Freudige Nachricht vom TÜV für alle

Diskutiere Freudige Nachricht vom TÜV für alle im JEEP Wrangler YJ Forum im Bereich Wrangler; Hallo War Heute beim TÜV wegen Eintragungen Fahrwerkshöherlegung etc. Alles ok. Dann meine Frage an selbigen wegen Kaltlaufregler einbauen zwecks...

  1. #1 Hansfriedel, 25.04.2014
    Hansfriedel

    Hansfriedel Jeeper

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    Hallo
    War Heute beim TÜV wegen Eintragungen Fahrwerkshöherlegung etc.
    Alles ok. Dann meine Frage an selbigen wegen Kaltlaufregler einbauen
    zwecks Steuerersparnis und was soll ich euch sagen :
    Kein Kaltlaufregler,da dieser die Abgaswerte noch verschlechtern kann
    sondern jetzt kommt die freudige Nachricht Minikat einbauen.
    Kostet bei Ebay ca 60 Euro also viiiiiiiiiiiel billiger und wird zwischen Lamdasonde und Kat verschraubt nicht mal ein Schweißgerät wird benötigt.
    Das war die beste Nachricht heute.
    Link von so einem Ding hier
    http://www.ebay.de/sch/i.html?_trksid=p2050601.m570.l1313&_nkw=Minikat+Jeep&_sacat=0&_from=R40
    Und Schwubs statt 15 Euro 13 nur noch 7 Euro 36 auf 100 ccm
    Würde euch auch den Tüv Mann nennen mit Telefonnummer will aber nicht
    das sein Telefon nicht mehr stillsteht.Mein Vorschlag zur Güte wenn Interesse besteht und der Admin ( Carsten ) das liest soll er sich mit mir in Verbindung setzen, ich gebe ihn die Telefonnummer und er kann sich dann für alle Rückversichern, Ich mache es so und werde dem Finanzamt einem drehen.
     
  2. #2 DIRTY-EGG, 25.04.2014
    DIRTY-EGG

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    das diese kats nur eine ABE für XJ und ZJ haben und für den YJ nicht,

    interessiert den prüfer nicht?

    kein wunder, das er nicht bekannt werden will....:pfeiffen
     
  3. #3 Billy-the-kid, 26.04.2014
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    Ich schmeiß mich weg, echt witzig! :happy

    Wir haben am ZJ den hier:
    http://www.ebay.de/itm/Mini-Kat-EUR...932070056?pt=DE_Autoteile&hash=item4864fedea8
    Hoppla, der ist ja seit unsrem Kauf anno 2009 nochmal günstiger geworden, tststs...


    @ Friedel: Aber wir freuen uns sicherlich alle für dich, dass dein TÜV-Prüfer den Minikat mit ABEs nur für XJ und ZJ auch bei deinem YJ anerkennt, super!
    : gib5
     
  4. #4 Blattfederputzer, 26.04.2014
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    Tja und wenn das Finanzamt deinem Gefälligkeitsgutachten auf die Spur kommt zahlste nach.
    :besen
     
  5. #5 Hansfriedel, 26.04.2014
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    Wieso Gefälligkeitsgutachten ?
    Nach Einbau wird eine Abgasuntersuchung durchgeführt und wenn die
    Werte Euronorm 2 erfüllen ist es auch kein Betrug.
    Abgaswert ist Abgaswert.
    Und bei ihm waren schon Leute mit Kaltlaufregler die bei der AU
    durchgefallen sind. Meine Frage an ihm war ja auch einen KLR einzubauen.
    Daraufhin hat er mir ja erst die Alternative mit dem Minikat vorgeschlagen.
    Der Kostenfaktor war erst mal nicht Ausschlaggebend.
    Und ich glaub auch nicht das er wegen mir seinen Job aufs Spiel setzt.
    Und glaubt nicht das ich so bescheuert wäre hier Illegale Sachen im Forum
    breitzutreten wo jeder es lesen kann.Wenn ich so was mache dann alles Legal
    im Bereich des Erlaubten.
     
  6. #6 Hansfriedel, 26.04.2014
    Hansfriedel

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  7. #7 Billy-the-kid, 26.04.2014
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    Wenn in einer ABE eine Fahrzeugliste aufgeführt ist, dann gilt diese ABE eben genau für die in der ABE aufgeführten Fahrzeuge.

    Bei diesem Link von dir steht nix über die Fahrzeuge, für die die ABE gilt. Wo ist denn die in dem Link angesprochene "Liste", in der "Ihr Fahrzeug aufgeführt ist" oder eben nicht?

    Davon abgesehen: Du bringst in deinem Thread hier lauter versch. Links bzw. versch. Minikats. Möglicherweise sind die konstruktionsbedingt gleich, aber für die Legalität ist halt (z. B.) die ABE ausschlaggebend.

    Also: Welche ABE hat denn nun dein Minikat bzw. ist darin wirklich explizit der YJ eingetragen?

    Bei den uns (Usern) bekannten Minikats ist halt in der ABE-Fahrzeugliste eben der YJ NICHT eingetragen. Aber du kannst ja ruhig den Gegenbeweis bringen!
     
  8. #8 Billy-the-kid, 26.04.2014
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    Was hat denn die Erfüllung der Euro2-Norm bei der AU mit deinem Minikat zu tun?
    Alle Grannies erfüllen die Euro2-Norm bei der AU, egal ob mit oder ohne Minikat oder mit oder ohne KLR.
    Nur bekommen die Facelifter halt ab Werk (auf Anforderung hin) eine Bescheinigung darüber, bei den Prefaceliftern muss man halt per KLR oder Minikat "legal tricksen".
    Die AU-Werte sind bei allen Grannies ziemlich gleich, egal ob nun Euro 0 oder Euro 1 oder Euro 2 oder gar D3.
    Ich hatte darüber schon einmal eine Tabelle erstellt, hier nochmal im Anhang.


    Wennst magst, kommst mal rüber, dann zeig ich dir nen ZJ, der hat zufälligerweise gar keinen G-Kat drin und erfüllt trotzdem bei der AU alle Euro2 und sonstwas Werte.
    (Der ist übrigens NICHT angemeldet, somit auch kein Steuerbetrug, nicht dass hier wieder so ein selbsternannter Gesetzeshüter meint, er müsse Denunziant spielen.)

    An deiner Stelle täte ich mich einfach über deinen Erfolg bzw. gute TÜV-Prüfer-Beziehungen freuen und die Sache nicht weiter in der Öffentlichkeit breittreten (und ICH weiß ganz konkret aufgrund eigener Erfahrungen, welche negativen Konsequenzen es im realen Leben haben kann, wenn man in der Forenwelt zuviel öffentlich breit tritt ;-) ).
    Außer du hast tatsächlich einen Minikat, in dessen ABE der YJ explizit aufgeführt ist.
    DAS wiederum würde dann bestimmt sehr viele User hier interessieren.
     

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  9. #9 Hansfriedel, 26.04.2014
    Hansfriedel

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    Genau Recht hast du jeder soll machen was er will also werde ich mich in Zukunft in schweigen hüllen.
    Und zu dem Link oben steht Minikat Universal das heist ja wohl
    wie der Name sagt nicht speziell auf ein Fahrzeug zugeschnitten mit ABE
     
  10. #10 Joyride, 26.04.2014
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    Du musst noch viel lernen, was die StVO angeht.

    Aus meiner Sicht ist deine Betriebserlaubnis damit erloschen,
    viel Glück mit den Folgen.

    Bernd
     
  11. Jeep42

    Jeep42 ---Der mit ohne Jeep---

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    Matthias
    Geil, universal ???

    soll heissen ich bau mir das teil in meinen 4,2er und hab dann euro 2, oder laut link evtl. sogar D3 ??? :yippieh:yippieh

    wenn das stimmt dann:
    :kellercafe
    Kaffee für alle!

    :ironie
     
  12. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Mit der StVO hat das nichts zu tun, das betrifft eher die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), bzw. die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)...

    Ich sehe das auch so, dass ich mich nur auf die ABE berufen kann, wenn mein Fahrzeug darin explizit aufgeführt ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann auch ein TÜV`ler nichts dran ändern. Dann muss ich schon nach Vorgabe eine Einzelabnahme mit einem teuren Abgasgutachten machen lassen...
     
  13. #13 Haraldshotwheel, 26.04.2014
    Haraldshotwheel

    Haraldshotwheel Jeeper

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    Hi , wenn mir jemand sagen will das für jedes Fahrzeug das Mini kat fähig ist ein Abgas Gutachten gemacht wurde dann glaube ich das bestimmt.

    Außerdem ist Euro2 oder D3 das gleiche..

    Freu dich über den kompetenten Prüfer der nicht nur das glaubt was auf einem Stück Papier steht.

    Gruß Harald
     
  14. #14 Billy-the-kid, 26.04.2014
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    Äh, nö. D3 erfüllt strengere Werte als Euro2.

    Und noch besser: D3 entspricht vom Steuer-Satz her Euro3, ergo Steuer-Satz 6,75 Euro pro 100 ccm bei D3 und nicht 7,36 Euro pro 100 ccm wie bei Euro2.
     
  15. #15 DIRTY-EGG, 26.04.2014
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    dir ist bestimmt in deiner euphorie entgangen, das der von dir verlinkte " universal " kat

    für VW´s bestimmt ist:

    und in dem angebot ist die rede von einer fahrzeugliste, also kannst du davon ausgehen,

    das ABE´s für betimmte fahrzeugtypen existieren.

    auch wenn du bei einer umrüstung nicht zum tüv musst, die zulassungsstelle

    schaut sich die ABE an, das weiss ich aus eigener erfahrung....

    spätestens da wirst du scheitern, wenn dein yps nicht explizit in der ABE drinsteht.
     
  16. TheoYJ

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    Hab ich im Yps :peggy

    (D3 mein` ich...)
     
  17. #17 Billy-the-kid, 27.04.2014
    Billy-the-kid

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    Besser is das. ;-) Und ich hab D3 in einem ZJ, im anderen Euro2 - wenn ich also den steuerlichen Unterschied zw. Euro2 und D3 genau beziffert sehen will, muss ich einfach nur die letzten Steuerbescheide rauskramen.
     
  18. #18 Hansfriedel, 27.04.2014
    Hansfriedel

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    So hier nun für alle Ungläubigen der Gesetzestext.
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzoausnv_52/BJNR131900996.html

    Besonders interresant § 1 diese Ausage
    mit einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt ist oder
    Bitte genau lesen hier steht einmal ABE für Fahrzeugteile und nicht Fahrzeugmodell und das hat der Minikat und nach jedem Satz oder nicht und auch
     
  19. #19 manowar, 27.04.2014
    manowar

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    Bau das Ding doch einfach ein und versuche dein Glück.
    Und dann schreibst du uns hier wie es gelaufen ist.
    Ich drücke dir die Daumen das es so geht.
    Die Steuern bei meinem 4,0l lagen mit KLR bei 270 euro.

    Gruss Kay
     
  20. TheoYJ

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    Hallo Hans,

    Ich würde mich freuen wenn Du unsere Agumentationen nachvollziehen könntest. Vorschlag: Ich erkläre Dir das jetzt in Kurzform wie meinen Studenten, ok?

    Prüfen wir das doch mal rechtlich durch, und machen wir mal einen kleinen Ausflug in`s Zulassungsrecht. Fangen wir ganz vorne an:


    Dazu müssen wir in die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gucken:

    Daraus ergibt sich (das was ich rot markiert habe) dass das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis braucht. Die kann es entweder durch

    - eine EU-Typgenehmigung (alle neuen Kfz ab 1996), oder

    - für Fahrzeuge vor von 1996 eine Typgenehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt, oder

    - eine Einzelabnahme nach §21 StVZO

    nachweisen.


    Früher hat man als Bestätigung hierzu einen Fahrzeugbrief bekommen, heute gibt es dafür die Zulassungsbescheinigung Teil 2, oder die COC-Bescheinigung. Mit dem Nachweis einer Haftpflichtversicherung bekommt man dann noch ein Kennzeichen zugeteilt.



    Ok, jetzt haben wir also ein zugelassenes Fahrzeug. Die Betriebserlaubnis besteht aber nur so lange, wie das Fahrzeug auch in dem Zustand bleibt, in dem es seine Betriebserlaubnis bekommen hat.


    Das ergibt sich aus §19 Abs. 2 StVZO:

    Durch das EU-Recht sind manche Änderungen legal (z.B. das Ändern auf andere Blinker oder Scheinwerfer), solange es sich um in der EU zugelassene Leuchten handelt - erkennbar an der e-Nummer auf den Teilen.

    Andere Änderungen sind eintragungspflichtig - d.h. ich muss die Änderung nach dem Umbau einem Sachverständigen vorführen.

    Ich muss für das Anbauteil also entweder

    - eine BE oder Zulassung nachweisen (= ABE des Kradtfahrbundesamtes)

    oder

    - eine EU-weit anerkannte Genehmigung vorweisen (das ist das was ich oben meinte mit der e-Kennzeichnung auf den Lampen)
    oder

    - eine Teilegutachten mit an schließender Anbauabnahme

    vorweisen können.


    Das ergibt sich aus dem nachfolgenden Gesetzestext. Die entsprechenden Passagen habe ich wieder rot gekennzeichnet:

    §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
    §19 Abs. 3 StVZO:


    So, JETZT kommen wir endlich auf das Thema "Abgasreinigung":

    Den von Dir zitierten Nachtrag (52. Ausnahmeverordnung zur StVZO) hat man nachträglich eingeführt, da das Verfahren zur Messung des Abgases strittig war, und so verschiedene Maßstäbe galten was "abgasarm" ist und was nicht.

    Durch die von Dir genannte Ergänzung wurde das klargestellt, und jetzt werden nur noch Fahrzeuge als schadstoffarm anerkannt, wenn sie nach dem 01.06.1996 (da ist das EU-relevante Datum wieder) mit einem Abgasreinigungssystem versehen worden sind.

    Da sind sie jetzt also wieder, unsere drei schon bekannten Ausnahmen - ABE durch das KBA/TÜV, EU-Zulassung oder Teilegutachten.

    Abgasreinigugnssysteme sind z.B. der von Dir angeführte Mini-Kat, oder auch ein Kaltlaufregler.



    Ok, checken wir das mal durch, welche Alternative in Frage kommen könnte:


    Este Möglichkeit - "wenn das Abgasreinigungssystem mit Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach §22 StVZO zugelassen ist".

    Gucken wir doch mal in den § 22 StVZO:

    Die wichtige Stelle hab ich wieder rot markiert. Insbesondere bei Abgasreinigungssystemen wird die Verwendung IMMER nur auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt, "universell" gibt es da nicht, weil es bei jedem Motortyp anders ist. Und wenn der Jeep YJ da nicht mit aufgeführt ist, darf man das Teil halt nicht am YJ anbauen - sonst erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Und eine Steuervergünstigung bekommt man dann logischerweise auch nicht. Diese erste (von Dir favorisierte) Möglichkeit fällt also leider weg.



    Zweite Möglichkeit - "wenn das Abgasreinigungssystem im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt ist"


    §21 StVZO behandelt ausschließlich die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge - also "Einzelabnahmen", die nur für dieses eine ganz spezielle Fahrzeug gelten. Guck selbst rein, ich will nicht schon wieder den ganzen Text hier einfügen, das wird hier eh schon ein langer Beitrag.

    Kurzform ist: Wenn das Teil die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Dein Prüfer Dir das einträgt, ist das Teil zulässig.

    Wenn Dein TÜV-Prüfer Dir diesen Mini-Kat also im Rahmen einer §21 Einzelabnahme" einträgt, ist alles ok. Freu Dich und spar Steuern. Das wird der Prüfer aber ohne (teures) Einzel-Abgasgutachten nicht machen (dürfen). Das ist das, was ich in meinem ersten Antwortbeitrag in diesem Thema meinte. Also fällt diese Möglichkeit auch weg.


    Letzte Moglichkeit - "wenn das Abgasreinigungssystem durch ein Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für unbedenklich erklärt und die Abnahme nach dieser Vorschrift unverzüglich durchgeführt und bestätigt worden ist"


    Auf Deutsch- Eintragung mit BE/Teilegutachten wie die meisten Fahrzeugteile, Fahrwerke, andere Radgrößen, usw... Auch hier wird der TÜVler gucken, ob Dein Fahrzeugtyp (Jeep YJ) in der BE/Teilegutachten aufgeführt ist - wenn nicht, wird es es Dir nicht eintragen (dürfen).


    Ergebnis der gesamten Prüfung:
    Kein Mini-Kat ohne gesonderte spezielle Genehmigung/Teilegutachten/ABE für den Jeep YJ. Ein Billig-Zubehörteil das das Abgas reinigt, die Steuern senkt, und das automatisch eine ABE für alle Autos hat KANN es nach deutschem Recht gar nicht geben.





    Wenn es sowas gäbe, würde das jeder in jedes Auto einbauen und der Hersteller würde sich eine goldene Nase verdienen. Soweit klar geworden? Das was Du gepostet hast, KANN laut StVZO nach deutschem Recht NICHT SEIN. Und genau DESWEGEN stehen wir Deiner Aussage hier recht kritisch gegenüber.

    Das Du als Laie den Gesetzestext anders auslegst und interpretierst kann ich absolut versehen - aber leider ist das so nicht richtig. Das ist eine Materie, in der man sich auskennen muss - ich hab das nicht umsonst erst studieren und mein Staatsexamen machen müssen, bevor man mich auf die Menschheit losgelassen hat.

    Glaub`s mir, ich mach meinen Job jetzt 33 Jahre und habe jeden Tag beruflich damit zu tun. Und Zulassungsrecht (bei uns intern auch "Schräubchenkunde" genannt) hab ich recht gut drauf...

    Gruß

    Andreas
     
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