Neue Bußgeldregeln ab 01.06.2012

Diskutiere Neue Bußgeldregeln ab 01.06.2012 im Automobiles Forum im Bereich Allgemeines; Moin zusammen, ich möchte mir mal einen Hinweis darauf erlauben, dass es seit dem 01.06.2012 neue Regeln zum Thema "Erlöschen der...

  1. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Moin zusammen,

    ich möchte mir mal einen Hinweis darauf erlauben, dass es seit dem 01.06.2012 neue Regeln zum Thema "Erlöschen der Betriebserlaubnis" gibt.
    Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wurden neue Tatbestände für das "Anordnen oder Zulassen eines Fahrzeugs obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war" für den Fahrzeughalter, und "Führen eines Fahrzeugs obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war" für den Fahrzeugführer eingefügt.

    Hierzu nachfolgend nochmal der Inhalts des Gesetzes und die neuen Tatbestände:

    Dazu werden auch noch Punkte in Flensburg kommen - ich habe zwar noch keinen neuen Bußgeldkatalog vorliegen, aber erfahrungsgemäß werden es voraussichtlich 3 Punkte sein.

    Ich wollte es ja nur mal gesagt haben :pfeiffen

    Andreas
     
  2. tigama

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    dafür lese ich heraus das z.b. beim abbau der twister stoßstange

    und anbau der oristoßstange (schwarz metall) nix zu erwarten ist.

    da das teil ja bauartgenehmigt ist an anderen wranglern - oder ?
     
  3. #3 eddybo, 06.07.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 07.07.2012
    eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    @ Andreas:
    Danke für Die Info !!
    ICH finde schon, dass es einen Unterschied macht ob ich "jemanden gefährde" oder "jemanden gefährden könnte"
    Und gerade bei Auspuff und Beleuchtung ist das schon ein Thema, kann ich mir vorstellen.

    [...]
     
  4. #4 eddybo, 07.07.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 07.07.2012
    eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

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    eddy
    [...]


    Bevor Deine Frage hier untergeht:

    Ja, die originale Metall-Stoßstange kannst Du auf jeden Fall nehmen !

    Wenn Du es aber Betriebserlaubnis-mäßig 100% wasserdicht machen willst,
    müsstest Du dann nätürlich die schwarzen Kunststoffecken oberhalb der Stoßstange und an der Stoßstange selbst verbauen.

    [​IMG]

    ... ja genau die, die niemand dran hat :-)
     
  5. #5 TheoYJ, 07.07.2012
    Zuletzt bearbeitet: 07.07.2012
    TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Andreas
    Hallo [...]

    es geht hier NICHT eine Änderung der StVZO oder der FZV, sondern NUR darum, dass jetzt im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog entsprechende spezielle Tatbestände geschaffen worden sind, und nicht mehr auf einen Auffangtatbestand zurückgegriffen werden muss. Diesbezüglich habe ich den Einleitungstext oben etwas ergänzt, um Mißverständnisse zu vermeiden.

    Entsprechende Ausführungsbestimmungen oder Verwaltungsvorschriften hierzu habe ich noch nicht gesehen.

    Natürlich hat sich die StVZO oder die FZV nicht geändert - aber die Möglichkeit der Ahndung von Verstößen hat es. Seit Einführung der FZV im Jahr 2007 gab es keinen konkreten Tatbestand "Erlöschen der BE" mehr, und man musste immer den Umweg über einen Auffangtatbestand "Teilnahme am Verkehr mit einem nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeug" gehen, der mit 20€ Verwarngeld geahndet wurde. Erst wenn eine konkrete Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug hinzukam, war man im Bereich der Ordnungswidrigkeitenanzeige.

    Jetzt kann man mit dem neuen Tatbestand schon eine Anzeige vorlegen, wenn eine abstrakte, also nur eine "wahrscheinliche Gefährung" vorliegt. DAS ist der Unterschied, und den halte ich für erwähnenswert. Obwohl der Gesetzgeber immerhin 5 Jahre gebraucht hat um das anzupassen, sind wir jetzt im Bereich der möglichen Ahnung von Verstößen wieder bei gleichen Stand wie vor 2007 mit der alten StVZO...


    [...]


    Andreas
     
  6. tigama

    tigama +++ Hello Kitty 4 ever +++

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    na ja - die stoßstangenabschlußverbindungsdingerandenkorflügelhin habe

    ich natürlich als erstes entfernt, dafür aber die amiecken montiert :-)

    wichtig ist denke ich das das teil innen nen aufklber mit jeep logo und

    nummer hat :-)

    ich hoffe ich gerate nie an einen selber jeep fahrenden sheriff *lach*
     
  7. #7 Eagle Eye, 07.07.2012
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    Thread bereinigt.
     
  8. #8 Billy-the-kid, 07.07.2012
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    Hättest ihn lieber korrigiert statt bereinigt!


    Die FZV wurde am 01.03.2007 eingeführt, nicht 2005 (Wer weiß, was sonst noch alles für Fehler in dem Text stecken)... :pfeiffen

    Im Sommer 2006 gab´s nämlich durchaus noch 3 Punkte und 150€ für Fahren mit nem Fahrzeug ohne BE (z. B. aufgrund schwarzgesprühter Rückleuchten).
     
  9. #9 Billy-the-kid, 07.07.2012
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    Und wie sieht´s mit Höherlegung, Spurverbreiterungen, MT-Reifen, usw. aus?
     
  10. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Stimmt, war ein Fehler meinerseits. Gemeint hatte ich 2007, daher auch die genannten 5 Jahre bis heute.. - ich hab`s korrigiert. Danke für den Hinweis.

    Ich erhebe für mich nicht den Anspruch der Unfehlbarkeit.

    Damit habe ich mich so ausführlich im Zusammenhang mit der neuen Regelung noch nicht beschäftigt, dazu kann ich Dir keine definitive Antwort geben. Ich habe aber irgendwie den Eindruck, dass Du von mir hier eine Rechtfertigung und seitenlange Erläuterungen erwartest. Sorry, kann ich Dir nicht bieten - ich hab die neuen Tatbestände nicht verbrochen. Ich hab hier nur gepostet, dass es sie jetzt gibt...

    Und ob mir das so besser gefällt oder nicht, steht auch auf einem anderen Blatt...

    Andreas
     
  11. #11 trudelpups, 08.07.2012
    trudelpups

    trudelpups Vielen Dank für nichts !

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    Dann mach es doch mal ausnahmsweise besser du Schwätzer.
    Ich habe noch nie erlebt das von deiner Seite mal was produktives kommt.
    edit sagt; den Namen kann man ändern ,das Arschloch dahinter bleibt das gleiche. :vogel
     
  12. Papa

    Papa Guest

    x2:genau
     
  13. #13 Billy-the-kid, 10.07.2012
    Billy-the-kid

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    Tja, wer des Lesens fähig ist, der liest, dass ich bereits mehrere produktive Beiträge zum Thema des Threads geschrieben habe. Was man von deinem Beitrag nicht gerade behaupten kann.
    Hast du auch was zum Thema zu sagen?

    Aber noch ne wichtigere Frage: Nur so zur Vermeidung von Missverständnissen, entnehme ich deinem Beitrag richtig, dass du MICH Arschloch genannt hast?
    (Die Beantwortung einer solchen Frage verlangt natürlich einen echten Mann mit Mut und Rückgrat, da ich dich nicht kenne, kann ich nicht abschätzen, ob du das hast)


    @ Papa: x2
     
  14. #14 Billy-the-kid, 10.07.2012
    Billy-the-kid

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    Dann haben wir ja nun rausgefunden, was die Crux unserer vorangegangen "Reiberei" war: Du meintest mit "Früher gab´s in diesen Fällen nur ein Verwarnungsgeld" den Zeitraum 2007-2012.
    Ich meinte mit "Früher gab´s in diesen Fällen auch schon Bußgeld und Punkte" den genannten Fall von 2006.
    Somit ist für mich dieses Missverständnis aufgeklärt. Danke für deine Info, die Sache mit dem "kein Bußgeld, nur Verwarnung bei Fahren ohne BE im besonderen Zeitraum 2007-2012" kannte ich net. Jetzt ist das eh egal, ist ja Vergangenheit, außerdem hab ich persönlich seit vielen Jahren keine Probleme in dieser Sache.



    Mein Zusatz "Wer weiß was sonst noch alles in dem Beitrag falsch ist" war polemisch und unnötig, ich entschuldige mich dafür und zolle dir Respekt, dass du da so ruhig geblieben bist. Sachlich bleiben ist besser als polemisieren und beleidigen; was ich mir von anderen Usern wünsche, sollte ich natürlich auch selbst einhalten, tut mir leid.


    Ich weiß nicht, warum und woher du diesen und auch schon den vorigen Eindruck (das betreffende Posting ist ja jetzt weg) nimmst, aber ich finde, wir sollten uns lieber an Fakten und tatsächlich Geschriebenes halten.
    Eindrücke können täuschen.
    Meine persönliche Meinung, welche Vorschriften und Gesetzen ich gut finde und welche schlecht, interessiert hier nicht und ich werde dazu öffentlich selbstverständlich (spätestens seit der Gerbil-OffroadForum-Affäre) nichts kundtun. Zumindest nicht, solange ich noch kein Zweit-/Nebenstudium fertig habe...
    Nicht jeder Bundesbürger hat tatsächlich Meinungsfreiheit, je nach gesellschaftlichem Stand und Beruf.
    Davon abgesehen sind reine Meinungsaustausche eh besser auf persönlichen Jeeptreffen aufgehoben als in Foren, in denen sich 99% der Leute persönlich gar nicht kennen und nicht einschätzen können.

    In diesem Sinne:
    Ich fände es schön und interessant, wenn du (der du sicherlich deutlich mehr Stunden Verkehrsrechtsunterricht hattest als ich UND noch dazu - im Gegenzug zu mir! - beruflich mit Verkehrsrecht zu tun hast!?) im weiteren Verlauf hier weitere konkrete Bestimmungen und konkrete Beispiele posten würdest, dass man sich konkret vorstellen kann, was gemeint ist/um was es geht und man sich dann als normaler Verkehrsteilnehmer dran halten kann (oder halt net, je nach Gusto).
     
  15. #15 Eagle Eye, 11.07.2012
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    Carsten
    finde ich TOTAL witzig und auch angebracht an dieser stelle


    finde ich absolut respektabel und zeugt von ARSCH IN DER HOSE :respekt

    : gib5
     
  16. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Der Einschätzung von Carsten kann ich mich da nur in vollem Umfang anschließen. [​IMG]

    Ich hab mir in den vergangenen Jahren ein dickes Fell zugelegt, Willi. Da braucht es schon mehr, um mich aus der Ruhe zu bringen ;-)


    Ja natürlich, kann ich gerne machen. Zulassungsrecht war immer schon ein "Hobby" von mir :-):-):-) - da hab ich alles an Weiterbildungen und Seminaren mitgenommen, was bei uns so angeboten wird...

    Das Problem - gerade jetzt mit der neuen Sanktionsmöglichkeit - ist, dass das auch wieder eine dehnbare und auslegbare Geschichte ist. Die BE erlischt, wenn "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist" - wie wird das ausgelegt ?? Was heißt "zu erwarten" ?? Ist das das Gleiche, wie nur abstrakt "zu befürchten, wenn der andere pennt"?? Oder knochenhart alles an Änderungen ? Meines Erachtens gibt es auch durchaus Änderungen, bei denen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer NICHT zu erwarten oder zu befürchten ist...

    DAS ist meines Erachtens nach die Crux an der Sache - es gibt im Moment dazu noch keine rechtskräfige Rechtsprechung, dazu ist die Bußgeldvorschrift noch zu neu - die ersten Verfahren werden in Kürze laufen, und dann wird sich eine Richtung rausstellen...:grübel

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  17. #17 Jean-Jacques, 12.07.2012
    Jean-Jacques

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    Ich denke,es ist an der Zeit,aus dieser durchaus hitzigen Diskussion ein wenig Dampf herauszunehmen und zur sachlichen Aussprache und zum fairen Umgang miteinander zurückzukehren !:cool
    Velleicht gelingt dies mit der nachfolgend beschriebenen Thematik,die,wie ich denke,sehr gut zu diesem Thema paßt !

    ADAC warnt vor dem Tausch von Flensburger Punkten
    Agenturen versprechen gegen hohe Kosten die Abnahme von Punkten in Flensburg.
    Die Kosten, die ein solcher Tausch mit sich bringt, sind hoch bemessen – wobei der Verlust eines Führerscheins logischerweise teurer käme. Laut dem ADAC berechnen die Anbieter oft 100 Euro für die eigentliche Bearbeitung und fordern weitere 100 Euro pro Punkt ein, der übertragen werden soll. Der Übertrag findet auf eine simple Art und Weise statt: Der Kraftfahrer streitet ab, selbst gefahren zu sein. Die Agentur stellt eine Person, die sich als Fahrer ausgibt und den Punkt übernimmt.
    [Quelle: Bericht ADAC]:vogel

    Haltet Ihr soetwas für realistisch ?

    Gruß

    Jean
     
  18. TheoYJ

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    Ich denke, da sind wir doch schon wieder angekommen :genau - hier ist doch im Moment nix mehr "hitzig" :nö

    Sehr realistisch - ein altbekannter Trick unter Freunden im Bekanntenkreis.
    Aber egal ob als "Freundschaftsdienst" oder für Geld ist das strafbar wenn`s rauskommt... - und da verstehen die Richter (zurecht) auch keinen Spaß :pfeiffen
     
  19. #19 Billy-the-kid, 13.07.2012
    Billy-the-kid

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    Jou, seh ich auch so, wir sind doch grade wieder auf nem normalen sachlich-hobbyfreundschaftlichen Level angekommen (wozu meinen Beitrag zu leisten ich mich gerne bemühe).

    Also die Sache mit der "Punkteübernahme" passt zwar nur um ein paar Ecken zum Threadthema (finde ich), aber in der Praxis kam und kommt das tatsächlich vor, kenne mehrere Beispiele dazu, "komischerweise" kein einziges Beispiel, wo das so richtig geklappt hat:
    - In unserer alten Schrauber-Clique damals in den 90ern war das üblich, dass derjenige mit den wenigsten Punkten (oder der größten Finanznot ;-)) die Punkte von den anderen übernahm, das war so ein Türke mit Großfamilie, aber kleinem Geldbeutel - bloß blöd, wenn derjenige, für den er die Punkte übernehmen wollte, allzu "arisch" ausguckt, und die Polizei im kleinen überschaubaren Provinznest, wo eh jeder jeden kennt, das Blitzerfoto mit der angegebenen Person vergleicht... :cool (das gab wohl ziemlich Stunk damals)
    - Anderes Beispiel: Schulkamerad mit langen Haaren und in Probezeit - geblitzt! Nachschulung ist teuer => der liebe Papa wollte die Sache auf seine Kappe nehmen, Polizei vergleicht das Blitzerfoto und kommt zu dem Schluss: "Nene, das waren nicht Sie, das war ne Frau!" (Muss wohl ein qualitativ schlechtes Blitzerfoto gewesen sein, an den 90er Jahren kann´s net gelegen haben, ich hab n Blitzerfoto aus der Zeit hier, das is genauso gut wie vom Fotografen - nur teurer... ;-))

    Wie auch immer, empfehlen tu ich sowas selbstverständlich niemanden.
    Im Zweifel kommt die Polizei einfach direkt vor die Tür und klärt vor Ort auf, allein schon das ist etwas unangenehm, außer man hat sich eh schon ein gewisses Rapper-Image in der Nachbarschaft aufgebaut und will dieses Image pflegen...
     
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