Lkw-Anmeldung?

Diskutiere Lkw-Anmeldung? im JEEP Grand Cherokee ZJ / ZG Forum im Bereich Grand Cherokee; Schon wieder ´ne Frage zu meinem 93er ZJ (4 L mit Gasanlage): Gibt´s momentan noch ´ne Chance, ihn zum Lkw umzuschreiben und anzumelden (ein...

  1. Smoker

    Smoker Jeeper

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    Sven
    Schon wieder ´ne Frage zu meinem 93er ZJ (4 L mit Gasanlage):
    Gibt´s momentan noch ´ne Chance, ihn zum Lkw umzuschreiben und anzumelden (ein Bekannter hat letztens im Rahmen des regulären TÜVs seinen alten Polo zum 2-Sitzer umschreiben lassen, da er hinten drin nur seine Jagdhunde transportiert)?
    THX. schonmal im Voraus!
     
  2. Fuzzy

    Fuzzy Gas-Geber

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    Ralf
    Kein einfaches Thema.
    Ein Fahrzeug zum LKW umschreiben liegt in erster Linie im ermessen eines (TÜV-) Prüfers.
    Wenn du nun einen Prüfer kennst, der das macht, bedeutet das noch lange nicht, daß das zuständige Landratsamt dies anerkennt und ihn dann nach Gewicht besteuert. Im Gegenzug kann es sogar passieren, daß deine Versicherung die LKW-Zulassung als gegeben annimmt. Dann dürfte dein Versicherungsbeitrag massiv steigen.
    Kenne aus meinem Bekanntenkreis zwei Beispiele:
    1) ehemalige Post-Passat mit LKW-Zulassung: Landratsamt Ravensburg stellte sich erstmal quer, hintere Scheiben mussten mit Blech verschlossen werden (waren davor nur beklebt), ein Beifahrersitz wurde nur nach langen Diskussionen genehmigt--> LKW-Zulassung wurde anerkannt
    2) Nissan NAVARA, Pritsche: Original LKW laut Zulassungsbescheinigung, Landratsamt Ravensburg sieht ihn steuerlich als PKW, die meisten Versicherungen jedoch als LKW. Nach langer Suche hatte der Kollege eine Versicherung gefunden, die ihn als PKW versichert, was im Jahr rund 500 Euro Unterschied ausmacht.

    Generell kann man sagen, daß es leichter ist, ein Fahrzeug steuerlich als LKW laufen zu lassen, wenn es gewerblich genutzt wird.
     
  3. Smoker

    Smoker Jeeper

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    Sven
    @ Fuzzy:
    Sprich: mit der Lkw-Zulassung hätte ich versicherungsmäßig nur Nachteile (bei der Steuer läuft er lt. Vorbesitzer wg. Gasanlage bereits mit lediglich ca. 170 €/jährl. (ABSOLUT IRRE! -weniger als mein 2,3er Audi mit nachgerüstetem Kaltstartschwachsinn!]) -doch Versicherung langt halt "kräftig zu"?!
    Die "Ermessensgeschichte" (sowohl bei TÜV, als auch Zulassungsstelle) ist mir auch von anderen Bekannten durchaus geläufig -daher meine Frage, ob jemand ´nen Plan hat, wie das hier in Sachsen gehandhabt wird.
     
  4. Fuzzy

    Fuzzy Gas-Geber

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    Ralf
    170 Euro Steuer im Jahr? Sollte das stimmen, wäre es evtl jetzt sogar schon günstiger als eine LKW-Zulassung.
    Wobei ich mich frage, auf welcher Grundlage dieser Steuerbescheid zustande kommt. Dann müsste m.W. nach der Benzintank unter 15l Inhalt haben.
     
  5. Fuzzy

    Fuzzy Gas-Geber

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    Ralf
    Nachtrag:
    Eine LKW-Zulassung hätte den Nachteil, daß du Sonntags keine Hänger ziehen darfst. (Ausnahmen möglich).
     
  6. Smoker

    Smoker Jeeper

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    Sven
    Das interessiert mich primär weniger -zum "Holz bunkern" geht´s eh´ nur über meine privaten Wiesen und Felder (vgl. mein Post http://www.jeep-community.de/showthread.php?t=27347).

    Was die Steuer-Berechnungsgrundlage angeht kann ich nur beim Verkäufer nochmal nach Unterlagen fragen -vielleicht ist er ja weiterhin so kooperativ wie bisher (irgendwie hat er nämlich mächtig ´nen Hals wie ´ne XL-Keksdose, seit er weiß, für wieviel er die Schüssel hätte tatsächlich "verscherbeln" können).
     
  7. #7 Mike 63, 27.04.2013
    Mike 63

    Mike 63 Member of the Offroadies

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    Michael
    Für reinen nur Privatbesitz befahen brauchst du doch garnix.... oder Verstehe ich was nicht richtig.


    Gruß Michael
     
  8. Smoker

    Smoker Jeeper

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    Sven
    Nur z.T. korrekt gelesen.
    Ich schrieb "primär"!
    Wollte mit dem Thread in Erfahrung bringen, ob Umschreiben auf Lkw u.U. möglich ist und falls "ja", ob ich damit günstiger käme, als mit der derzeitigen "normalen" Zulassung.
    Hintergrund: Falls wir die Gasanlage zum Funktionieren bekommen (der "Kleine" geht im Standgas damit wohl immer aus), müßte ich zum Auftanken auf die Straße. Vielleicht möchte ich ihn auch (falls ich ihn irgendwann "aufgehübscht" haben sollte) auch so zum "rumcruisen" benutzen.
     
  9. v8man

    v8man Master

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    Norman
    Hello,

    wenn du die Fahrzeug umbaut sodass hinter die fahrersitz der ist kein Sitz oder Sitzgurte montiert und eine trennwand das kommt mindestens so höhe wie die obere Teile der Sitz kommt denn solltest du eine LKW Zulassung bekommen.

    Trennwand kann aus Blech, Holzplatte oder Stahlgrillmesh sein und muss fest eingebaut, nix mit klebeband.

    Die Finanzamt meßt von die Gaspedale bis die Trennwand, wenn die Lade flacher größer ist denn bekommst du die LKW Steuer, für'n Jeep ca. 170 euro im Jahr.

    Für die Versicherung, ich bezahlen jetzt für mein Ram pickup Vollkasko 584 Euro im Jahr als LKW. Das sind ca. Eur 250 weniger als mein Jeep Grand Cherokee gekostet hat.

    Unterscheid ist Jeep 258 PS & 4,7 l v8 zum Dodge 345 PS und 5,7 l V8

    Fahrverbot mit Anhänger gibt nicht wenn die wagen privat benutzt ist und nicht gewerblich. ie: Anhänger mit Sportgerät drauf oder Pfede oder Wohnwagen oder ähnliches.

    Kontakt zu die Versicherungs Frau Negele, fast 85% alle Dodge Ram fahrer sind mit Ihr versichert, Sie kennst die Sache gute aus, solltest du kontakt aufnehmen, kann sein du bekommst eine gute Überraschung..

    kannst du sagen du hast die kontakt daten von mir bekommen von die Dodgeforum.eu

    Württembergische Versicherung AG
    870 Bezirksdirektion Ulm Süd

    Jutta Negele

    Telefon: 0731 9386120
    Telefax: 0731 9386121
    E-Mail: mailto:jutta.negele@wuerttembergische.de


    Halt uns auf die laufen bitte :tuscheln


     
  10. Smoker

    Smoker Jeeper

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    Sven
    @ v8man:
    Danke für die Tipps! Ich weiß, daß das mal funktioniert hat (auf diese Weise hat ein Bekannter seinen Chevy Camaro als Lkw zugelassen), doch gab es in der Zwischenzeit wohl Änderungen in den gesetzlichen Regelungen.
    Sobald ich die Möglichkeiten der Realisierung mit meinem Werkstattmeister besprochen habe, werde ich hier posten und mich mit der empfohlenen Frau Negele in Verbindung setzen.
     
  11. #11 Joyride, 30.04.2013
    Joyride

    Joyride Member

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    Bernd
    Das bayrische FA lässt generell Jeeps nicht mehr als LKW zu, egal wieviel du schweisst...
     
  12. #12 LuckyLuke, 30.04.2013
    LuckyLuke

    LuckyLuke Jeeper

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    Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW mit Anhänger.
    HIER als Überblick.
    In einigen Bundesländern darf man fahren in anderen nicht.
     
  13. #13 Eagle Eye, 30.04.2013
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    Carsten
    ich hörte eine geschichte (deren wahrheitsgehalt mir unbekannt ist und bleibt)

    in jedem fall soll ein konvoi OFFROADER mit anhänger von der autobahn
    gewunken worden sein, mit der überprüfung der zulassung LKW oder PKW.

    man kann zu diesem zweck eine ausnahmegenehmigung beantragen.

    aber generell scheint es egal zu sein, wer den LKW nutzt,
    privat oder gewerblich.

    und mal allen ernstes, entweder es ist ein LKW oder es ist keiner.
    ganz oder gar nicht.

    nicht nur die sahne abschöpfen. ;-)
     
  14. #14 Billy-the-kid, 30.04.2013
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Willi
    Hypothetisch ist diese Lkw-Zulassungsfrage ja ganz interessant, aber sag mal, Smokie, hast du nicht irgendwo geschrieben, du willst deinen günstigen ZJ net NUR zum Holz-aus-Wald-Rausziehen auf privatem Grund verwenden?
    Wozu dann ne Zulassung?
    Ich für meinen Teil muss sagen, seitdem wir NICHT mehr alle drei ( :huch ) Grannies angemeldet haben (quasi Staatsspender a. D.) und die beiden eh nur zu Wettbewerben und für Treffen genutzten ZJs mittlerweile zu diesen Zwecken ca. 2-3x im Jahr per Kurzzeitkennzeichen bewegen, hab ich mir erhebliche Kosten in diesem Bereich eingespart!

    Andere Frage: Kriegt dein 600€-ZJ überhaupt noch TÜV (ohne dass der TÜV doppelt so viel kostet wie der Einkaufspreis)?
    Jeder TÜV unseres 1600€-ZJ kostete bisher um die 500€ (Gebühren und Arbeitszeit/Material), also irgendwie mach ich was falsch, oder?
     
  15. #15 LuckyLuke, 30.04.2013
    LuckyLuke

    LuckyLuke Jeeper

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    Macht das Finanzamt aber auch so.
    Mein Terracan den ich vor einigen Jahren hatte, war LKW eingetragen
    und wurde als PKW besteuert und versichert.
    Beim neuen Ford Ranger mit DoKa genau das gleiche Spiel.
     
  16. Fuzzy

    Fuzzy Gas-Geber

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    Nochmal: Es kommt auf dein zuständiges Finanzamt an, ob sie eine LKW-Zulassung steuerlich auch anerkennen und dies auch weiterhin so handhaben.

    Ein Fahrzeug mit "LKW-Zulassung" zu kaufen bedeutet noch lange nicht, daß es auch (im zukünftigen Landkreis) nach Gewicht besteuert wird. Wenn du ein Fahrzeug also umschreiben lässt, kann es passieren, daß du danach nur zulassungsrechtliche und steuerrechtliche Nachteile hast. Eine nachgewiesene reine gewerbliche Nutzung kann wiederum beim Finanzamt ein Vorteil sein. Wie der Nachweis zu führen ist, liegt wieder im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde und kann z.B in Form eines Fahrtenbuches erfolgen
    Hier noch ein Urteil:
     
  17. v8man

    v8man Master

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    Zu der angegebene Link von Luckyluke,

    schaumal hin bitte

    Zität: Das Wochenendfahrverbot ist ein in Deutschland, Österreich und der Schweiz verordnetes „Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ unter anderem für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.

    Keine Jeep hat 7,5 ton zulassigere Gesamtgewicht !! so die Regel trefft hier NICHT zu!
    --------------------------------------------------------------

    Aussage bei Finanzamt Leonberg für paar Wochen ist eine neue regelung das KEIN fahrzeug mit mehr als 3 Sitzplatz zukünftig als LKW besteuert kann, heiß alle DOKA's usw. sollte jetzt als privat Fahrzeug besteuert sein.

    Ich muss jetzt mein Rückbanksitze ausbauen und eine trennwand einsetzen zwischen die rückseiten die vorder sitzreihe und die boden andern so das der ausseht wie eine Ladeflache. Der Boden ist ja kein Problem als ich hab ab werk die metal boden drin ( geile sache ) so muss nur ein stück Holzplatte schneiden und mit paar Brackets an die Grabhandle montierpunkte anschrauben.

    Wollte sowieso die hinter raum machen als eine Bett für mein Hund mit anlauframpe ( Sie ist schon 14 Jahr alte und die höherspringen ist nicht so gut für die Gelenke ).

    Auszug von Tüv Sud zu thema LKW fahrverbot.

    Bleibt der Fall, dass ein ​
    Starrdeichsel- bzw. Zentralachsanhänger

    an eine Zugmaschine angekuppelt
    wird, etwa ein Ein- oder Tandemachser. Auch hier sind
    zunächst die zulässigen Gesamtgewichte der beiden
    zu addieren. Dann ist sinngemäß wie beim "Sattelkraftfahrzeug"
    zu verfahren: Die zulässigen Stützlasten
    für die Deichsel des Hängers und die Kupplung des
    Zugwagens sind zu ermitteln und eine von ihnen in
    Abzug zu bringen – bei unterschiedlichen Werten den
    höheren. Bleibt das Ergebnis im Rahmen von 7,5 Tonnen,​
    ist der Anhängerzug vom Fahrverbot befreit.

    Link dafür ; http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987064817779961290/1_141.PDF
     
  18. #18 LuckyLuke, 02.05.2013
    LuckyLuke

    LuckyLuke Jeeper

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    :sry
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hättest du den Beitrag weiter gelesen,
    wäre dir folgendes in Auge gesprungen-
    "...sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen...".:pfeiffen
     
  19. Smoker

    Smoker Jeeper

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    Sven
    BOAH -krass!
    SRY wegen meiner ausbleibenden Antworten -hab KEINE Benachrichtigungen mehr bekommen (0 Plan, warum)! SRY! :nachdenklich
    Also zu Klarstellung:
    - primär hat der "Lastesel"
    - TÜV bis Juni incl.
    - eingetragenen "Gimmicks" (Höherlegung, "Schlappen", Gas...)
    - "Semi-Rahmen" + Bodenblech sind "Bombe" für das Alter
    - Schweller geschweißt (evtl. Nachschweißen 0 Prob)
    - trockenen Getrieben
    - trockenem Diff
    - Kreuzgelenken(!!!)
    - Hamsterhaken bis 3,5 t .

    Da die Gasanlage momentan aber noch nicht so funzt, wie sie soll (er geht damit im Standgas immer aus), ist Anmeldung primär irrelevant, doch sollte mein Werkstattmeister das Prob beheben können, muß ich natürlich auf die Straße, um `ne "Gas-Tanke" ansteuern zu können.
    Die permanenten "roten Nummern" sind mir als Privatperson zu diesem Zweck leider nicht vergönnt -"Kurzzeitkennzeichen" irrelevante Investition. Daher meine Frage zwecks "günstigster Anmeldeoption".

    Zum Investitionsstand:
    - 600 + 50 für Lieferung auf Hof meiner Werkstatt
    - 300 für Check auf Bühne + Tausch Komplettsatz Bremsscheiben & Klötzer vorn. Der linke Sattel war auch nicht mehr zu retten. ...ebenfalls incl. Material & Arbeit in den 300 drin. ...bei dem Preis mach´ ich mir auf meinem Hof nicht ohne geeignete Bühne das Kreuz krumm.
     
  20. #20 Billy-the-kid, 12.05.2013
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Wieso "irrelevante Investition"? Bei unseren Verhältnissen (nur ne Handvoll Treffen und Geländeausflüge pro Jahr) fahren wir mit den Kurzzeitkennzeichen am günstigsten (hab aber lange gebraucht, bis ich mir das selber eingestanden habe, ist halt irgendwie ein bisschen peinlich, mit nem voll funktionsfähigen Auto mit gültigem TÜV dann doch nur per KZK anzukommen...).
    Wie oft im Jahr willst du denn mit deinem Holzhol-auf-Privatgrundstück-Granny (so hattest den Einsatzzweck doch anfangs beschrieben!?) auf öffentlichen Verkehrsgrund rausfahren?

    Na also, sag ich doch! Neue Bremsen fürn TÜV hast ja schon durch (wir auch schon, das war die teuerste Investition für den letzten TÜV, um die 500€ bei 2 Werkstätten, jeweils die günstigste für vorne und hinten :-) )
    Spätestens für die nächste HU-Vorführung wird der Einkaufspreis überschritten, irgendwoher kenne ich das :pfeiffen
     
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