Reifendrucküberwachungssystem in Winterrädern?

Diskutiere Reifendrucküberwachungssystem in Winterrädern? im JEEP Grand Cherokee WK2 Forum im Bereich Grand Cherokee; Hallo zusammen, beschäftige mich gerade mit Winterreifen für unseren GC. Sind erst für den nächsten Winter, also keine Hektik. Unser Händler hat...

  1. 14er

    14er Jeeper

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    René
    Hallo zusammen,

    beschäftige mich gerade mit Winterreifen für unseren GC.
    Sind erst für den nächsten Winter, also keine Hektik.

    Unser Händler hat mir eine Stirnfalte beschert, indem er sagte, dass Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2014 auch in den Winterrädern solche Sensoren benötigten.
    Da ich davon noch nie gehört habe, versuche ich gerade dazu Infos zu recherchieren. Das gestaltet sich aber recht schwierig.

    Die dazugehörige EU-Regelung gibt irgendwie nicht soviel her. Oder ich habs noch nicht gefunden.

    Habe auch schon verschiedene anderen Händler und Reifendealer angerufen. Aber man bekommt Antworten in allen Variationen.
    Manche sagen, dass die Sensoren auch bei Winterrädern Pflicht sind.
    Andere sagen, dass es bei Winterrädern nicht Pflicht ist.
    Und es gibt sogar welche, die nach normalem PKW und Geländewagen/SUV unterscheiden. Bei Letzteren soll es Pflicht sein, bei Ersteren nicht.

    :achselzuck


    Habt Ihr dazu schon was gehört und vielleicht auch irgendwo eine gesichterte und belegbare Aussage erhalten?

    Gruß
    René
     
  2. 14er

    14er Jeeper

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    René
    So, jetzt hab ich gerade doch noch was gefunden:

    RDKS-Deaktivierung nach ECE-R 64 von Fahrzeugen (EU-VO 661/2009) ist unzulässig

    Dienstag, 7 Mai, 2013 - 10:00


    Dem Bundesverband Reifenfachhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. liegt ein Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vor, das rechtsverbindlich klärt, ob bei Fahrzeugen der Klasse M1, die unter die EU-VO 661/2009 fallen und nach ECE-R 64 mit einem Reifendruck-Kontrollsystem ausgestattet sind, die Deaktivierung unzulässig ist oder nicht. In dem Schreiben vom 26.04.2013 (Aktenzeichen: LA 20/7343.8/30) heißt es unter anderem, "... die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der VO (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, mit Rädern ohne TPMS-Sensoren ist nicht zulässig. Eine solche Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG-Verordnung mit der Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar…."

    Weiter steht in dem Schriftstück, "... ein nicht funktionstüchtiges TPMS-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO) als 'Geringer Mangel' eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen..." Festzuhalten bleibe, dass die nachträgliche Ausrüstung mit Rädern, ohne TPMS-Sensoren an Fahrzeugen, die gemäß der VO (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, nicht zulässig sei. Offen ist laut BRV zurzeit noch die Thematik der Identifikation der Fahrzeuge, die nach Verordnung (EG) Nr. 661/2009 neu typengenehmigt sind. Hier die, die zwischen dem 01.11.2012 und dem 31.10.2014 neu typengenehmigt wurden. Bei den ab dem 01.11.2014 neu zugelassenen Fahrzeugen sei es dann eindeutig. Der BRV hatte sich dazu in der Vergangenheit schon an das KBA gewandt. Die Interpretation der KBA-Aussagen (... "Das KBA kann deshalb keine fachlich qualifizierte Auswertung bzw. Abgrenzung vornehmen....") bedeute für Akteure im Ersatzmarkt, dass im Delta vom 01.11.2012 bis 31.10.2014 keine Möglichkeit zur Prüfung bestehe, ob das Fahrzeug unter die Verordnung falle oder nicht. Der BRV geht deshalb davon aus, dass (so zu sagen) die Anwendung der EU-Verordnung im Ersatzmarkt erst für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.11.2014 möglich ist. Die Verbands-Verantwortlichen haben beim BMVBS eine Prüfung und ggf. Bestätigung in Auftrag gegeben.

    Ok, danach wäre es dann tatsächlich Pflicht, bei Fahrzeugen mit Typengenehmigung ab 01.11.2012 auch die Winterräder mit Drucksensoren auszurüsten.
    Da das Datum der Typengenehmigung aber wohl schwierig zu ermitteln ist, gilt es dann wohl erst für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.11.2014.

    Gruß
    René
     
  3. #3 Sequoia, 05.02.2014
    Sequoia

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    Das ist immer so eine Sache.

    Wenn Du jetzt einfach Winterräder ohne Sensoren aufziehst. Dann hast Du welche Ohne.
    Wer kontrolliert das?
    Denn: Die Meinung, die viele haben "im Falle eines Unfalls... Versicherungsschutz..." usw, ist schlicht falsch.

    Juristisch habe ich mir das ein mal bestätigen lassen. Eine Versicherung würde natürlich erst ein mal die Regulierung ablehnen. Das machen sie aber i.d.R. immer.
    Anschließend muss gutachterlich nachgewiesen werden, dass ein verursachender Faktor (prozentual) z.B. die fehlenden RDS (hier kann man jedes beliebige Bauteil einsetztn; Spacer; Auspufftopf; etc.) waren, die zu dem Unfall geführt haben.
     
  4. 14er

    14er Jeeper

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    Richtig Dan, bist Du "vom Fach"?
    Falls ja kollegiale Grüße. ;-)

    Was problematisch werden könnte ist nur die Situation, dass man vielleicht gerade mal mit den nicht bestückten Winterrädern zur HU fährt.
    Ein nicht funktionstüchtiges TPMS‐System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung (StVZO) dann als „Geringer Mangel“ eingestuft, welcher unverzüglich zu beseitigen ist.

    Aber ansonsten sehe ich da auch eher geringe Probleme.
     
  5. #5 Sequoia, 05.02.2014
    Sequoia

    Sequoia born to fly

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    Nein, nicht ganz.
    Ich habe nur einen sehr Auto affinen Anwalt im Bekanntenkreis. :peggy
     
  6. Andy2

    Andy2 Jeeper

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    Bei meinem Fahrzeug verzögerte sich die Auslieferung, da erstmal bei
    den vom Autohaus aufgesteckten Winterrädern/Felgen die Sensoren nachgerüstet werden mussten.
    Angeblich gibt es da auch ein internes Schreiben seitens Fiat an die Händler zu diesem Thema, dass da bloss ja kein Auto mehr ohne diese Sensoren rausgeht.
    Bei Übergabe erhielt ich dann noch eine Rechnung für das Nachrüsten,
    die ich dann gleich wieder über den Tisch zurückgeschoben habe.... netter Versuch.:vogel
    Bei meinem Fahrzeug waren die Winterräder im Lieferumfang (und natürlich im Preis ) enthalten, daher wäre der Händler, bei welchem Problem auch immer,
    in der Haftung....
     
  7. #7 Sandwolf, 05.02.2014
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    Die Typgenehmigung selbst steht in der ZB (Teil1 und 2) unter "K" = "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE".
    Im Feld "6" steht, laut ZB, "Datum zu K".
    Ich gehe nach wie vor davon aus, dass dies eben das Datum der Erteilung der Typgenehmigung ist und damit wäre der GC MY2014 verpflichtet ein TPMS zu haben.

    Es gibt aber auch andere Meinungen...
     
  8. 14er

    14er Jeeper

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    Servus Bernhard,

    ich habe lediglich das obige Schreiben des BMVBS interpretiert. Wenn es so einfach wäre (ZB Teil 1 und 2), wäre es wohl eindeutig und unproblematisch. Ist aber offensichtlich nicht so einfach.

    Gruß
    René
     
  9. #9 horni1948, 05.02.2014
    horni1948

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    Guten Abend,

    ich habe gestern beim Händler die beiden Updates (UConnect und N58)
    machen lassen. Anschließend wurde mir mitgeteilt, dass bei meinem
    GC CRD 2014 ein Fehler beim Reifendruckkontrollsystem aufgetreten sei.
    Die Felgen mit den Winterreifen wären ohne TPMS und somit würde damit
    die Betriebserlaubnis erlöschen.
    Meinen GC hatte ich im Oktober bei der Fa. Conen in Heinsberg gekauft
    und gleich auf Winterreifen umrüsten lassen.
    Habe gestern gleich in Heinsberg angerufen und mit der Aussage des
    Jeep-Händlers in der Region Hannover konfrontiert. Nach deren Aussage
    in Heinsberg braucht mein GC kein TPMS (Tire Pressure Monitoring System), da es sich beim 2014-Modell (Zulassung 10/2013) um ein Faceliftmodell handelt.:help
    Die beiden Firmen konnten sich bei diesem Problem nicht einigen.
    Darum habe ich jetzt das Problem beim Kundendienst Fiat/Jeep in Frankfurt schriftlich eingereicht, um endlich Klarheit zu bekommen.
    Die Antwort soll morgen oder Freitag schriftlich per Mail kommen.

    Gruß
     
  10. #10 Sandwolf, 05.02.2014
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    Für was steht dann das "Datum zu K" unter (6)???:grübel:grübel:grübel
    Vermutlich irgendein EU-Bürokratie-Schwachsinn-IchSchreibMalWasReinWasNixBedeutetUndKeinerEntschlüsselnKann:vogel:happy

    Bin mal gespannt auf die Antwort von Fiat/Jeep. Vielleicht komm ich ja morgen beim TÜV vorbei, dann frag ich den auch mal...:pfeiffen
     
  11. #11 horni1948, 05.02.2014
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    Das Schreiben habe ich vom Freundlichen aus der Region Hannover
    bekommen:
     
  12. #12 horni1948, 05.02.2014
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    Hier das Anschreiben an mich von der Firma:
     

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  13. #13 Sandwolf, 05.02.2014
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    So, Heiner, jetzt habe ich Deine Fax-Nummer und werde Dein Fax 72 Stunden lang dauerbeschäftigen! :-) :huch :-) :besen
    Aber der Text in dem Schreiben ist ja so ziemlich eine Kopie davon, was René in #2 zitiert hat: Keiner hat Ahnung, davon aber reichlich und jeder will sich raushalten und Dein Händler versucht sich jetzt auch noch aus allem per Bestätigung mit Unterschrift von jeglichen Ansprüchen freizuhalten.

    BTW: ich habe in allen 4 Radsätzen Sensoren...
     
  14. Andy2

    Andy2 Jeeper

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    Andreas
    :achselzuck Autohaus Sellmann, Harsum ist der gleiche Händler, der bei mir auf Ausrüstung der Räder mit Sensoren bestand.
    Der schickt dir eine Verzichtserklärung die du unterschreiben sollst, obwohl du in Heinsberg gekauft hast.......:grübel hääääää???
    Wenn überhaupt, dann müsste sich doch dein Heinsberger Händler der dir den Wagen ausgeliefert hat,
    so einen Wisch unterzeichnen lassen um sich aus der Nummer rauszuschleichen.....irgendwas kapier ich nicht.
     
  15. #15 horni1948, 06.02.2014
    horni1948

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    Der Heinsberger Händler hat mir zugesagt, dass er mir sofort die Reifen-
    drucksensoren ersetzt, falls es gesetzlich vorgeschrieben ist.
    Der "Schwarze Peter" liegt im Augenblick in Frankfurt, denn es betrifft ja
    viele Jeepfahrer.

    Gruß
     
  16. 14er

    14er Jeeper

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    René
    Hm, ich würde eher sagen, dass die Fahrzeughalter den schwarzen Peter haben.

    Solange das BMVBS so unklare Schreiben raushaut, in welchen sie dokumentieren, dass man nicht in der Lage ist, das von Bernhard genannte Datum zu lesen oder das dies vielleicht doch etwas anderes bedeutet und nicht das Datum der Typengenehmigung ist (was auch immer es dann für ein Datum sein soll), ist die Sache ziemlich nebulös.

    Ist genauso wie Bernhard schrub: Keiner weiß was, aber alle haben eine Meinung und die gehen dann weit auseinander.
    Rechtsprechung gibts dazu auch noch nicht.

    Es wäre eigentlich ganz simpel, wenn die ursprüngliche Regelung einfach konsequent durchgezogen würde.
    Warum die dann so einen Quatsch schreiben, "dass im Delta vom 01.11.2012 bis 31.10.2014 keine Möglichkeit zur Prüfung bestehe, ob das Fahrzeug unter die Verordnung falle oder nicht..." ist für mich auch nicht nachvollziehbar.

    Aber genau dieser Satz führt dann zu wilden Spekulationen im Händlerkreis.
    Ist aber alles Fischen im Trüben, denn ein Händler ist weder Legislative noch Judikative.

    Der sichere Weg heisst dann ganz einfach, sich an diesem Satz orientieren: "
    Festzuhalten bleibe, dass die nachträgliche Ausrüstung mit Rädern, ohne TPMS-Sensoren an Fahrzeugen, die gemäß der VO (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, nicht zulässig sei."

    Konsequenz: In alle Räder Sensoren rein und die Bürokraten weiter Dumfug machen lassen.

    Gruß
    Rene

    P.S.: Gerade mal bei geforscht:
    Im GC sind die Schrader 56029398AB verbaut.
    Gibts über ebay aus den USA für überschaubares Geld:
    http://www.ebay.de/itm/OEM-DODGE-CH...r_Truck_Parts_Accessories&hash=item1c2efad8d9.

    Das die Dinger in Deutschland exorbitant mehr kosten, ist ja klar.

    http://www.ebay.de/itm/OEM-DODGE-CH...r_Truck_Parts_Accessories&hash=item1c2efad8d9
     
  17. #17 Sandwolf, 06.02.2014
    Sandwolf

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    Hallo René,
    aufpassen bei Bestellung in USA, ich habe irgendwie im Hinterkopf, dass es zwei Varianten gibt mit unterschiedlichen Frequenzen. Für Deutschland/Europa müssen es die 433 MHz sein, in den Staaten funken die glaube ich anders...
     
  18. 14er

    14er Jeeper

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    René
    Danke für den Hinweis.

    Gruß
     
  19. #19 horni1948, 06.02.2014
    horni1948

    horni1948 Member

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    Heiner
    Hallo,

    eben gerade vorweg einen Anruf von der FIAT -Kundenbetreuung/Rechtsabt.
    bekommen: Ich brauche für meinen Wagen keine TPMS-Sensoren.:genau
    Die schriftliche Begründung soll ich nach Unterschrift des Vorgesetzten
    per Mail bekommen.
    Die Nachricht kommt heute abend ins Forum.

    Gruß
     
  20. 14er

    14er Jeeper

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    René
    Sehr schön. Dann am besten mit Bj. Deines Fahrzeugs und Datum der Typengenehmigung.

    Gruß
    René
     
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