Hi Jens, Ist abhängig vom Bundesland, eine Abnahme nach §21 StVZO (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21.php) ist in NRW nur durch den TÜV möglich. Habe auf die Schnelle keine Liste "wer ist pro Bundesland zuständig" gefunden. Mein persönlicher Eindruck (nach dreimal §21): Resultat und wohlwollen bei der Begutachtung hängt vom Ingeniör ab. Schick mir mal deine Email-Adresse, mir fällt da was ein.
Nein, i.d.R. sind das nur die größeren Stationen in den größeren Städten. Beim TÜV gibt es amtl. anerkannte Sachverständige und Ingenieure. Eintragungen vornehmen dürfen nur eine kleine Zahl Ingenieure mit entsprechender Qualifikation. Die meisten "kleineren" Stationen dürfen nur die HU abnehmen. Anrufen nachfragen, Termin ausmachen... Hab ich jetzt wieder mitgekriegt, als Sohnemann die 235/35R19 auf einer 9,5x19-Felge eintragen lassen wollte
so einfach ist das? da muss ich ein wenig herumtelefonieren. hoffentlich findet sich eine station, die ein im ausland registrierte fahrzeug akzeptiert ...
teilweise. abnahmen werden ausschliesslich vom tuev akzeptiert. ohne tuev abnahme/gutachten ist keine aenderung der fahrzeugdokumente moeglich
Muss man dann nicht zur Prüforganisation des Landes, wo der Wagen zugelassen ist? Oder akzeptieren die auch deutsche TÜV abnahmen? Was willst du denn eintragen lassen? Je nachdem, wie speziell das ist, macht das auch nicht jeder Baurat vom TÜV. Dann muss man sich schon wen suchen, der auch gewillt ist,,das einzutragen.
es sollen lediglich die 31"er eingetragen werden. mehr nicht. gutachten liegt vor, freigaben, bremsenmessung usw. problemstellung ist, das es ein fahrzeugspezifisches oder allgemeines gutachten sein muss. von anderen baugleichen fahrzeugen wird nicht akzeptiert.