Winterreifen- und Offroadreifenverbot

Diskutiere Winterreifen- und Offroadreifenverbot im Automobiles Forum im Bereich Allgemeines; http://www.4wheelfun.de/news/offroad-reifen-verbot-in-italien-vorsicht-falle-drastische-strafen-drohen-8387086.html Servus, nachdem ich den...

  1. #1 bergschreck, 24.05.2014
    bergschreck

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    http://www.4wheelfun.de/news/offroa...-falle-drastische-strafen-drohen-8387086.html

    Servus,

    nachdem ich den Artikel gelesen hatte, musste ich mich erstmal setzen. Habe ich doch den Campingurlaub bereits gebucht und bezahlt. Neue Reifen machen den Urlaub extrem teuer und auf Risiko wird der Urlaub im schlimmsten Fall noch teurer. :keule:

    Meine AT's sind bis 190 km/h zugelassen, der Dicke fährt lt. Fzg.-Schein aber 208 km/h.

    Die einzige -evtl. bezahlbare Alternative- wäre das Fzg. irgendwie elektronisch zu drosseln und die Änderung eintragen zu lassen.

    Geht das irgendwie?
     
  2. Cookie

    Cookie Instant idiot ... Just add mud

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    Naja, so oft kontrollieren die Italiener nun auch nicht. Ich würde das Risiko eingehen. Mit einem Aufkleber bist Du zumindest in DE sicher, evtl. kann man dann besser mit den Menschen verhandeln.
     
  3. #3 bergschreck, 24.05.2014
    bergschreck

    bergschreck Member

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    Das war auch mein erster Gedanke.

    Wenn ich dann aber mit Familie und Wohnwagen, aber dafür ohne Zugfahrzeug dumm rumstehe, hat sich das Risiko nicht wirklich gelohnt. Außerdem wollen wir schon öfter nach Italien. So zweimal im Jahr zieht's uns dahin.
     
  4. #4 Billy-the-kid, 24.05.2014
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    Zu diesem neuen ital. Gesetz kann man im Internet verschiedene Interpretationen finden, es gibt einige Meinungen, die schreiben (und begründen das wiederum mit behördlichen ital. Schreiben), dass dieses Verbot sich eben doch nicht auf unsere Geländewagen-MT-Reifen bezieht.

    Gut wäre, wenn hier Rechtsklarheit einträten würde, momentan ist jeder ja irgendwie nur verunsichert.
     
  5. #5 MackDog, 25.05.2014
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    Hier mal ein Brief vom Christian aus einem anderen Forum:

    Hallo an Alle!

    Ihr habt ja sicher vom Reifengesetz in Italien gehört. Lest euch das mal durch:

    Der Artikel:

    Ab Donnerstag gilt in Italien ein Fahrverbot mit Winterreifen. Viele Autofahrer sind verunsichert und haben sich in den letzten Tagen an den ÖAMTC gewandt. Experten haben nun nachrecherchiert, worauf man bei Fahrten nach Italien achten muss.

    „Grundsätzlich hat das Verbot mit dem so genannten ‚Geschwindigkeitsindex‘ zu tun, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Diese Geschwindigkeit kann unter der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen. In Österreich ist das für Winterreifen zulässig, wenn ein Aufkleber im Fahrzeug den Lenker darauf hinweist“, erklärt ÖAMTC-Expertin Dagmar Riedl.

    Auch Wohnmobile betroffen

    In Italien dürfen derartige Reifen von 15. Mai bis 14. Oktober hingegen nicht verwendet werden - sowohl von italienischen als auch von ausländischen Autofahrern. Zusätzlich ist die Verwendung von Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex „Q“ (160 km/h) oder niedriger generell verboten. Das gilt auch für Wohnmobile, die üblicherweise eine geringere Bauartgeschwindigkeit als 160 km/h haben.

    „Der Index ist in unmittelbarer Nähe der Dimension notiert - als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl“, erläutert Riedl. Beispielsweise steht bei der Bezeichnung „225/55 R17 H“ der Buchstabe „H“ für den Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige (Reifen-) Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h hindeutet.

    Strafen bis zu 1.682 Euro

    Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V, W oder Y üblich.

    „Es sind vermutlich nicht allzu viele Fahrzeuge vom Verbot betroffen, weil Geschwindigkeitsindizes unter ’Q’, also 160 km/h, kaum vorkommen“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. „Wer nach Italien fahren will, sollte trotzdem sicherheitshalber einen Blick auf seine Reifen werfen.“ Denn wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen.

    Und hier die Antwort eines anderen Users dazu:

    Worum geht es also in diesem Gesetz, das übrigens schon seit dem 17.01.2013 -also die zweite Saison!- gültig ist?

    Es geht darum, dass die Italiener -nicht zum ersten Mal übrigens!- Schwierigkeiten hatten bzw. haben, ihren Markt mit Winterreifen zu versorgen und deswegen die Verbraucher dazu anhalten wollen, ein wenig sorgsamer mit dem für sie verfügbarem Material umzugehen. Zudem gilt auch in Italien seit dem 16.01.2013 die Winterreifenpflicht. Und unsere südlichen Nachbarn sind halt etwas schludriger als wir braven Untertanen und fahren die Dinger dann eben das ganze Jahr.

    Zudem wird Bezug genommen auf einen minsterielles Rundschreiben vom 31. Mai 1995 - ist also etwas nicht so ganz Neues, die Sache. Das Rundschreiben hab selbst ich jetzt noch nicht gesucht, den müsste man sich mal genauer ansehen.
    Es ist hier zu finden: http://www.asaps.it/nuovo/downloads...ci_Riconoscimento marcature equivalenti)i.pdf
    Hier heisst es: Zitat: "6. I pneumatici idonei alla marcia su neve contraddistinti dalla marcatura M+S (oppure MS, M-S,
    ovvero M&S) montati su veicolo devono essere marcati con un simbolo della categoria di
    velocità non inferiore a “Q” (corrispondente a 160 Km/h). In tal caso il conducente, come
    norma di comportamento, deve rispettare i limiti più restrittivi eventualmente imposti dalla
    velocità massima ammessa per il pneumatico (prescritta da targhetta monitoria all’interno del
    veicolo).
    Ad esempio: la prescrizione 145 R13 74S del documento di circolazione deve ritenersi
    soddisfatta quando la vettura è equipaggiata con pneumatici di tipo neve recanti marcature del
    tipo: 145 SR13 74Q M+S, ovvero 145 R13 74Q M+S, ovvero P145/80 R13 75Q M+S, ecc."
    Und damit löst sich die ganze Sache genau in das auf, was sie von Anfang an war: heisse Luft nämlich.
    Da steht nämlich nichts von einem Verbot von Q-Reifen, sondern nur davon, dass mit Q-Reifen nicht schneller als 160 gefahren werden darf. Wie bei uns.

    Zudem heisst es im Originaltext "... anche con indice die velocità Q ..." - das heisst auch mit Speedindex Q: also ist der Speedindex für sich kein Kriterium, sondern nur zusätzliches Merkmal.
    Zudem heisst es, dass alle im Fahrzeugschein eingetragenen Grössen und Typen auch mit dem Speedindex Q natürlich ganzjährig gefahren werden dürfen.

    Insomma, un gran polverone fatto da qualche giornalista incapace che non ha capito niente ... viel Lärm um nichts, aufgewirbelt von irgendjemand, der keine Ahnung hat.
    Im übrigen wäre es durchaus bereits bis nach DE durchgedrungen, wenn es in IT Strafen wegen eines solchen Grunds gegeben hätte.

    Also beruhigt Euch wieder und fahrt nach oder durch Italien, wenn Ihr das wollt.

    Achja, um Fragen zuvorzukommen - italienisch ist eine meiner Muttersprachen. Alles klar?


    Es sieht also nicht ganz so schlecht aus. rotzdem werde ich dies der ÖAMTC Rechtsabteilung weiterleiten und mich vergewissern.

    Ihr hört von mir! :)

    LG
    Christian
     
  6. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Na, dann bin ich ja ein wenig beruhigt. Mein YJ hat als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter Buchstabe "T" 150 km/h im Fahrzeugschein stehen, und die 32x1,5 R15 M&S113Q auch da eingetragen.

    Also ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ja auf jeden Fall kleiner als der Speed-Index der Reifen....
     
  7. #7 bergschreck, 25.05.2014
    bergschreck

    bergschreck Member

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    Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten und Informationen.

    Wie sieht es aber mit meinem Lösungsansatz aus, das Fzg. zu drosseln.

    190 km/h wären für mich ausreichend. Äußerst selden war ich schneller unterwegs und könnte in Zukunft darauf verzichten.
     
  8. #8 Billy-the-kid, 25.05.2014
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Entschuldigung, dass dies hier keinen Lösungsbeitrag darstellt, aber ich wollte nur gerne mal bemerken, dass ich es echt krass finde, dass/wenn wir als Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland und in Deutschland zugelassenen Geländefahrzeuge und Wohnmobile (in der Regel mit Q-Kennung-M+S-Reifen, von wegen "selten", wie es in dem realitätsfernen ÖAMTC-Schreiben heißt!) unsere Autos quasi "umbauen" (also Geschwindigkeit drosseln) sollen/müssen, um 1x im Jahr in Italien Urlaub machen zu dürfen.
     
  9. tigama

    tigama +++ Hello Kitty 4 ever +++

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    andere mütter haben auch hübsche töchter ;-)

    warum in die ferne schweifen wenn das gute liegt so nah ;-)

    bleibe im lande und nähre dich redlich ;-)

    na klickerts ?!
     
  10. Gecko

    Gecko ...der Farbe ins Leben bringt

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    Das ist nicht der Trööt und für viele nicht zum lachen. :vogel :keule:


    Ein JKU hat eine Höchstgeschwindigkeit von 172 und darf mit BF Goodrich AT - Index R nicht einreisen da der Wagen um genau 2 km/h zu schnell ist.

    @ Oliver : Danke ums kümmern :genau
     
  11. tigama

    tigama +++ Hello Kitty 4 ever +++

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    gecko, ich meine das toternst !

    solche hirnpupse irgendwelche Bürokraten von wegen Winterreifen schonen kann man ja eigentlich nicht ernst nehmen ......

    und wenn ich ans Meer möchte gibt's noch andere Möglichkeiten ;-)
     
  12. #12 TJ-Wolf, 26.05.2014
    TJ-Wolf

    TJ-Wolf Greenpeace Hell

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    Hallo Christian

    Danke für deine Recherche
    Wir wollen im August in die Dolomiten nahe Bozen ( alle gebucht! )
    Alle mit TJ bzw YJ
    alles Q Reifen....

    hast du schon was verlessliches, worauf man sich beziehen kann?

    Wir "rühren" momentan den ADAC auf, keine gescheite Antwort...


    Viele Grüße

    Wolfram
     
  13. #13 bergschreck, 28.05.2014
    bergschreck

    bergschreck Member

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    Ich hab vorhin mal ans Auswärtige Amt geschrieben.

    Die Antwort, wenn eine kommt, werde ich dann hier einstellen.
     
  14. #14 Albatross, 29.05.2014
    Albatross

    Albatross Der mit dem Vogel

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    sorry, irgendwie bin ich zu blöd für diese Diskussion...
    Wo in Italien darf man 160 km/h fahren (bzw. mehr als 130)?
    [​IMG]
    Quelle Wikipedia
     
  15. Basti

    Basti Newbie

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    Deswegen ist es ja so kurios wenn sie wenigstens die Schneeflocke genommen hätten (also echte Winterteifen)...
     
  16. #16 Wildwater, 29.05.2014
    Wildwater

    Wildwater Sweet little sixteen

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    Das tut nichts zur Sache. Ich musste auf meinem Ford auch V Reifen montieren, obwohl es in Österreich auf öffentlichen Strassen sogar Q zu hoch wäre.

    ww
     
  17. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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  18. tigama

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  19. #19 Plastic Bertrand, 29.05.2014
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    Guido
    Hi,

    in der Südtiroler Zeitung wird Folgendes geschrieben:

    ***

    Das Transportministerium hat mit Rundschreiben vom 17.01.2014 eine Anweisung erlassen, auf Grund derer es zwar erlaubt ist, Fahrzeuge auch in den Sommermonaten mit Winterreifen auszurüsten, allerdings nur wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens jenem entspricht, der auf der Zulassungsbescheinigung für Reifen angegeben ist. Hingegen dürfen im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Mai die am Fahrzeug montierten Winterreifen auch einen niedereren Geschwindigkeitsindex haben als jener, der in der Zulassungsbescheinigung aufscheint, jedoch nicht niederer als Q (160 km/h).

    ***

    Das müsste doch heissen, dass meine Q-Reifen zulässsig sind, wenn die Reifengrösse mit dem Q Index im Fahrzeugschein eingetragen ist. Die reale Endgeschwindigkeit des Fahrzeugs spielt dann ja keine Rolle.

    Wenn dieser Text stimmt, gibt es zumindest für mich kein Problem. Oder denke ich falsch ? :grübel

    Gruß
    Guido
     
  20. Gecko

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    Hallo Guido.

    bis und einschließlich Q geht gar nicht. Darüber dar das Fahrzeug laut Papieren nicht schneller sein als es der Reifen sein darf.

    Bespiel: JKU mit BFG / AT und Kennzeichnung "R" ist erlaubt ---- aber nur wenn dein JKU laut Papierren eine max. Geschwindigkeit von 170 hat. Reifen R gehen auch bis 170.

    Bei mir hat der Reifen zwar R aber in den Papieren steht eine max Geschwindigkeit von 172. wegen dieser minimalen Differenz darf ich auch nicht nach Italien.
    Q geht aber auch dann nicht wenn dein Fahrzeug mit nur 160 angegeben ist.

    So lese ich das zumindest aus vielen Foren heraus.
    Sollte ich mich täuschen - wäre ich sogar froh.

    Gruß Gecko
     
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