Fahren mit Standlicht

Diskutiere Fahren mit Standlicht im Automobiles Forum im Bereich Allgemeines; Moin in die Runde, ich habe da was interessantes für Liebhaber des "Fahrens mit Standlicht" gefunden. Vielleicht hilfts mal in einer...

  1. ENeuh

    ENeuh secret weapon

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    Moin in die Runde,

    ich habe da was interessantes für Liebhaber des "Fahrens mit Standlicht" gefunden. Vielleicht hilfts mal in einer Kontrolle.... ich lege es mal in meinen Handschuhkasten.

    [​IMG]
     
  2. #2 samse2101, 12.03.2014
    samse2101

    samse2101 Guest

    1x [​IMG]
     
  3. #3 TheoYJ, 12.03.2014
    Zuletzt bearbeitet: 25.04.2014
    TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    §17 StVO Beleuchtung
    [​IMG]......
    [​IMG] (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
    [​IMG] ......

    Ist doch recht eindeutig, oder ? Da steht nix davon dass das nur während der Zeit der Beleuchtungspflicht gilt...
     
  4. ENeuh

    ENeuh secret weapon

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    Nö, war mir nicht bekannt. Hast Du die Aufhebung gerade mal zur Hand?

    Nur mal im Ernst, ich sehe da keine sinnvolle Bergündung das Fahren mit Standlicht oder besser Begrenzungsleuchten nicht zu erlauben. Wo unterscheidet sich das Begrenzungslicht vom Tagfahrlicht? (Außer durch die mitleuchtenden Schlussleuchten beim Begrenzungslicht) So what?
     
  5. #5 LuckyLuke, 12.03.2014
    LuckyLuke

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    Jeder halbwegs begabte Anwalt würde den § 17 im Zeitalter des serien-
    mäßigen Tagfahrlichtes zum Kippen bringen.
    Da ist meiner Meinung überhaupt nichts eindeutig. Vielmehr hat es der
    Gesetzgeber wieder einmal verschlafen für klare Verhältnisse zu sorgen als
    das Tagfahrlicht zugelassen wurde.
     
  6. ENeuh

    ENeuh secret weapon

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    Sehe ich genau so. Bezieht man sich dabei auf Absatz 1 ließt man:

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

    Von Tagsüber steht da nix :grübel

    Absatz 2 beziehe ich dabei auf Absatz 1.... Dämmerung/ Dunkelheit

    Klar, Haarspalterei, aber so ist's doch, oder?:keule:
     
  7. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Na klar, ich habe ständig immer alle aktuellen Urteile griffbereit zu Hause... :vogel

    Ist ein typisches Internet-Phänomen dass jeder es besser weiß als die Leute die sich beruflich tagtäglich damit beschäftigen.

    Macht was Ihr wollt, Ihr seid alle alt genug. Hat keinen Sinn, ich bin raus.
     
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  8. ENeuh

    ENeuh secret weapon

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    Ich wollte Dir damit keineswegs auf den Schlips treten.... Sorry. :huch
     
  9. #9 Eagle Eye, 12.03.2014
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    war auch nur ein hinweis darauf,
    dass es kein freibrief für alle ist.

    also nicht ausdrucken und ins handschuhfach legen.
     
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  10. #10 Blattfederputzer, 12.03.2014
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    Kann er doch machen, den Beamten vor Ort interessiert das sowas von gar nicht das Ticket bekommt er doch, der Rechtsweg steht ihm offen :besen
    Hat ein bisschen was von wissen Sie wer ich bin ich hab da n Zettel der sagt ganz klar du kleiner Beamter hast gar keine Ahnung dir zeig ich es jetzt aber so richtig.
     
  11. #11 marlboroman, 12.03.2014
    marlboroman

    marlboroman Ex Jeeper & trotzdem hier

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    lieber hack ich mir ein bein ab,als das ich wegen 10€ die rechtsmühlen beschäftige

    prinzipienreiterei
     
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  12. LCG

    LCG Oldschool Jeeper

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    ist doch eigentlich eindeutig:

    §17 Beleuchtung
    [​IMG] (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
    [​IMG] (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

    Da gibt es nichts zu diskutieren. M.E. ist das zitierte Urteil so nie gesprochen worden, da es eindeutig gegen geltendes Recht verstößt.


    .
     
  13. #13 Billy-the-kid, 12.03.2014
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    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Jetzt mal im Ernst:

    Tagsüber bei strahlendem Sonnenschein mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht zu fahren, ist erlaubt.
    Wieso sollte dann das Fahren mit Standlicht nicht erlaubt sein?
    Das blendet doch viel weniger als diese Tagfahrlicht-LEDs oder n fettes Abblendlicht!?
     
  14. #14 Billy-the-kid, 12.03.2014
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Würde sagen, der zitierte Paragraph handelt rein vom Fahren bei schlechten Licht-/Wetter-Verhältnissen und trifft keinerlei Aussage darüber, welche Lichter am buchstäblich hellichten Tag bei strahlendem Sonnenschein eingeschalten werden dürfen.

    Der Paragraph beginnt nämlich mit "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern (...)"
    Beim Absatz 2 steht das zwar explizit nimmer dran, gehört aber wohl mitgelesen, je nach Gesetzesauslegung, und zwar diese sog. Gesetzesauslegung "nach Sinn und Zweck des Gesetzes", teleologisch oder wie hieß die nochmal?

    Sinn und Zweck dieser Norm ist zu verhindern, dass jemand bei schlechten Lichtverhältnissen nur mit Funzeln á la Standlichtern fährt anstatt "richtiges" Licht einzuschalten.

    Mit dem optionalen Einschalten von Standlichtern am hellichten Tag (also statt überhaupt-kein-Licht-Einschalten) hat das nix zu tun.

    Würd ich als Rechtsanwalt jedenfalls so vertreten (aber bin ja leider noch lange noch net so weit).
     
  15. #15 Eagle Eye, 13.03.2014
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    der wisch war von 2009 und gehört nicht zu den eigenen erfahrungen
    des thread-erstellers.

    der ist nichtmal das papier wert,
    auf dem ihr es ausdrucken würdet.

    und wenn jemand glaubt, mit so einem zettel
    im handschuhfach passiert ihm nix
    dann soll er es so machen.

    ich würde lieber sagen:
    danke für den hinweis, war mir nicht aufgefallen.

    unter normalen menschen kommst du nämlich mit nem blauen auge davon.

    wenn man natürlich wie ne mega-groß-fresse
    den zettel aus dem handschuhfach fischt,
    ihm den netten kollegen unter die nase hält und sagt:
    "hier du spacken, habe deine hausaufgaben schon mal gemacht"
    hat man unerwartet neue freunde in der stadt.

    ich weiß nicht, wie sich das mit vorsatz verhält
    bei solchen kleinigkeiten.

    aber mir wäre es das nicht wert.

    aber:
    in meiner gegend haben die kollegen
    wichtigeres zu tun.

    viel spass dabei
    :wink
     
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  16. #16 Blattfederputzer, 13.03.2014
    Blattfederputzer

    Blattfederputzer Master

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    Moin,
    Hier mal der ganze Paragraph 17 dann wird es einigen vielleicht klarer man kann dran rumdeuteln wie man will es steht klipp und klar drin wann was zu benutzen ist.
    Und hier noch meine Meinung Standlicht heißt Standlicht weil es stehende Fahrzeuge kennzeichnet sonst würde es, ist doch egal wann es brennt Licht heißen *zwinker zwinker*

    §17 Beleuchtung
    [​IMG] (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
    [​IMG] (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
    [​IMG] (2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
    [​IMG] (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
    [​IMG] (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
    [​IMG] (4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
    [​IMG] (5) Wer zu Fuß geht und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mitführt, hat mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
    [​IMG] (6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
     
  17. #17 Peggy Sue, 13.03.2014
    Peggy Sue

    Peggy Sue es tut mir... ach was, ich würd's wieder tun

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    das stimmt natürlich nich.

    wende deine theorie (das der paragraph ausnahmslos vom Fahren bei schlechten Licht-/Wetter-Verhältnissen handelt) mal auf die restlichen absätze an, dann wird das schnell offensichtlich.

    deswegen ist der paragraph übringes auch mit "beleuchtung" und nicht mit "beleuchtung bei schlechten sichtverhältnissen" überschrieben, DANN wäre deine theorie richtig :tuscheln

    und last but not least endet der fragliche satz Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. mit einem punkt, hier wird also kein ermessensspielraum eingeräumt.

    ich finde das alles doch sehr eindeutig.

    aber, wie immer :cent
     
  18. jumper

    jumper XJ Project

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    Jumper
    Standlicht

    Der Name ist Programm.
    Standlicht ist zum kenntlich machen im Dunkeln
    und nicht zum Fahren, dafür gibt es das Fahrlicht.
    Nichts dabei, was man nicht verstehen kann.
    Es sei den, der eigene IQ ist geringer als der, eines
    Laternenpfosten.
     
  19. XJ_ens

    XJ_ens Eigener Benutzertitel

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    nebellicht ist auch kein regenlicht.
     
  20. #20 der Öli, 13.03.2014
    der Öli

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    :pop
     
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Fahren mit Standlicht