Abweichung Reifengröße Kfz-Schein und Fahrzeug

Diskutiere Abweichung Reifengröße Kfz-Schein und Fahrzeug im JEEP Grand Cherokee ZJ / ZG Forum im Bereich Grand Cherokee; Hallo zusammen. Haltet mich für bescheuert, naiv, oder was auch immer :vogel Nun hatte ich noch nicht viel von meinem "Dicken". Vor 2 Wochen...

  1. #1 Mittelfranke, 22.03.2013
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    Hallo zusammen.

    Haltet mich für bescheuert, naiv, oder was auch immer :vogel

    Nun hatte ich noch nicht viel von meinem "Dicken". Vor 2 Wochen gekauft und nun nach über einer Woche Krankenhaus erstmals wieder zu Hause eingetrudelt.
    Mein "Dicker", ein 1998er 5.2er ZG, weilte während meines Krankenhausaufenthaltes in der Kfz-Werkstatt meines Bruders ... brauchte den Wagen am OP-Tisch natürlich nicht ... ;-)

    Nach einer allgemeinen Durchsicht, ob und evtl. welche Wehwehchen bei meiner Neueerungenschaft nun anstünden, bekam ich immerhin den Befund, daß die Kiste rundum gesund ist.

    Aaaaaberrrrr ... :traurig2
    Mein Bruder flüsterte mir folgende Worte:
    "Freundchen, Du fährst falsche Reifen!!"

    Bitte?? :grübel
    Tatsache!
    In all der Euphorie ist mir folgendes nicht aufgefallen:
    Der Schein/Zulassung Teil1 sagt Reifengröße 225 / 70

    Aber am Fahrzeug habe ich 225 / 75er Reifen :nachdenklich

    Hab mich selten so dusselig gefühlt. :vogel
    OK, mögen Nachwirkungen der Narkose sein, bin frisch operiert (Gallenblasen-OP). :traurig2

    Nun liest man bei ADAC & Co so vieles zu den Unterschieden alter Kfz-Schein und "neue" Zulassungsbescheinigung Teil 1 (welche ich habe).
    Unter anderem auch, daß die eingetragene Reifengröße nicht mehr "bindend" ist ...
    Also schön schwammig formuliert.

    Kurz: Bevor ich mir den momentan eh schon matschige Kopf vollends zerbreche, hat jemand von Euch erfahrenen Jeepern einen Geistesblitz, was das für mein Fahrzeug mit den oben genannten Abweichungen bedeuten könnte? :achselzuck


    Nebenher erwähnt:
    Wechseln will ich die Schlappen sowieso. Aber das geht natürlich nicht von jetzt auf gleich. Muss die ja erst bestellen, liefern und montieren lassen ...

    Aber bis dahin, kann mir da rechtlich mit dieser Abweichung rgendwas größeres passieren?

    Ich danke Euch schon mal ganz herzlich für Antworten (hab gerade echt nur Matsch in der Birne :vogel ...sch... Narkose :tanz )

    Grüße, Olli
     
  2. #2 Billy-the-kid, 22.03.2013
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    Weiß gar net, was es da zu diskutieren/besprechen gibt:

    Die originale Reifengröße beim Z ist: 225/70-15 (Prefacelifter) bzw. 225/70-16 (Facelifter)

    Du hast ne andere Reifengröße drauf, die nicht eingetragen ist.
    Darüber kann man sich jetzt ernstliche Sorgen machen oder sich alternativ in bester Gesellschaft von zig ZJ-Besitzer fühlen, die das ebenso machen (normalerweise ohne Probleme) und sich darüber womöglich gar keinen Kopf machen.

    Und hier noch ein offizieller Ratschlag: Lass die Dinger eintragen oder mach wieder die Seriengröße drauf. Andere (legale) Möglichkeiten gibt´s ja net.

    Oder versteh ich dein Problem irgendwie falsch?
     
  3. #3 Mittelfranke, 23.03.2013
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    Hi Billy-the-Kid

    Erstmal ein Dank für die Antwort! :daumen

    Dann zu meinem Beitrag oben:
    Ja, der war vielleicht etwas "überängstlich", aber wie gesagt, ich kam gestern erst von ner OP ausm Krankenhaus nach Hause, direkt in meine Werkstatt und da fliegt mir als aller erstes dieser Kommentar um den - noch von Narkose und Medikamenten bedröhnten - Schädel.
    O-Ton in etwa: "Du fährst die falschen Reifen ... schlimmstenfalls erlischt Dir Dein Versicherungsschutz ..."
    ..und so weiter und so weiter. [​IMG]


    Kurz: Wasn jetzt los??? :grübel


    Desweiteren:
    Das ist mein erstes Kfz mit diesen neuen EU-Rotz-Papieren, die zwar den alten, gewohnten Kfz-Papieren noch ein wenig ähnlich sehen, aber nunmal doch ein bisschen anders sind.
    Eben auch die Sache mit den Reifengrößen im Schein ... ach nee, :pfeiffen heißt ja jetzt .... WURSCHT!!! :vogel
    Es steht jedenfalls nur noch eine drin.
    Also google ich in meiner Verwirrung, ob ich hier nun etwa was "ungesetzliches" tue, herum, was diese Angaben im neuen Kfz-Schein denn nun konkret bedeuten.
    Und da sehe ich also eine schwammige Beschreibung nach der anderen im Netz herum schwirren ("..muss nicht tatsächlich am Fahrzeug montiert sein..." - "...kann abweichen ..." - "... muss ggf. mit Herstellerfreigabe belegt sein ..." BF Goodrich hat da aber nix für mich - " ... sollte ... müsste ... köönte..." :-) Ja liebe EU, leckts mich doch ... Was denn nun?? :yippieh Im alten Schein standen eben die genauen, zulässigen Größen - Punkt! Amen! :vogel Aber nun ... ).
    Ich war halt gestern etwas arg verunsichert. Mehr nicht! [​IMG]

    Heißt:
    Ja, ich möchte so oder so neue Reifen demnächst anschaffen, denn die aktuellen sind nicht mehr die jüngsten. Also plane ich eh die eingetragene Größe anzuschaffen. Das ist gar nicht das Problem.

    Mein Problem war im Beitrag oben nur:
    Was ist in der Zwischenzeit - sprich: Bis ich die Reifen bestellt, geliefert bekommen und montiert habe?
    DAS wollte ich wissen. [​IMG]

    Wird mir die Pozilei im Falle der nächsten Verkehrsfilze wegen o.g. Abweichung also gleich die Plakette abknibbeln, mich zum TÜV "zwangsschleppen", oder andere "Nettigkeiten"? [​IMG]


    Also vergiss bitte meine panische Schreibe oben. Da hatte ich meinen Kopf nachm Krankenhaus noch nicht wieder gefunden.

    Und spätestens Mpntag werden neue Schlappen bestellt - nach eingetragener Größe :keule:
     
  4. #4 Billy-the-kid, 23.03.2013
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    Was die Polizei macht, wenn sie dich mit anderen Reifen als den eingetragenen erwischt, kann dir ein (echter) Polizist (wie z. B. der TheoYJ) besser sagen. Rein ausm Bauch raus (ohne Nachzuschlagen) würd ich sagen: ne Verwarnung oder n kleines Bußgeld und schlimmstenfalls ein paar Punkte in Flensburg. Untersagung Weiterfahrt hab ich noch nie erlebt, net mal wenn ein Baby ohne Kindersitz im Auto war... :huch
    Ansonsten guckst halt in den Bußgeldkatalog unter "nicht-eingetragene Fahrzeugteile/Betriebserlaubnis erloschen, usw.". Theo (oder n anderer Fachmann in dem Bereich?) schrieb allerdings mal, dass sich da wohl in letzter Zeit was geändert hatte.

    Ich persönlich weiß von mehreren Leuten, die fahren seit Jahren mit ner anderen als der eingetragenen Reifengröße und hatten bisher selbst bei Verkehrskontrollen keinerlei Probleme.
    Das ist allerdings kein Maßstab und kann in jedem Einzelfall wieder anders aussehen.

    Klar, bei nem Unfall isses theoretisch immer schlecht (von wegen Versicherung fordert evtl. Regress bzw. Mitschuld durch "falsche" Anbauteile usw.), wenn andere Teile als eingetragen verbaut sind. In der Praxis wird das aber - was ich bisher erlebt habe - längst nicht so heiß gegessen wie gekocht.

    Im Prinzip kann dir die Entscheidung keiner abnehmen: Wenn du ein optimistischer Zeitgenosse nach dem Motto "alles halb so wild" bist, wirst du wohl auch mit ähem "ähnlichen Reifen" viele Jahre ohne Probleme fahren können.
    Gehörst du zu den Leuten, die lieber auf Nummer sicher gehen oder sowieso das Unglück magisch anziehen, dann wirst du am besten keinen Meter mehr so weiterfahren.

    :cent

    ;-)
     
  5. #5 Billy-the-kid, 23.03.2013
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    Äh, nö. Wo hast du denn das her?

    Ich hab grad mal meine ZJ-Papiere durchgewurstelt, also bei unsrem 97er stehen in den (EU-)Papieren MEHRERE Reifengrößen drin, also die serienmäßigen 225/70-16er und die 33x12,5x15.

    Wichtig ist halt, dass die größte mögliche Größe eingetragen ist, weil kleiner ist immer erlaubt (hab ich als goldene Regel im Kopf - hat da jemand schon mal gegenteilige Erfahrungen gemacht?).
     
  6. #6 schnute, 23.03.2013
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    Ich bin mit meinem Audi A8 mit 245/40 18 Bereifung zur HU gefahren, eingetragen sind 225/55 16 und 245/45 18. Der Prüfer sagte das ist aber nicht die eingetragene Reifengrösse, ich sagte ihm das im Forum solche Reifen sehr häufig gefahren werden.

    Danach ist er an seinen PC gegangen, hat gegooglet, und sagte, stimmt, das wäre alles ok, ausserdem hat der Hersteller Audi grundsatzlich dieses Reifenformat für dieses Auto freigegeben.

    Plakette drauf, alles gut!!



    Gruss Stefan
     
  7. #7 Billy-the-kid, 23.03.2013
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    Ah, Danke, da haben wir also schon mal die erste Bestätigung der o. g. These.
     
  8. #8 Mittelfranke, 24.03.2013
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    OK, dann danke ich Euch für Eure Meinungen und Erkenntnisse.

    Es erleichtert einem schon enorm die Entscheidung für weiteres Verfahren, wenn ein paar Erfahrenere mal ihre Sichtweise kund tun. :daumen

    Das ist klar. ;-)

    Und die heißt ja sowieso, wie schon erwähnt:
    Neue Reifen wären eh fällig ... nach der Entdeckung der "falschen Reifen" eben früher als geplant ... und dann natürlich gleich in "richtiger" Größe, wie sie im Schein geschrieben steht. :genau
    225 / 70 R16 102H steht drin (und ich habe 225 / 75 R16 drauf)




    --------------------------------------------------------------------------
    EDIT:



    Das sagen mir eigentlich alle Quellen zum Thema Kfz-Schein "alt" vs. Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein "neu"). :nachdenklich

    Zum Beispiel auch hier, die "Engelchen" ---> http://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/reifenkennzeichnung-pkw/default.aspx (siehe Punkt 1 "
    Der alte Fahrzeugschein" und 2 " Die "Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)"")


    -----------------------------------------------------------------------




    Da falle ich wohl eher irgendwo in die Mitte, mit leichter Tendenz zu ersterem. :pfeiffen


    Na denn, auf zum Reifenkauf [​IMG]


    P.S. :sry ans Mod-Team, daß ich hier ins falsche Schubfach geschlüpft bin. Hab im Eifer wohl übersehen daß es eine eigene Rubrik für Reifen & Co gibt. :cool
    Vielleicht kann man es bei Gelegenheit ja dorthin verschieben.
    Dankeschön! :kuss1
     
  9. #9 Billy-the-kid, 24.03.2013
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    Ich kann dir halt nur sagen, dass bei unsrem 97er in den NEUEN EU-Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 = Fahrzeugschein) BEIDE Reifengrößen drinstehen, die originale UND die umgerüstete. Also isses möglich, mehrere Größen reinzuschreiben - und wenn irgendjemand aufm Amt die 33x12,5x15 vergessen hätte, dann hätte ich garantiert ordentlich Rabattz gemacht, weil so ne Eintragung kann man heutzutage in Gold aufwiegen (kenne mehrere Jeeper, die gute 1000€ für eine solche Reifen-/ und Fahrwerkseintragung zahlen mussten)

    Vielleicht meinen der ADAC und deine anderen Quellen einfach die Sache, dass halt bei den neuen Papieren IN DER FÜR DIE REIFEN VORGESEHENEN SPALTE nur noch 1 Reifengröße eingetragen werden kann (früher war da auch noch ne weitere Spalte für 1 Alternativgröße).
    Jetzt muss man halt drauf achten, dass die umgebaute Alternativgröße (bei Einzelabnahmen gibt es ja dafür keine Herstellerfreigaben) im Fließtext eingetragen ist, wo auch alle anderen Umbauten stehen.

    Naja, in deinem Fall (Serienauto?) ist das wohl unerheblich, für dich ist nur wichtig, welche Reifengrößen von Chrysler für den ZJ freigegeben sind.
    Dazu geistert ja immer dieses Mayerosch-Gutachten durch´s Internet, da stehen sogar deine 225/75-16 mit dabei, frag doch einfach mal mit diesem Zettel (siehe Anhang) in der Hand bei den entsprechenden Stellen nach, ob das automatisch so gefahren werden darf oder so eingetragen wird oder nicht usw.
    (meine Reifengrößen stehen da eh net drin, deshalb hat mich dieses Papier nie so tiefgehend interessiert ;-))
     

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  10. #10 Mr.Ditschy, 24.03.2013
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    Stimmt, ist bei meinem Audi A6 auch so!
    Wenn zu den montierten Reifen und Felgen ein Teile-Gutachten besteht und für Dein Fahrzeug vorgesehen sind braucht man diese nicht ein zu tragen! :vertrag :vogel
     
  11. #11 Mittelfranke, 25.03.2013
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    Das meinte ich ja die ganze Zeit. ;-)

    Aber nun ist der ganze "Spuk" erstmal eingedämmt.
    Die neuen Reifen sind bestellt und "neue" Y-Spokes auch (die alten Felgen hat/haben der/die Vorgänger ganz schön vergewaltigt :vogel Da grüßen sämtliche Bordsteine im Raum Berlin und Brandenburg aus den Macken heraus).

    In ein, zwei Wochen sieht die Welt dann schon wieder anders aus. :tanz
     
  12. #12 LuckyLuke, 11.04.2013
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    Das ist falsch.
    Das gilt beim Lastindex und Geschwindigkeitsbereich aber nicht bei der Größe.
    Denn von Größe und Abrollumfang ist letztlich auch der Tachometer bzw.
    Geschwindigkeitsanzeige abhängig.
    Tatsache ist, dass die Hersteller seit 2004 in das COC eine Reifengröße
    eintragen lassen. Weitere Reifengrößen können eine Freigabe erhalten.
    Hierfür gibt es dann vom KBA bzw. vom Hersteller ein Schriftstück mit
    der entsprechenden Freigabe.
    Hatte ich so bei Jeep und meinem WH gemacht.
    Von Jeep/Fiat kam eine freundliche Email mit PDF, ausgedruckt und zu
    den Fahrzeugpapieren. Die Dekra hat damit und dem Gutachten der SPV
    diese problemlos eingetragen.
    Da die ZJ vor 2004 in den Verkehr gebracht wurden sind noch alte
    Briefe im Umlauf. Aber auch hier gibt es entsprechende Gutachten
    die andere Reifengrößen ohne Eintragung frei geben.
     
  13. #13 Billy-the-kid, 11.04.2013
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    Du willst also sagen, dass man bei Eintragung von größeren Reifen die kleineren (serienmäßigen) nicht mehr fahren darf - interpretier ich dich richtig?

    Wieso stehen dann in manchen Fahrzeugpapieren explizit kleine UND große Größen gemeinsam drin?
    Konkretes Beispiel: Bei unsrem 97er die serienmäßigen 225/70-16 UND 33x12.5x15
    Der Tacho kann selbstverständlich NICHT beide Reifengrößen korrekt anzeigen, da müsste man das Tachoritzel wechseln (kein Problem, dauert 5 Min., wenn man das Passende da hat).

    Aha, kannst ein Beispiel geben?
    Ich mein, ich beschäftige mich nun ja "erst" seit 4 Jahren mit ZJs und hab ja auch "nur" 3 St. davon rumstehen und jede Menge Schriftstücke zu den Dingern aufm PC.
    Bis auf die zwei beigefügten (siehe Anlage) Gutachten mit Freigabe für MINIMAL größere Räder (31er und aufwärts stehen schon mal nicht mehr drin, also nützt ja bei nem gscheiten Umbau nix) und nem Felgen-spezifischen Reifengutachten für 31er (toll, wenn man genau DIE Felgen normalerweise ja net hat) ist mir nix von der Existenz von Gutachten für "andere Reifengrößen ohne Eintragung" bekannt!

    Und auch ein Gutachten nützt net viel, wenn man trotzdem 3 TÜV-Stellen abklappern muss, bis letztendlich nur der Tuner (für 12€ Aufpreis) die SPVs einträgt, weil die TÜVer lieber stundenlang palavern, dass es nicht geht (und dafür natürlich auch nix verdienen!) anstatt das Zeugs in 5 Minuten (wie beim Tuner) einzutragen (der dabei wenigstens ein paar Groschen verdient).
     
  14. XJ_ens

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    abrollumfang +/- 5% ist erlaubt ohne eintragung
     
  15. #15 LuckyLuke, 11.04.2013
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    Nu mach mal langsam, ich spreche dir keinerlei Kompetenz ab.
    Ich habe meinen ersten ZJ vor über 10 Jahren gefahren und bin
    inzwischen beim vierten....weiß aber trotzdem vieles nicht.
    Die Auflagen für die eingetragenen, unterschiedlichen Größen stehen
    in den Gutachten. Aber das weißt du mind. so gut wie ich.:genau
    Es geht allein um die Aussage, dass wenn große Reifen eingetragen sind
    nicht automatisch auch kleinere Größen (ohne Eintragung od. Gutachten!!!) gefahren werden dürfen- nichts weiter.

    Bitte nicht interpretieren sondern nur lesen!
    Vermutlich sind wir beide viel näher zusammen mit unserer Meinung als
    du denkst.:genau
     
  16. #16 Hansfriedel, 11.04.2013
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  17. #17 Billy-the-kid, 11.04.2013
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    Na dann weißt doch genauso wie ich, dass für den ZJ keine anständige Reifengröße (ich spreche her nicht von "Kinderwagengrößen" plusminus der Seriengröße 225/7015/16 - wie wir sie selbst peinlicherweise auch immer wieder mal fahren - sondern, von Geländewagengrößen 31" aufwärts alternativ 265/70-16 aufwärts; da gibt´s nach wie vor doch keine Freigaben, oder kennst du welche?)
    Klar, für den Wechsel von 225/70-16 auf 245/70-16 (und ähnliche) gibt´s Freigaben. Wer damit glücklich wird...


    Eben, würde eigentlich das Gegenteil meinen.
    Konkretes Beispiel: An unsrem 93er sind 31x10.5x15er Reifen eingetragen (mangels Gutachten/Freigabe natürlich per Einzelabnahme, war beim Vorbesitzer schweineteuer gewesen). Ich ging bisher davon aus, dass wir auf dem Auto auch nach wie vor die originalen 225/70-15er fahren dürfen.
    Du meinst also, nicht? Wieso nicht?

    Am anderen konkreten Beispiel (97er ZG) sind sowohl 225/70-16er als auch 33x12.5x15 eingetragen, also dürfen wir beides fahren, richtig?

    Fall 93er (nur große Reifen erlaubt, kleine Serienreifen nicht mehr erlaubt!?!) im Vergleich zum Fall 97er (sowohl große Offroadreifen als auch kleine Serienreifen erlaubt) macht aber irgendwie keinen Sinn, oder?
    Beides ZJ/ZGs, also gleicher Autotyp...
     
  18. Hede

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    Hi,

    meine 31er sind eingetragen. Bei der Eintragung habe ich ein Tachogutachten vorgelegt. Die anderen Größen müsste er mir aber streichen, meinte der Prüfer. Dem habe ich gerne zugestimmt.

    Gruß

    Hede
     
  19. #19 LuckyLuke, 12.04.2013
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    Da liegt wohl unser Missverständnis. Natürlich darfst du dann die 225/70/15 fahren. Meine Gedanken bei "kleinere Größen" lagen darin, dass z.B. die 215/70/15 oder 195/70/15 nicht möglich sind.
    Hoffe das haben wir nun geklärt.:ciao
     
  20. #20 Billy-the-kid, 12.04.2013
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    Interessant. Aber immer ist das wohl nicht so!? Oder blieben FRÜHER die alten Reifengrößen in den Papieren stehen und nur HEUTZUTAG streichen die Prüfer die alten Größen raus?


    @ LuckyLuke: Aaahh, so meinst du das, ja, jetzt ist´s geklärt...
     
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