Bundesfinanzhof gegen SUV-Steuervorteil

Diskutiere Bundesfinanzhof gegen SUV-Steuervorteil im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Bundesfinanzhof gegen SUV-Steuervorteil Besitzer von schweren Geländewagen können nach einem Urteil des Bundes- finanzhofs nicht mehr auf...

  1. #1 McManni, 02.07.2008
    McManni

    McManni Administrator

    Dabei seit:
    18.08.2007
    Beiträge:
    2.600
    Zustimmungen:
    9
    Vorname:
    Manfred
    Bundesfinanzhof gegen SUV-Steuervorteil

    Besitzer von schweren Geländewagen können nach einem Urteil des Bundes-
    finanzhofs nicht mehr auf Steuererleichterungen hoffen. Der Besitzer eines
    Toyota Landcruiser scheiterte mit einer Klage gegen die erhöhte Besteuerung
    seines Fahrzeugs vor dem obersten deutschen Finanzgericht.

    Der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied in einem am Mittwoch (2.7.)
    veröffentlichten Musterurteil, dass das Fahrzeug als Pkw besteuert wird und
    nicht wie früher als Lastwagen, wodurch der Halter deutlich höhere Steuern
    zahlen muss.

    Früher konnten Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr
    als 2,8 Tonnen als Lkw besteuert werden, was zur Folge hatte, dass die meisten
    Geländewagen-Besitzer weniger Steuern für ihr Fahrzeug zahlen mussten als
    die Halter eines Kleinwagens. 2006 hatte der Gesetzgeber dies rückwirkend
    zum 1. Mai 2005 geändert und das Steuerschlupfloch für Geländewagenbesitzer
    damit geschlossen. Diese rückwirkende Änderung war aus Sicht des Bundes-
    finanzhofs verfassungsgemäß (Az: II R 62/07).

    Auch der Toyota des Klägers wurde bis April 2005 als Lastwagen besteuert,
    da er mehr als 2,8 Tonnen wog. Der Halter musste dadurch nur 172 Euro
    Steuern zahlen. Ab dem 1. Mai besteuerte das Finanzamt das Fahrzeug als Pkw
    und hob die Steuern damit auf 1.578 Euro an. Dagegen hatte der Autobesitzer
    geklagt.

    Quelle: auto motor und sport

    Bleibt zu leider vermuten, dass sich der Bundesfinanzhof in Sachen Auflastung
    vergleichbar entscheiden wird.

    :wink Manni
     
  2. #2 MarkusYJ, 02.07.2008
    MarkusYJ

    MarkusYJ Black Digger

    Dabei seit:
    11.08.2007
    Beiträge:
    1.227
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Markus
    Aber das ist doch schon länger bekannt das das alles nicht mehr geht. LEIDER.

    Na ja können WIR eh nichts machen.
     
  3. #3 McManni, 02.07.2008
    McManni

    McManni Administrator

    Dabei seit:
    18.08.2007
    Beiträge:
    2.600
    Zustimmungen:
    9
    Vorname:
    Manfred
    Der Bundesfinanzhof hat heute darüber entschieden! Besitzt Du hellseherische Fähigkeiten, Markus? :huch

    :wink Manni
     
  4. #4 Nordmann, 02.07.2008
    Nordmann

    Nordmann PREMIUM MEMBER

    Dabei seit:
    08.08.2007
    Beiträge:
    3.019
    Zustimmungen:
    8
    Vorname:
    Ralf
    Und wie isses mit der Zulassung als Zugmaschiene?
     
  5. #5 BC-KC 4000, 02.07.2008
    BC-KC 4000

    BC-KC 4000 Guest


    :happy. Kann sein, dass er das mit was ähnlichem verwechselt hat.

    Kennst doch unsern Markus ;-).
     
  6. #6 Lohrengel, 03.07.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    wenn man es genau betrachtet sehe ich auch keinen sinn drin, warum bei einer auflastung weniger steuern gezahlt werden sollen.

    Immerhin hat jeder die Möglichkeit ne feste Trennwand in seinen Wagen einzubauen und die Ladefläche dementsprechend (war das 1/3 zu 3/3 ? ) zu vergrößern. ;-)

    Aber mal ehrlich, mir welcher begründung sollte ein großer Geländewagen weniger an Steuern kosten als nen Golf ?
     
  7. #7 mad joe, 03.07.2008
    mad joe

    mad joe Was man nicht selber macht, wird nix!

    Dabei seit:
    25.09.2007
    Beiträge:
    4.146
    Zustimmungen:
    5
    Vorname:
    Joachim
    Weils billiger ist :bäh
     
  8. #8 trudelpups, 03.07.2008
    trudelpups

    trudelpups Vielen Dank für nichts !

    Dabei seit:
    18.04.2008
    Beiträge:
    6.908
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Arnd
    Ich werfe mal eine völlig neue Sichtweise in dieses Thema.
    Mein Nachbar in Spanien hat für seinen Isuzu 3.1 TD in Deutschland zwölfhundersiebenelfzig € (die genaue Zahl weiß ich net) Steuern gezahlt.
    Mit Wohnsitz in Spanien kann man dort natürlich auch ein Auto zulassen.
    Bei einem KFZ das älter als 10 Jahre ist sind die Kosten für die "Einfuhr " sehr gering weil keine Spanische Mwst mehr fällig wird. Geländewagen werden dort generell als LKW besteuert,was mit 60 € Steuern pro Jahr zu Buche schlägt.
    Auch ist es erlaubt mit diesem Auto fröhlich in Deutschland zu fahren. (Dort lebt man ja zu 80 % des Jahres) Einziger Wehrmutstropfen,Autos die älter als 5 Jahre sind und LKW generell müssen in E jedes Jahr zum Tüv (man nennt das itv).
    Ist es nicht herrlich Bürger der EU zu sein,in der es ja für alles Gesetze gibt und wir alle gleich behandelt werden? :verrückt
     
  9. #9 McManni, 03.07.2008
    McManni

    McManni Administrator

    Dabei seit:
    18.08.2007
    Beiträge:
    2.600
    Zustimmungen:
    9
    Vorname:
    Manfred
    Vom Prinzip her hast Du natürlich Recht, lieber Veit. Was mich in Wirklichkeit
    stört, ist die inzwischen abgeschaffte Planungsssicherheit, wo Gesetze je nach
    Tageslaune und Kassenlage geändert werden. Was würdest Du denn z.B. sagen,
    wenn plötzlich, nachdem Du gerade Deine Gasanlage eingefahren hast, der
    Gesetzgeber kommt und den Termin 2018 für Autogas auf den 1.1.2009 vor-
    verlegt?

    Aber da komme ich jetzt ganz schnell ins »off topic« ... :pfeiffen

    :wink Manni
     
  10. #10 Lohrengel, 03.07.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    sowas erlebe ich tagtäglich in der firma. Gutscheine mit einem Geldbetrag (z.B. Mediamarkt) für arbeitnehmer zu weihnachten unterliegen nicht mehr der steuer und sozialversicherungsfreiheit. wir wurden geprüft kurz nachdem das Gesetz rausgekommen ist. Diese einschränkung war rückwirkend der letzten 3 Jahre anzuwenden, zu prüfen und demnach nachforderungen zu stellen. Hat uns ca. 3000 euro gekostet.

    aber zurück zum thema. das hat doch mit planungssicherheit nichts zu tun in diesem fall. die steuer wurde geändert, nur wenn du natürlich einspruch eingelegt hast, und nun das Gesetz als rechtmäßig geklärt wird ist doch klar, das du ab feststellung bis heute (mitunter nun 3 Jahre) die Steuern nachzahlen musst. Im Umkehrschluß hättest du ja auch den vollen Betrag von anfang an zahlen können. wäre das Gesetz gekippt, hättest du es wiederbekommen (so wie es hoffentlich bei der km-pauschale sein wird).

    wo ich mir viel mehr gedanken drum machen würde ist, das in vielen Bundesländern (u.a. auch bei Euch in Niedersachsen) die Einspruchsfrist und die Einspruchfreiheit abgeschafft worden ist (vor allem Interessant für Besitzer eines Eigenheims). Aber das ist nun wirklich OT
     
  11. #11 Lohrengel, 03.07.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    so weit wollt ich nicht ins Detail gehen. Das da noch weitere Vorschriften zu beachten sind ist klar.

    Eines noch zu Deinem Hänger... wenn Du einen Firmenwagen hast (wie ich einen Passat), darfst Du am Sonntag auch keinen Anhänger ziehen... obwohl ich nachweisen könnte, das es eine Privatfahrt ist wird das nicht akzeptiert. jaaaa... so schöne Gesetze haben wir ;-)
     
  12. #12 mad joe, 03.07.2008
    mad joe

    mad joe Was man nicht selber macht, wird nix!

    Dabei seit:
    25.09.2007
    Beiträge:
    4.146
    Zustimmungen:
    5
    Vorname:
    Joachim


    :grübel ....................................................... :-)

    Die Amis haben noch viel schönere ......... manchmal :D
     
  13. #13 Lohrengel, 03.07.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    vor allem, wenns um schadensersatz geht :-)
     
  14. #14 MarkusYJ, 03.07.2008
    MarkusYJ

    MarkusYJ Black Digger

    Dabei seit:
    11.08.2007
    Beiträge:
    1.227
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Markus

    He he bin der Zauberer mit der Maske :pfeiffen

    Ne hab sowas schon mal gelesen deswegen dacht ich...
     
  15. #15 trudelpups, 03.07.2008
    trudelpups

    trudelpups Vielen Dank für nichts !

    Dabei seit:
    18.04.2008
    Beiträge:
    6.908
    Zustimmungen:
    7
    Vorname:
    Arnd
    Planungssicherheit hat man heutzutage ja noch nich mal mehr als perverser Serienkiller.Kann sein das sie dich dann nach drei Jahren wieder laufen lassen.:verrückt :-)
     
  16. #16 Danieljetzt, 03.07.2008
    Danieljetzt

    Danieljetzt Auf D schalten

    Dabei seit:
    08.08.2007
    Beiträge:
    5.280
    Zustimmungen:
    44
    Vorname:
    Daniel
    Das SUV nicht mehr nach gewicht besteuert werden ist doch ein alter Hut.

    Auch das geklagt wurde ist schon länger bekannt.
    Das abschliesende Urteil ist natürlich neu....
     
  17. #17 BC-KC 4000, 03.07.2008
    BC-KC 4000

    BC-KC 4000 Guest

    Scheint ja ganz schön was zum diskutieren zu sein :daumen.

    Und deswegen wird der Thread zum neuen TOP Thema.
     
  18. #18 Lohrengel, 03.07.2008
    Lohrengel

    Lohrengel Guest

    aber war zu erwarten... btw: gibts eigentlich dieses forum noch, was sich für die gewichtsbesteuerung etc. eingesetzt hat ?
     
  19. #19 Eagle Eye, 03.07.2008
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

    Dabei seit:
    03.08.2007
    Beiträge:
    33.460
    Zustimmungen:
    7.608
    Vorname:
    Carsten
    in einer der letzten (5 oder sechs?) 4 wheel fun hatten sie davon berichtet, dass die noch ganz aktiv sind. aber jetzt wohl mehr im hintergrund
     
  20. #20 Danieljetzt, 04.07.2008
    Danieljetzt

    Danieljetzt Auf D schalten

    Dabei seit:
    08.08.2007
    Beiträge:
    5.280
    Zustimmungen:
    44
    Vorname:
    Daniel
    Ehrlich gesagt finde ich es gut so wie es ist.

    Wieso sollte ein Geländewagen oder SUV als LKW besteuert werden?

    Das ist nur abgeschafft worden weil es einige übertrieben haben.
    Wenn ich mich nicht irre wurde der Tuareg vom Werk aus als LKW besteuert. Und wegen solchen geschichten wurde es abgeschafft.

    Leidtragende sind viel mehr die Wohnmobilfahrer, die haben das gleiche Problem. Denen wird z.B. die Steuerklasse aberkannt wenn sie keine Stehhöhe im Wagen haben oder ähliches.
     
Thema:

Bundesfinanzhof gegen SUV-Steuervorteil