Rücklichter

Diskutiere Rücklichter im JEEP CJ Forum im Bereich Wrangler; Hallo Forum, wie ihr wisst, bin ich sehr neu im Forum und im Jeepwesen an sich ;-). Und nachdem ich erst am Samstag meinen CJ bekommen habe, am...

  1. #1 mauricemaue, 26.12.2012
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    Maurice
    Hallo Forum,

    wie ihr wisst, bin ich sehr neu im Forum und im Jeepwesen an sich ;-). Und nachdem ich erst am Samstag meinen CJ bekommen habe, am Montag (hl. Abend!!!!) diverseste Probefahrten mit ausgehängten Türen bei angenehmen Temperaturen machen konnte, bin ich heute beim online-shoppen, da das Kurzzeitkennzeichen gestern endete und ich erst morgen zur Zulassung gehen kann.

    Prompt habe ich schon ein Problem:
    DIESE UNENDLICH HÄSSLICHEN RÜCKLICHTER von HELLA.... :argh
    [​IMG]

    Ich würde diese liebend gerne gegen originale rote umrüsten.
    Ich habe die Suchfunktion bereits konsultiert, aber nicht so recht schlau daraus geworden. Ist es nun erlaubt oder nicht? Nachdem meiner ein H Kennzeichen hat, wären aus meinem Rechtsempfinden heraus, die roten ja noch viel originaler und historischer, als die Hella-Wohnwagenanhängerleuchten oder wo auch immer die "eigentlich" hingehören.

    Pro: ich habe jetzt ja auch keine Rückfahrleuchte, und hätte sie dann nach einer Umrüstung auch nicht.

    Contra: ich blinke rot.

    ich meine mal iiiiiirgendwo und iiiiiirgendwann ne lösung gelesen zu haben, wo jemand in die Rückfahrscheinwerfer der US-Leuchten einfach ne gelbe Birne eingebaut hat und diese über die Blinker angesteuert hat. ich denke aber, dass das nicht reicht, weil dann das blinken seitlich nicht mehr zu sehen sein wird!?

    Hat irgendwer eine verbindliche Lösung, die funktioniert? Ich bin "dummer weise" auch noch Fahrschulinhaber und bei mir wird naturgemäß immer besonders genau hingeschaut und jeder Punkt, den man kassiert wird doppelt bestraft und deswegen brauche ich es einfach "sicher" ;-)

    Vielen lieben Dank schon mal vorab, für die viele Geduld und hoffentlich hilfreiche Antworten :-)
     
  2. Münne

    Münne Jeep`er

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    Marco
    Hi Maurice,

    Erstmal Glückwunsch zu deinem Schätzchen : gib5
    Ich habe das auch erst mit dem Rückleuchten thematisiert

    http://www.jeep-community.de/showthread.php?t=24196

    Ich habe zwar nen Wrangerl YJ aber es ist genau das gleiche von den Rückleuchten. Die Idee mit dem Rückfahrlicht als Blinker umzuwandeln kommt von Marc (Eddybo)

    Dann mal frohes Schaffen und Grüße aus Thüringen :)

    Marco
     
  3. #3 mauricemaue, 26.12.2012
    mauricemaue

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    Maurice
    danke :-). Ja den thread hatte ich gelesen. Aber irgendwie fehlte mir am Ende
    das "abschließende" Ergebnis. Ist diese Idee mit blinkerlampe im Rückfahrscheinwerfer okay, eintragungsfähig oder eintragungsfrei? Ist es schädlich für die H-Zulassung oder nicht :-)
    Aber ich denke, ich werde mal dort vor fahren und besprechen, weil die jetzt dran sind gehen mal so gar nicht :-))
     
  4. Lars

    Lars Getriebekiller

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    Lars
    Wenn du in den Papieren eine etwa Wirkung der Beleuchtung drin hast kannst du gelbe birnchen rein machen und gut, hab ich auch drin, hat der vollabnahme und h Begutachtung nix gemacht.
     
  5. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    Ja, wie Lars schon schrieb:

    die endgültige und absolut regel-konforme Lösung ist einzig und alleine folgende:

    Entweder:
    Du hast im Fahrzeugschein sinngemäß eingetragen:
    Lichtanlage "entspricht in etwa" der EU (der Vorgaben ... oder sonstwie)
    ... dann kannst Du im groben machen was Du willst - bestenfalls US-Rückleuchten
    mit oben Rückfahrscheinwerfer und unten in rot Licht, Bremse UND Blinker

    oder:
    Du musst etwas verbauen (was auch immer) was den EG-Richtlinien entspricht.
    Das bedeutet, dass die Leuchten eine E-Kennzeichnung haben müssen
    (welche die US-Rückleuchten im übrigen nicht haben)
    UND Du darfst natürlich NICHT rot blinken

    Alles andere ist nicht erlaubt !
    PUNKT und ENDE


    Aber wenn Du nicht soviel wert darauf legst was erlaubt ist oder nicht ;-)
    dann kann man ja verschiedene Dinge tun und sich das dann passend reden.

    Ich habe die US-Leuchten entsprechend mit dem gelben Blinkerbirnen umgebaut.

    - sieht gut aus
    - der Ami hat dann "originale'" US-Rückleuchten
    - es blinkt gelb

    .... aber "erlaubter" wird es davon trotzdem nicht
    :traurig2
     
  6. #6 mauricemaue, 26.12.2012
    mauricemaue

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    Ich habe eben mal nachgeschaut. Also ich habe leider nur eine in etwa Verglasung :-( kann man das mit der in etwa Beleuchtung leichter eintragen lassen, wenn der CJ schon H-Zulassung hat? Oder stehen da die Chancen genauso gut oder schlecht wie vorher!? Hat damit jemand auch schon Erfahrung gemacht??
     
  7. #7 Thierry, 26.12.2012
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    Bei mir sind auch die Originalen dran und ich hab die H-Zulassung damit bekommen.

    Blinken tun meine im oberen Fenster, Rückfahrscheinwerfer ist extra.

    Sollte kein Problem sein.

    Eingetragen werden muss da nix.
     
  8. #8 mauricemaue, 26.12.2012
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    Du hast irgendwie eh extrem wenig an deinem CJ hab ich eben auf den Bildern gesehen. Noch nicht mal diese hässlichen grauen Backsteine mit begrenzungsleuchten und Blinker auf den vorderen Kotflügeln :-/ man. Da bin ich fast n bissl neidisch :-) für die Backsteine gibt's vermutlich auch keine vernünftige legale Alternative, oder?? :-)
     
  9. Lars

    Lars Getriebekiller

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    Die Backsteine sind nicht original.....
    Da hat wohl einer beim TÜV einen auf wichtig gemacht, dann scheint deine Beleuchtung komplett auf EU Richtlinien umgebaut zu sein.
     
  10. #10 Thierry, 26.12.2012
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    Wegmachen, die restlichen Blinker reichen.

    Mein TÜV'ler hat da nie ein Problem damit gehabt.

    Meiner hatte ja auch so komische Lampen vorne am Kotflügel, die mussten ganz schnell weg.

    Das meiste kommt mit der Zeit, der Jeeper wächst mit seinen Herausforderungen.
     
  11. #11 mauricemaue, 26.12.2012
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    Okay danke. Werde mal sehen, was sich da so machen lässt.... ;-)
     
  12. #12 old man, 30.12.2012
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    2011 so TÜV abgenommen wie auf den Fotos...
     

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  13. #13 mauricemaue, 30.12.2012
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    cool. abgenommen ohne Kommentar? oder wurde bzw. ist irgendetwas eingetragen? oder hast du diesen Vermerk mit der "in etwa" Beleuchtung" in den Papieren stehen?? hast Du vorne in den Hauptscheinwerfern die Standlichtlampen/Fahrzeugbegrenzungsleuchten integriert? oder gar keine??
     
  14. #14 old man, 30.12.2012
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    old man Guest

    kein Vermerk in den Papieren....... aber das mit der Referenz laß mal lieber..., nich das ich auch noch anfangen muß zu basteln...
     
  15. #15 mauricemaue, 30.12.2012
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    Na DAS hätte ich dann - wenn - natürlich anonym gemacht :-)
     
  16. #16 Intruder66, 31.12.2012
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    Also was Eddybo schreibt ist so nicht ganz richtig.

    Natürlich darf auch ein Cj rot Blinken....aber NUR wenn er so bei einfuhr nach D-Land abgenommen wurde und das auch extra in den Fahrzeug papieren vermerkt wurde. Punkt.
    Als Fahrlehrer wäre ich mit wilden Basteleien sehr vorsichtig. Punkt.

    Der hier angesprochene CJ scheint wirklich an einen sehr Regelkonformen TÜVer geraten zu seien.
    Allerdings denke ich das mit der in etwa Verglasung hört sich gut an..je nachdem was denn nun wirklich da steht.

    Denn eine in etwa Verglasung/ Beleuchtung ist genau so gut die Originalen EU Rücklichteinheit wie eben auch bei den Yp´sen usw verbaut.

    Rot wirste mit dem Eintrag nicht so einfach hinbekommen, es sei denn du kannst gut mit den Prüfern ( als Fahrschuhl mensch ja schon nicht unwarscheinlich...)
    Dann könntest du dir eine Fahrzeig brief/schein Kopie mit " in etwa Wirkung gegeben Blinklicht hinten Rot" Eintrag besorgen und die davon überzeugen das das eben dem Historisch Originalen Zustand am ehesten entspricht....

    Leider kenne ich niemanden mehr das diese Eintagung heute noch hat und kann da leider so nicht weiterhelfen.

    Für Rote Blinker hinten hätte da stehen müßen :
    "Eine in etwa Wirkung ist gegeben usw..."

    Dazu sagt die STVZO:
    Rote Blinker

    Bis zum 1.1.1970 waren rote hintere Blinker (amtlich: Fahrtrichtungsanzeiger) erlaubt. Fahrzeuge deren Erstzulassungsdatum davor liegt, dürfen hinten rot blinken. Dieses ist immer zulässig und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    Jüngere Fahrzeuge -auch Importfahrzeuge- brauchen für Rote Blinker immer eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle, in diesem Fall muss dies in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    Bis zum 12.02.1981 galt die alte Richtlinie, wonach Ausnahmegenehmigungen bei Roten Blinkern zu erteilen sei wenn a) "im Aufbau integrierte Leuchten", b) "keine Leuchten mit Bauartgenehmigung vorhanden sind" und c) "Etwa-Wirkung ausreichend". Dies war bei US-Fahrzeugen meistens der Fall, in anderen Fällen musste umgerüstet werden.
    Nach der heute gültigen Richtlinie zu §21 StVZO ist eine Ausnahmegenehmigung bei neueren Fahrzeugen nicht mehr möglich.
    Siehe dazu:

    [​IMG] Richtlinie_21_1_1981.pdf (997,9 kB)
    [​IMG] Richtlinie_21_2_1981.pdf (813,4 kB)

    Wegen der ollen Hella Standlicht / Blinker Dinger vorn würde ich auch noch einmal mit "meinem" Tüv´ler vor Ort sprechen...von wegen H zulassung- Fahrzeug alter- damalige Richtlinien die noch anzuwenden sind usw.... Kenne nicht wirklich viel CJ die den Mist vorn drauf haben müssen aufgrund der damaligen Regelungen...dafür sind die Kisten zu alt und es lassen sich meist noch die Vorteile der damals geltenden Regelungen / Ausnahmeregelungen anwenden....hängt aber vom Baujahr / Einführungs Datum usw ab. Dazu sprichst du aber am besten mit einem Prüfer vor Ort wie er das sieht...:pfeiffen Gruß Mario
     
  17. #17 Intruder66, 31.12.2012
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    Also was Eddybo schreibt ist so nicht richtig! oder schlicht falsch.

    Natürlich darf auch ein Cj rot Blinken....aber NUR wenn er so bei einfuhr nach D-Land abgenommen wurde und das auch extra in den Fahrzeug papieren vermerkt wurde. Punkt.
    Als Fahrlehrer wäre ich mit wilden Basteleien sehr vorsichtig. Punkt.

    Der hier angesprochene CJ scheint wirklich an einen sehr Regelkonformen TÜVer geraten zu seien.
    Allerdings denke ich das mit der in etwa Verglasung hört sich gut an..je nachdem was denn nun wirklich da steht.

    Denn eine in etwa Verglasung/ Beleuchtung ist genau so gut die Originalen EU Rücklichteinheit wie eben auch bei den Yp´sen usw verbaut.

    Rot wirste mit dem Eintrag nicht so einfach hinbekommen, es sei denn du kannst gut mit den Prüfern ( als Fahrschuhl mensch ja schon nicht unwarscheinlich...)
    Dann könntest du dir eine Fahrzeig brief/schein Kopie mit " in etwa Wirkung gegeben Blinklicht hinten Rot" Eintrag besorgen und die davon überzeugen das das eben dem Historisch Originalen Zustand am ehesten entspricht....

    Leider kenne ich niemanden mehr das diese Eintagung heute noch hat und kann da leider so nicht weiterhelfen.

    Für Rote Blinker hinten hätte da stehen müßen :
    "Eine in etwa Wirkung ist gegeben usw..."

    Dazu sagt die STVO:
    Rote Blinker

    Bis zum 1.1.1970 waren rote hintere Blinker (amtlich: Fahrtrichtungsanzeiger) erlaubt. Fahrzeuge deren Erstzulassungsdatum davor liegt, dürfen hinten rot blinken. Dieses ist immer zulässig und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    Jüngere Fahrzeuge -auch Importfahrzeuge- brauchen für Rote Blinker immer eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle, in diesem Fall muss dies in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    Bis zum 12.02.1981 galt die alte Richtlinie, wonach Ausnahmegenehmigungen bei Roten Blinkern zu erteilen sei wenn a) "im Aufbau integrierte Leuchten", b) "keine Leuchten mit Bauartgenehmigung vorhanden sind" und c) "Etwa-Wirkung ausreichend". Dies war bei US-Fahrzeugen meistens der Fall, in anderen Fällen musste umgerüstet werden.
    Nach der heute gültigen Richtlinie zu §21 StVZO ist eine Ausnahmegenehmigung bei neueren Fahrzeugen nicht mehr möglich.
    Siehe dazu:



    [​IMG] Rili_21_1_1981.pdf (997,9 kB)
    [​IMG] Rili_21_2_1981.pdf (813,4 kB)

    Wegen der ollen Hella Standlicht / Blinker Dinger vorn würde ich auch noch einmal mit "meinem" Tüv´ler vor Ort sprechen...von wegen H zulassung- Fahrzeug alter- damalige Richtlinien die noch anzuwenden sind usw.... Kenne nicht wirklich viel CJ die den Mist vorn drauf haben müssen aufgrund der damaligen Regelungen...dafür sind die Kisten zu alt und es lassen sich meist noch die Vorteile der damals geltenden Regelungen / Ausnahmeregelungen anwenden....hängt aber vom Baujahr / Einführungs Datum usw ab. Dazu sprichst du aber am besten mit einem Prüfer vor Ort wie er das sieht...:pfeiffen Gruß Mario
     
  18. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    Hallo Mario :wink,

    ... was anderes hab ich doch gar nicht gesagt :achselzuck
    oder schnall ICH jetz hier was nicht ? :grübel
     
  19. #19 Intruder66, 31.12.2012
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    Hallo Marc,
    ne deswegen hatte ich das ja nachträglich gleich auch "eigentlich" wieder entfernt....wie im ersten Posting auch zu sehen... warum aber das alte (eigentlich abgeänderte) Posting auch noch auftaucht weiß ich nicht.:motz Ist halt manchmal so das man was schreibt , sich das dannnoch mal alles zusammen anguckt sagt past, dann postet..dann nochmal durchliest und entdeckt...hej da stimmt ja was nicht..also ändert man das...

    Wie gesagt warum das hier jetzt 2 mal erscheint weiß ich nicht und war so auch nicht beabsichtigt, eigentlich sollte es da nur ohne das "schlicht Falsch " stehen denn das stimmt ja nicht wie du schon richtig festgestellt hast. gruß Mario
     
  20. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    Ne Mario, darum ging's mir gar nicht : gib5:
    ist schon Ok !! Du kannst ruhig schreiben das ich im Unrecht bin,
    ist doch kein Problem..... :daumen

    Ich wollte nur wissen was jetzt der Unterschied ist !?
    Und was an meiner Aussage falsch war, denn ich habe den Unterschied
    zwischen Deiner und meiner Aussage jetzt nicht feststellen koennen !?

    Ich will ja gerne dazu lernen um dann das naechste Mal
    die richtige Antwort geben zu koennen. :genau:genau:genau

    Also nochmal "back to topic"
    - sein CJ ist Bj. 80, somit nicht vor Bj. 70 = also nur per Ausnahmeregelung
    - er hat offensichtlich nichts in den Papieren stehen, wie "Beleuchtung in etwa"

    > also, darf er nicht rot blinken, oder ? :grübel
    > Haette er die Eintragung oder waere da Bj vor '70, dann duerfte er

    ..... so meine Auffassung -----> ist das nun richtig oder falsch :achselzuck
     
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