Fahren auf nicht öffentlichen Wegen **08.05.08**

Diskutiere Fahren auf nicht öffentlichen Wegen **08.05.08** im Smalltalk Forum im Bereich Allgemeines; Na wie der Titel schon sagt, würde es mich mal interessieren wie Ihr das so seht. Ich jedenfalls hab jedesmal ein "mulmiges Gefühl" in der...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 BC-KC 4000, 07.05.2008
    BC-KC 4000

    BC-KC 4000 Guest

    Na wie der Titel schon sagt, würde es mich mal interessieren wie Ihr das so seht.

    Ich jedenfalls hab jedesmal ein "mulmiges Gefühl" in der Magengegend.

    Was für Strafen können eigentlich auf einen zukommen, wenn man Waldwege oder Kiesgruben befährt die nicht dem öffentlichen Verkehr zugeteilt sind?

    Gibt es bundesweite einheitliche Regelungen oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?

    Kommt mir jetzt aber nur nicht mit der Ausrede, Ihr würdet Euch nicht auch schon mal auf so einem Weg "verirrt" haben ;-).
     
  2. #2 MarkusYJ, 08.05.2008
    MarkusYJ

    MarkusYJ Black Digger

    Dabei seit:
    11.08.2007
    Beiträge:
    1.227
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Markus
    Ja so gehts mir auch. Mulmiges Gefühl erwischt zu werden.

    Was ich weis wenn man auf nem Waldweg erwischt wird dann kost das nur. glaub 75 Steine muß man hinlegen. Kiesgrube keine Ahnung ist doch eh meist Privat und da kann man glaub nur verwiesen werden.

    Anders halt wenn man was kaputtmacht quasi Flurschaden. dann kost das richtig. glaub ein Bauer kann pro meter Rasen 200 Öcken verlangen.
     
  3. lobo

    lobo LiLaLaunebär

    Dabei seit:
    08.08.2007
    Beiträge:
    343
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Ralf
    Also die Preise kenn ich nicht aus dem Kopf!
    Es gibt in jedem Fall von BL zu Bl unterschiedliche Regelungen!
    Also man(n) oder Frau sollte schon aufpassen wann und wohin sie sich
    verirrt!
    Es gibt Gegenden wo man Großzügig drüber hinweg sieht (kommt hier bei uns auf den Weg drauf an) na ja und andere wo es gleich richtig Streß gibt z.b.:Brutbereiche usw.!
     
  4. #4 Huelius, 08.05.2008
    Huelius

    Huelius Der ohne Jeep Wrangler

    Dabei seit:
    30.08.2007
    Beiträge:
    134
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Julius
    der ADAC hat vor ca. 1 Jahr mal gesagt, dass das fahren auf Feldwegen etc. 20€ Strafe kostet, allerdings wenn es Naturschutzgebiet ist (z.B. im Wald) kann es bis zu 2.000€ kosten... im Steinbruch oder Feld etc. ist es halt die Sache des Inhabers.. ich glaube dass man sich da in 80% auch einfach mal vorher einigen könnte.. wenn jemand über nen Feld fährt und dabei dem Bauern einen Teil der Ernte versaut, dazu fällt mir nichts mehr ein.. das muss doch nciht sein, dafür gibts doch genug spielplätze...
     
  5. #5 McManni, 08.05.2008
    McManni

    McManni Administrator

    Dabei seit:
    18.08.2007
    Beiträge:
    2.600
    Zustimmungen:
    9
    Vorname:
    Manfred
    Wir hatten kürzlich bei unserer Heidetour quasi noch den "Segen" der Trachtengruppe
    bekommen, als wir auf einem Parkplatz Rast gemacht haben. Die Polizisten fragten uns,
    ob wir zu einer Reisegruppe mit Reiseveranstalter gehören, die oft schon aus Hamburg
    dort eingefallen sind und für mächtig Wirbel mit Förster und Polizei gesorgt haben.

    [​IMG]

    Solange wir die freien Wege benutzen, sagte uns die Polizei, und vor allem die Wege nicht
    verlassen, kann uns kein Jagdpächter an den Wagen pinkeln. Freude löst eine solche Truppe
    beim Förster so oder so nicht aus.

    Allerdings muss ich zugeben, dass auch bei mir dieses mulmige Gefühl vorgeherrscht hat
    und wir in der Tat mal auch einen "falschen" Weg eingeschlagen haben. Allerdings völlig
    unbewusst. Und in der Gruppe ist es vielleicht nicht ganz so dramatisch, als wenn man
    allein im Wald unterwegs ist und auf eine Gruppe Förster trifft.

    [​IMG]

    :wink Manni
     
  6. #6 Eagle Eye, 08.05.2008
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

    Dabei seit:
    03.08.2007
    Beiträge:
    33.460
    Zustimmungen:
    7.610
    Vorname:
    Carsten
    wichtig finde ich, wenn man wirklich mal erwischt wird, dass der ton immer die musik macht.

    jeder weiss, das er einen fehler macht und kann sich entsprechend verhalten.

    bisher habe ich noch keinen ärger gehabt, wenn ich mal abseits der regulären strassen unterwegs war.
    man wird auch selten angesprochen.

    kommt allerdings auch drauf an, wie man diese wege langfährt.

    wenn irgendwo passanten unterwegs sind und man wie ein vollidiot über einen feldweg brettert, sollte man SOFORT eingesperrt werden.
    wenn man entsprechend rücksichtsvoll unterwegs ist, wird einem kaum was passieren.

    im rudel hat sowas auch immer einen anderen charakter.
     
  7. #7 Danieljetzt, 08.05.2008
    Danieljetzt

    Danieljetzt Auf D schalten

    Dabei seit:
    08.08.2007
    Beiträge:
    5.280
    Zustimmungen:
    44
    Vorname:
    Daniel
    Also ich würde schon erwischt. ist aber schon ein paar Jahre her, war auch ein befestigter Weg, nur Vorboten halt. Hat damals glaub ich 20 Mark gekostet weil ich mich NICHT doof gestellt habe. War dann vorsatz.

    Einmal hat uns ein Jäger/Förster angesprochen wir sagten dann wir hätten uns verfahren und sind umgedreht.

    Ansonnsten seh ich das auch so, wie man in den Wald hineinfährt so schallt es heraus ;)
    Oder wie heisst es beim Wurzelsepp so passend: Tiere und Kinder haben Vorfahrt.
    Wenn man das berücksichtigt kommt man meistens klar, und die meissten Leute denken doch eh wenn ein GW durch den Wald fährt das schon seine richtigkeit hat.

    Natürlich sollte man die Wege nie verlassen.

    Vorsicht ist aber bei Truppenübungsplätzen geboten. Das kann verletzung der Hoheitsrechte oder so sein. Das kann schnell teuer werden.

    Edit: Ich habe alles schon gemacht. Volle pulle an Spaziergängern vorbei, auf Truppenübungsplatz gefahren, Private Kiesgrube, quer durch den Wald, übern Acker. :pfeiffen Aber richtig ist das nicht!!!!!!
     
  8. #8 BC-KC 4000, 08.05.2008
    BC-KC 4000

    BC-KC 4000 Guest

    Na das hab ich ja auch nicht gemeint, dass man über Äcker fahren muss und dem Landwirt seine Ernte versaut.

    Du hast gut reden mit Spielplätze... gibts vieleicht bei Dir da oben. Klar, wenn ich an der Haustüre nen Fahrgelände hätte würd ich nicht auf Feld und Waldwegen fahren. Mein nächster Spielplatz ist 180 km weg.:motz
     
  9. #9 Wildwater, 08.05.2008
    Wildwater

    Wildwater Sweet little sixteen

    Dabei seit:
    13.08.2007
    Beiträge:
    4.606
    Zustimmungen:
    43
    Vorname:
    Miriam
    Ich weiss ja nicht wie das bei euch in Deutschland ist, aber bei uns bekommt jener der einen Weg ohne Genehmigung baut schon mal Ärger. :bähh

    ww
     
  10. #10 BC-KC 4000, 08.05.2008
    BC-KC 4000

    BC-KC 4000 Guest


    Danke ;-).
     
  11. #11 Eagle Eye, 08.05.2008
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

    Dabei seit:
    03.08.2007
    Beiträge:
    33.460
    Zustimmungen:
    7.610
    Vorname:
    Carsten
    ganz oft ist in dicht bewaldeten gegenden zu sehen, dass nicht jeder weg, der in den wald hineinführt ein verbotsschild hat.

    darf man da eigentlich reinfahren bzw. sich damit herausreden: "da war kein schild" ??
     
  12. #12 McManni, 08.05.2008
    McManni

    McManni Administrator

    Dabei seit:
    18.08.2007
    Beiträge:
    2.600
    Zustimmungen:
    9
    Vorname:
    Manfred
    Genau so würde ich das sehen, Carsten. Ich würde noch nicht einmal von "herausreden"
    sprechen. In Deutschland ist alles so exakt geregelt, dass Du Dich darauf verlassen kannst
    nichts falsch zu machen, wenn Du in einen Weg ohne Sperrschild befährst.

    :wink Manni


    [edit] In den großen Heidegebieten gibt es z.B. zwischen gesperrten Wegen sogenannte
    Löschwege, die frei befahrbar sind.
     
Thema:

Fahren auf nicht öffentlichen Wegen **08.05.08**

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.