gilt bei uns als Betteln "Bitte, bitte, halte mich an und kontrollier`mich".

    Für ausländische Fahrzeuge gilt grundsätzlich das Zulassungsrecht des Herkunftslandes, aber Pappschilder gibt es nirgendwo.

    Es kann natürlich sein, dass ein Kennzeichenschild mal verloren geht und irgendwo abfällt und im Straßengraben landet - das passiert vor allem bei den Plastik-Kemmhalterungen deutlich öfter als früher beim Anschrauben der Kennzeichenschilder.

    Das Problem des ausländischen Fahrzeugführers ist jetzt natürlich, dass er irgendwo in Deutschland steht, und er ein neues Kennzeichenschild nur in seinem Heimatland bekommt - aber wie soll er da jetzt wieder hinkommen?

    Der richtige Weg ist dann zu nächsten Polizeiwache zu fahren und dort unter Vorlage der Fahrzeugpapiere den Verlust zu melden. Er bekommt eine Bescheinigung dass er den Verlust angezeigt hat, die er dann bei einer Kontrolle vorzeigen kann. Er hat aber jetzt immer noch ein zugelassenes und versichertes Fahrzeug, dass er aber ohne Kennzeichen nicht fahren darf. Also bleibt ihm nichts anderes übrig als sich ein Stück Pappe zu nehmen und das Kennzeichen drauf zu schreiben. Das wird zwar nicht gerne gesehen, ist aber für ihn die einzige Möglichkeit wieder nach Hause zu kommen und dort ein neues Kennzeichen machen zu lassen.

    Das können wir auch bei einer Kontrolle überprüfen - also ob der Verlust bei der Polizei gemeldet ist. Wenn er das nicht gemacht hat wird anhand der Fahrzeugpapiere abgeglichen, ob es sich bei dem Pappschid um das richtige Kennzeichen dieses Fahrzeugs handelt. Wenn nicht wird die Kiste stillgelegt, er fährt damit keinen Meter mehr, und bekommt eine Anzeige wegen Fahren ohne Versicherungsschutz und Zulassung - bei Ausländern mit sofort zahlbarer Sicherheitsleistung.

    Wenn er auch die Papiere nicht dabei hat können wir innerhalb der EU/Schengenstaaten innerhalb von ein paar Minuten die Halter- und Fahrzeugdaten abfragen, d.h. ich kriege schnell raus ob das selbstgemalte Kennzeichen zum Fahrzeug passt oder nicht. Wenn nicht bleibt die Kiste stehen (siehe oben).



    Es gilt die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene zulässige maximale Anhängelast, also das Gewicht (die Gesamtmasse) die man hinter dem Auto ziehen darf (die erforderliche Führerscheinklasse BE natürlich immer vorausgesetzt).

    Diese setzt sich zusammen aus der Stützlast (das Gewicht dass auf die Anhängerkupplung drückt) plus der/den Achlast/en.

    Wenn Dein Vater mit seinem Auto 2000 kg zulässige Anhängelast hat, dann darf er auch 2000 kg tatsächliche Anhängelast ziehen - es geht hier immer nur um die "tatsächliche Gesamtmasse", also dass, was der Anhänger tatsächlich in der aktuellen Situation auf die (geeichte) Waage bringt.


    Ob er Anhänger an sich eine theoretisch höhere Last tragen kann (also ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat als das Zugfahrzeug ziehen darf) ist hierbei unerheblich. Es geht nur darum was auch tatsächlich aktuell dranhängt.

    Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:
    Nehmen wir an der (leere) Bootstrailer wiegt 450 kg, hat aber ein zulässiges Gesamtgewicht von 2800 kg. Wenn Dein Vater den leeren Trailer jetzt mit seinem Auto zieht, hat er tatsächlich ja nur 450 kg am Haken, er darf mit dam Auto aber sogar 2000 kg ziehen - das ist absolut ok und zulässig.

    Wenn natürlich ein Boot auf dem Trailer liegt, und der Trailer mit Ladung mehr als 2000 kg wiegt, darf er ihn (mit dem genannten Auto) nicht mehr ziehen...


    :ciao

    Andreas
     
  4. #4 Danieljetzt, 17.12.2014
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    :daumen

    Noch mal zu den Kennzeichen.
    Sieht man auf dem Bild nicht so gut,
    aber der auf Bild 1 hat ein Blechschild
    mit einer Plakette drauf. Dies ist dann
    mit der Hand beschriftet.
     
  5. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Kenn ich nicht, hab ich noch nie gesehen :grübel
     
  6. #6 Blattfederputzer, 18.12.2014
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    Moin,
    das sind Niederländische oder eventuell französiche Überführungs und Ausfuhrkennzeichen und nur gültig in Verbindung mit einem Amtlichen Siegel.
    Das findet der Beamte vor Ort recht schnell raus ...
     
  7. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Das kann gut sein. Über das Siegel weiß ich ja dann wo ich nachfragen muss. Und dann müsste er ja auch Papiere bei sich haben - wobei mir das bei kyrillischer Schrift auch nicht weiterhilft :-)

    Aber niederländisch ist das nicht - ich hab die Grenze nach Holland nur 25 km weg, und gerade hier würde man die dann mal öfters sehen.. :grübel

    Andere Länder, andere Sitten....
     
  8. #8 Blattfederputzer, 18.12.2014
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    Naja ich sehe die öfter da ich täglich die Warschauer Allee befahre und unsere Polnischen Nachbarn in den letzten 2-3 Jahren vermehrt Niederlande und Great Britain Kennzeichen durch die Gegend fahren.
    Naja jedenfalls bei Ausfuhr bzw Überführung erhalten die in Frankreich und den Niederlanden so eine Nummer, aus der man mehrere Sachen rauslesen kann, wenn man weiß was und die gehört dann eigentlich als Nummernschild ans FZG.
    Und um die vermutlich tausende € an Nummernschildkosten zu sparen malen die sich die selber Siegel drauf vom Amt und das soll dann legal sein.
     
  9. #9 Billy-the-kid, 18.12.2014
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    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Cool, das kenn ich auch von Indien so, da kann sich jeder sein Kennzeichen selber malen bzw. das Typographieprogramm der Schilderbude ausreizen mit den unmöglichsten Bollywood-Schnörkeleien, bis man vor lauter Schnörkeln gar nix mehr lesen kann... ;-)
    Hauptsache, das Auto ist zugelassen, WAS aufm Kennzeichen steht, kann man in der Dunkelheit bei den oft unbeleuchteten Autos eh net erkennen. ;-)
     
  10. #10 Falkili, 26.12.2014
    Falkili

    Falkili livin´on a rig

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    Ich wollte mich mal kurz einklinken...

    In den Niederlanden bekommen kleine Anhänger kein eigenes Kennzeichen.
    Darum haben im allgemeinen die Fahrer dort, die eine AHK am Auto haben, ein drittes Kennzeichen im Kofferraum oder am Anhänger (Selbes Kennzeichen wie Zugfahrzeug.
    Wenn man sich einen Anhänger in NL mietet, bekommt man dort ein "blanko" Nummernschild, wo dann mit einem Stift die Nummer vom Zugfahrzeug drauf geschrieben wird.
    Ich weiß nur grade nicht, bis zu welchem Gewicht das so geht...

    Vor einigen Jahren hatte ich in Rotterdam mal nen Anhänger gemietet und die haben dann meine deutsche Nummer drauf geschrieben. Ein Kollege meinte dann: "Jetzt kannst du ruhig zu schnell fahren ;). Die Kombination in Buchstaben & Zahlen hätte niemals niederländisch sein können. Diese wäre mit Belgien vergleichbar... HaHa ..."
     
  11. #11 trudelpups, 27.12.2014
    trudelpups

    trudelpups Vielen Dank für nichts !

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    Fakt ist doch das jeder in Deutschland machen
    kann was er will sofern er einen Turban oder ne schwarz
    goldene Jogginghose trägt.
    Du als eingeborener bekommst eins zwischen die Hörner
    wenn du auf dem Kennzeichen rumkritzelst.
    Ich habe mein zerkratztes Schild mit Filzstift nachgemalt.
    Ergebniss: Ärger mit den Behörden.
    Das ist ein amtliches Dokument da haben sie gar nix
    drauf zu malen.:tee
     
  12. #12 Danieljetzt, 27.12.2014
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  13. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    "Bauernmalerei" ist nicht erlaubt ? :huch
     
  14. #14 Bubbles, 28.12.2014
    Bubbles

    Bubbles Kriecher sind schwer zu Fall zu bringen

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    Doch!

    Aber was Arnd gemacht hat, war eindeutig
    "Schwarzmalerei"!:tuscheln

    Die ist in Germanien zwar weit verbreitet aber
    scheinbar dennoch verboten...
     
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