Welche Reifengrösse

Diskutiere Welche Reifengrösse im JEEP Grand Cherokee ZJ / ZG Forum im Bereich Grand Cherokee; muss oder kann auf die originalen Jeepstahlfelgen 7Jx15 montiert werden ?:achselzuck(Tüvkonform) Hab einen Satz und möchte dafür Reifen kaufen....

  1. #1 2andreas, 21.10.2011
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    andreas
    muss oder kann auf die originalen
    Jeepstahlfelgen 7Jx15 montiert werden ?:achselzuck(Tüvkonform)
    Hab einen Satz und möchte dafür Reifen kaufen.
    Gruß:
    Andreas
     
  2. #2 simplydynamic, 21.10.2011
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    Halb TÜV konform und als größte Größe würde ich 245/75/15 (oder war es 245/70/15 ????) probieren.
    Das ist zwar nicht mehr zugelassen offiziell, aber einige haben das noch in der Reifendrucktabelle im Handschuhfach stehen.
    Da sollte man sich evtl. so durchmogeln können.

    Ansonsten bleibt man wohl bei den 225ern
     
  3. #3 Mike 63, 21.10.2011
    Mike 63

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    Michael
    Fahr zum Tüv ....nachfragen ....

    evt. ein paar Reifenfreigaben mitnehmen....

    was möchtest du den montieren??

    evt 30 - 9,5 15
    31- 10.5 15

    ps. mal bei mehreren Stellen nachfragen ...helfen kann auch ein Gutachten
    von einer Zubehörfelge selber Abmessung z. B. dotz Dakar sollte evt. passen.


    Gruß Michael
     
  4. #4 Billy-the-kid, 21.10.2011
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    Freigegeben sind nur diese Reifengrößen (hab denTÜV-Schriebs da, kann ich per email verschicken - ich glaub, ich hab das ja selber von der Community hier bekommen):

    225/70 R 15
    225/75 R 15
    235/70 R 15
    235/75 R 15
    245/70 R 15
    255/60 R 15

    (16":
    225/70 R 16
    225/75 R 16
    235/70 R 16
    245/70 R 16
    255/65 R 16
    275/55 R 16)

    Alles andere muss per Einzelabnahme beim TÜV gemacht werden - und da suchst am besten erstmal nen TÜV-Prüfer, der dir das überhaupt machen will (die Suche wird erfahrungsgemäß etwas dauern), den kannst dann gleich fragen, was du alles umbauen musst an deinem GC!
    Oder du gehst gleich zu nem Jeeptuner, der dir das einträgt. Einfacher/schneller, nicht immer teurer.

    Es kursieren ein paar vereinzelte Gutachten von Felgenherstellern für IHRE Felgen in Kombination mit größeren Reifen (z. B. 31er).

    McManni ist doch unser "Gutachten-Guru", oder net?
    (Ich glaub, die meisten Gutachten in meiner Datenbank sind von ihm und seiner Homepage - Danke!)

    PS: Geht´s hier schon um einen ZJ/ZG, oder? Du hast gar nicht angegeben, was für einen GC du fährst!
    EDIT: Im Profil steht´s drin: ZJ/ZG
     
  5. #5 Morpheus78HD, 21.10.2011
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    besorg dir das gutachten des reifenherstellers. in diesen sind dann auch meist für orginalfelgen unbedenklichkeitsbescheinigungen dabei... dann hast du tüv konform...

    und dann kannst du auch ausserhalb der freigegebenen größen fahren. ist ganz einfach... evtl. tachomessung / angleichung kommt aber auf die reifen an

    woher kommst du? evtl. gibts ja jemanden der dich dann unterstützen kann da dieser das schonmal gemacht hat
     
  6. #6 Morpheus78HD, 21.10.2011
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    hab die größe auch drauf (245/75/16). offiziell nicht zugelassen, aber unproblematisch über einzelabnahme...

    allerdings würde ich den wagen dann höher machen und die lenkung begrenzen... sonst schleift es an allen ecken und enden und dann gehts wieder nicht... ;)
     
  7. #7 Billy-the-kid, 21.10.2011
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    Tachoritzel-Wechsel ist freilich das kleinere Problem: Aber wie sieht´s mit evtl. verlangter Übersetungsänderung aus!?

    Ich hab hier nen Scheineintrag daliegen, da steht ziemlich wortwörtlich drauf (in Bezug auf 31x10,5x15er Reifen): nur gültig in Verbindung mit Änderung der Achsübersetzung!

    Und schon wird die Sache weitaus teurer und aufwändiger, als man denkt:

    Achsübersetzung vorne und hinten ändern incl. Öl und neuen Lagern: Teile 1000€ + 2 Tage Arbeit á 50€/Std. = 800€ => gesamt 1800€ - und da kommt/käme dann die MwSt. noch drauf!
    Nur die Hinterachse neu übersetzen wurde mir vom hiesigen Gewerbe nördlich von München sogar "schon" für schlappe 1000€ angeboten! :verrückt
     
  8. #8 Morpheus78HD, 21.10.2011
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    bei den 245/75/16 was ja annähernd an 31er rankommt brauchst du nix... meiner iss eben höher und hat ne lenkbegrenzung wegen dem schleifen, das muss auch sein... alles andere ist quatsch bei DIESER größe...!
     
  9. #9 bezwinger, 21.10.2011
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    :achselzuck vieleicht hatt er ja einen 2,5td zj/zg ....
     
  10. #10 Billy-the-kid, 21.10.2011
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    Schön, dass in meinem Fahrzeugschein deiner Meinung nach also "Quatsch" steht ;-) (31er nur in Verbindung mit Übersetzungsänderung). Ich sehe es ja genauso wie du, aber leider haben wir als Privatleute doch nicht viel zu sagen bei amtlichen Eintragungen. Und wenn der TÜV-Prüfer eben besagte Übersetzungsänderung beim Umsteigen auf 31er Reifen vorschreibt, dann kann man das entweder für viel Geld machen oder sich eben nen anderen TÜV-Prüfer suchen.@ Fragesteller: Die Gutachten/Freigaben schicke ich dir morgen, ich hoffe, der McManni erlaubt das überhaupt (die Weiterversendung "seiner" Unterlagen), kannst sie dir eigentlich aber auch selbst von seiner Seite runterladen.Welche Reifengröße willst denn eigentlich fahren/eintragen lassen?
     
  11. Hede

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    Michael
    Hi,

    ich habe die 31er ohne weitere Auflagen eingetragen; alle anderen Größen wurde gestrichen.

    Gruß

    Hede
     
  12. #12 Morpheus78HD, 22.10.2011
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    @willi: es gibt zwei möglichkeiten:

    a) man geht zum tüv, versucht einzutragen und bekommt dann so eine antwort und muss kohle ohne ende reinpulvern oder rennt von einem tüv zum anderen bis mal jemand sagt ok das geht so.

    oder:

    b) man machts wie ich. ich habe zwar sechs monate für alles gebraucht, also bis ich alles hieb und stichfest hatte, aber dann hats auch gleich geklappt. die 247/75/16er müssen lediglich freiläufig sein. bei 31ern ist das nicht besonders viel anders... natürlich sollte der bock ein wenig hoch und mit der lenkung muss auch geschaut werden ob es irgendwo schleift, aber damit wars das auch.

    das problem: klar hat der tüv darauf keinen bock (es sei denn es ist ein eigenes interesse daran). aber deswegen kann ich kein tüvprüfer aus den theman reausreden. vielleicht erinnerst du dich wie viel aufwand ich betrieben habe um meine eintragung hieb und stichfest zu machen, da ich keinen bock auf experimente hatte und fünfmal zum prüfer rennen wollte...

    zuvor hatte ich noch den abrollunterschied ausgerechnet und eine tachoprüfung sowie asu (war eh fällig) gemacht. grund: bei reifen ausserhalb der norm darf der abrollunterschied max. 8% betragen. ich habe 7,28%. sollte der über diese hürde gehen, benötigst du eine tachoprüfung und gegebenenfalls angleichung, sowie eine geräuschmessung und eine abgasmessung. all das hatte ich vorher (da eh fällig bis auf die tachogeschichte für 40€) gemacht. und siehe da, der prüfer hatte keine argumentation mehr das nicht einzutragen.

    selbst wenn du vorher zum prüfer rennst und der sagt ja, woher weisst du ob der an dem tag zur prüfung da ist und / oder dann vielleicht ne andere meinung hat.

    deswegen sage ich immer: dokumente und gutachten bringen dich weiter. rede mit den werkstätten welche tüv machen, die kennen ihre prüfer. geh nicht zum tüb direkt. und so weiter... ich habe bis jetzt keine probleme gehabt, was genau an dieser vorgehensweise lag. übrigens habe ich das bei anderen dingen genauso gemacht.
     
  13. #13 Morpheus78HD, 22.10.2011
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    :daumen

    so siehts aus
     
  14. #14 Mike 63, 22.10.2011
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    Das mit dem Streichen der Anderen Größen sollte den am Baujahr liegen...

    Die vor Facer haben von Haus aus einen genaueren Tacho ...im Bezug zu

    der Serienbereifung ....bei den anderen schaut es da wohl so aus das
    z.B. der Tacho erst mit 245/75-16 und 265/ 70 -16 fast genau geht.

    Als Plan "B" bekam ich mal die Antwort von einem Tüvprüfer das ....

    er (der Prüfer) kein Problem darin sehe die Reifengröße in Verbindung
    mit dem-einem Tachoritzel (Zähnezahl) einzutragen ........

    Das hätte den den Vorteil das man mehrere Reifenformate jederzeit fahren
    kann ---auch darf ohne den Tüv zu besuchen --


    Gruß Michael
     
  15. #15 Morpheus78HD, 22.10.2011
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    aber nach wie vor wissen wir immer noch nicht um welche reifengröße es jetzt genau geht:nachdenklich
     
  16. #16 Mike 63, 22.10.2011
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    X2:daumen

    Aber da er einen GC BJ97 hat ......

    gab es bei dem BJ den Serien 15":grübel


    Gruß Michael
     
  17. #17 Billy-the-kid, 22.10.2011
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    Freigängigkeit muss gegeben sein und der Tacho darf nicht weniger als real gefahren anzeigen (was die Prefacelifter in der Regel nach Umrüstung auf 31er tatsächlich tun => Tachoritzel fällig!). Das ist ja alles klar und gar nicht das Problem.

    Aber was hättest du gemacht, wenn dein TÜV-Prüfer NICHT so dödelig bzw. wohlwollend dir gegenüber gewesen wäre und darauf beharrt hätte, dass das ABGASVERHALTEN durch die viel größeren Räder in Kombi mit der Serienübersetzung 1:3,73 evtl. anders sein könnte und nun ein Abgasgutachen (Gute Nacht, Bankkonto!) fällig wäre?
    (Das ist die offizielle technische Begründung für das Erfordernis der Achsübersetzungsänderung)

    Und, sind wir wieder beim Thema: Hoffentlich nen TÜV-Prüfer finden, der das Ganze nicht päpstlicher wie der Papst sieht!?

    Gruß

    Willi

    PS: Ich gönn ja jedem seinen Erfolg beim TÜV, bin selber froh, wenn ich einen TÜVer/Tuner/Kumpel finde, der mir ne Eintragung macht...
    Bei meinen 3 ZJ/ZGs ist auch jeder (einzutragende) Umbau eingetragen, aber der örtliche TÜV würde wohl bei 90% der Eintragungen Nein sagen.
    Gemeinsame verbindliche Richtlinien haben die Prüfer entweder nicht oder einige (die Guten!) halten sich Gottseidank net dran, oder wie!?
     
  18. #18 Billy-the-kid, 22.10.2011
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    Richtig. :daumen
     
  19. larry

    larry ..geht so

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    nö....:nö
     
  20. #20 Billy-the-kid, 22.10.2011
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    Geben tut´s viel. Ob es richtig ist, ist ne andere Frage. Glück und/oder Kontakte sind bei derartigen technisch/vorschriftsmäßig eigentlich FALSCHEN Eintragungen sehr wichtig.
    Ich kenne nen Facelifter-ZJ/ZG, bei dem sind NEBENEINANDER (ohne Streichung!)
    - 225/70-16er Reifen ODER wahlweise
    - 33x12.5x15er Reifen (auf 8" breiten Felgen!!! :huch)
    eingetragen.
    Mit der Originalübersetzung 1:3,73!
    :pfeiffen

    Solche Beispiele von Eintragungen zu bringen, die nicht mit rechten Dingen zugegangen sein können, nützt dem Fragesteller aber nix!
     
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