Eingetragenes entfernen oder Anbauten abbauen

Diskutiere Eingetragenes entfernen oder Anbauten abbauen im JEEP Wrangler YJ Forum im Bereich Wrangler; Hallo und guten Abend! ich weiß ja, was passiert, wenn ich etwas anbaue, was nicht eingetragen ist. Aber was ist eigentlich umgekehrt? Wenn ich...

  1. #1 jeep-rider, 08.06.2012
    jeep-rider

    jeep-rider Jeeper

    Dabei seit:
    19.01.2012
    Beiträge:
    111
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Mario
    Hallo und guten Abend!

    ich weiß ja, was passiert, wenn ich etwas anbaue, was nicht eingetragen ist.

    Aber was ist eigentlich umgekehrt? Wenn ich z.B. eine eingetragene BlinkBlink Ramme abbauen will?
    Muss ich das auch einaustragen lassen? :vogel
     
  2. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

    Dabei seit:
    31.03.2011
    Beiträge:
    30.106
    Zustimmungen:
    344
    Vorname:
    eddy
    :grübel
    Gute Frage !!!

    macht ja sicher keiner aber die Frage ist berechtigt, denn
    z.B. die Fahrzeuglänge und auch das Gewicht ändert sich ja ...

    ... es sei denn,
    die Ramme steht im Fahrzeugschein unter Ziffer
    (was war es noch gleich ????) 33 (?)

    ... nach dem "Motto":
    blablabla .. wahlweise mit Frontrammen Typ XYZ 0815 Fahrzeuglänge ...hastenichtgesehen mm

    Oder ?? :nachdenklich
     
  3. #3 YJUMPER, 08.06.2012
    YJUMPER

    YJUMPER Irgendwann ist es wieder Zeit...

    Dabei seit:
    10.10.2007
    Beiträge:
    5.476
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Heiko
    Ich glaube, dies hat noch keinen interessiert:vertrag Wichtiger ist es, dass die relevanten angebauten Teile eingetragen sind.:vertrag: gib5
     
  4. #4 manowar, 08.06.2012
    manowar

    manowar Master

    Dabei seit:
    20.01.2011
    Beiträge:
    1.698
    Zustimmungen:
    11
    Vorname:
    kay
    gute Frage.
    Bei mir ist noch alles eingetragen,was mal verbaut war.
    Hat bis jetzt noch keiner beanstandet.
    Zum Beispiel sind noch Side Pipes eingetragen.So kann ich die wenn ich mal Lust habe wieder anbauen ohne die Abnehmen zulassen.Müssen natürlich die gleichen sein.
    Gruss Kay
     
  5. #5 jeep-rider, 08.06.2012
    jeep-rider

    jeep-rider Jeeper

    Dabei seit:
    19.01.2012
    Beiträge:
    111
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Mario
    Mein Vorgänger hat den ganzen Klimmbimm angebaut und eintragen lassen und ich möchte sie jetzt gerne loswerden. Weil es einfach geiler aussieht.
     
  6. #6 YJUMPER, 08.06.2012
    YJUMPER

    YJUMPER Irgendwann ist es wieder Zeit...

    Dabei seit:
    10.10.2007
    Beiträge:
    5.476
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Heiko
    Das meinte ich damit:vertrag

    Upps, war für Manowar bestimmt:vertrag
     
  7. eddybo

    eddybo Lächle, denn Du kannst sie nicht alle töten !

    Dabei seit:
    31.03.2011
    Beiträge:
    30.106
    Zustimmungen:
    344
    Vorname:
    eddy
    :daumen
    mach erstmal ab das ganze "Geraffel"
    wird schon nicht passieren aber nochmal, die Frage finde ich dennoch interessant - rein aus Prinzip !
     
  8. #8 YJUMPER, 08.06.2012
    YJUMPER

    YJUMPER Irgendwann ist es wieder Zeit...

    Dabei seit:
    10.10.2007
    Beiträge:
    5.476
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Heiko
    Es ist in der Tat so, dass Anbauteile, welche eingetragen sind, nach deren Abbau wieder ausgetragen werden müssen, da sie ja dann nicht mehr vorhanden sind. Habe aber noch nie etwas gehört, dass bei der HU nach fehlenden eingetragenen Anbauteilen gefragt wurde.:vertrag
     
  9. XJ_ens

    XJ_ens Eigener Benutzertitel

    Dabei seit:
    21.01.2012
    Beiträge:
    25.503
    Zustimmungen:
    6.081
    Vorname:
    j.
    Das ist unlogisch. Beim eintragen von z.B. anderen Reifen stehen die alten Dimensionen auch noch weiter im Papier. Bei eingetragener Anhaengerkupplung darf man auch ohne 3.5 Tonnen am Haken fahren. Die Eintragungen bestaetigen nur das der Gebrauch/Anbau legal ist. Aber nichts ueber Nichtnutzung.

    Nur meine Meinung.
     
  10. #10 YJUMPER, 08.06.2012
    YJUMPER

    YJUMPER Irgendwann ist es wieder Zeit...

    Dabei seit:
    10.10.2007
    Beiträge:
    5.476
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Heiko
    Unlogisch ist das nicht, wenn die neuen Räder in der Dimension einen anderen Abrollumfang haben...

    Aber hin und her, alles im Ermessen des Sachverständigen:vertrag
     
  11. XJ_ens

    XJ_ens Eigener Benutzertitel

    Dabei seit:
    21.01.2012
    Beiträge:
    25.503
    Zustimmungen:
    6.081
    Vorname:
    j.
    Das sind unlogische Begruendungen
    Habe eingetragen Reifen minimal. 195/60x15 und maximal 245/75x16. Da ist der Rollumfang schon unterschiedlich.
    Eine Zusatzeintragung bedeutet nur dass man es nutzen darf aber nicht muss. Als Zusatzausruestung ist bei mir ein Schneepflug im Papier. Den benutz ich nicht im Sommer und bin auch nicht gezwungen den herumzufahren.
     
  12. #12 OffRoad-Ranger, 09.06.2012
    OffRoad-Ranger

    OffRoad-Ranger Jeeper

    Dabei seit:
    07.02.2012
    Beiträge:
    336
    Zustimmungen:
    162
    Servus,

    ich hab an meinem Motorrad mal eine Windschutzscheibe eintragen lassen, nachdem mir die zuerst vorhandene gebrochen war.
    Ich fragte beim TÜV ob nicht die erste ausgetragen werden müßte, da sie nicht mehr angebaut ist.

    Die Antwort war nein, muß nicht, so haben sie die Möglichkeit auch die andere Scheibe anzubauen.
    Es war auch keine "wahlweise" Eintragung. Es stehen jetzt einfach beide Teile drin.
     
  13. #13 Intruder66, 09.06.2012
    Intruder66

    Intruder66 love the old jeeps..they will go everywhere

    Dabei seit:
    30.06.2009
    Beiträge:
    2.473
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Mario
    Es kommt ja darauf an wie umgebaut wird. Stelle ich wieder den Original en oder einen dem entsprechenen zustand her gilt natürlich (meines Wissens nach) weiterhin die schon einmal erteile Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. baue ich statt der New yorker Ramme nur nen zewarollen Halter an und nicht die original Stoßstange muß diese aber wiederum eingetragen werden das sie anders Ausgefort ist und andere Abmassse hat.
    Das einzige mal wo bei mir dr TÜV etwas austragen wolte war das eine Starre Anhängekupplung da das fahrzeug hüher gelegt wurde, habe die Eintragung aber dann nur ändern lassen auf " nur Anhängerbetrieb mit höhen verdstellbarer Deichsel " .
     
Thema: Eingetragenes entfernen oder Anbauten abbauen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. anbautrn austragen l