Wild Campen in Europa

Diskutiere Wild Campen in Europa im Outdoor und Survivor Forum im Bereich Aktivitäten; Wild Campen in Europa Wildes Campen ist in Europa immer ein Abenteuer - manchmal auch deshalb, weil die Polizei den Spaß beendet. Vor allem in...

  1. Raptor

    Raptor Guest

    Wild Campen in Europa

    Wildes Campen ist in Europa immer ein Abenteuer - manchmal auch deshalb, weil die Polizei den Spaß beendet. Vor allem in nördlichen Ländern sind die Gesetze jedoch nicht so streng. Und wer sich ein wenig auskennt, findet großartige Plätze mitten in der Natur.

    Für viele ist Campen der Inbegriff von Freiheit. Rund 1,7 Millionen deutsche Urlauber ziehen laut ADAC-Reisemonitor Zelt oder Wohnwagen Hotels oder Ferienwohnungen vor. Zeltplätze gibt es in Europa reichlich. Rar werden aber die ruhigen Plätzchen, wo man wild seine Zelte aufschlagen darf.
    "Europa ist nicht mehr so wildromantisch wie es einmal war", sagt Stefan Thun, Chefredakteur des Camping-Caravaning-Führers vom ADAC in München. In den allermeisten Ländern ist freies Campen schlicht verboten. Nur in Estland, Lettland und Litauen, Norwegen und Schweden sowie in Irland und Spanien ist es noch erlaubt, Zelte mehrere Nächte in der freien Natur aufzustellen.
    Doch selbst dort werden die einsamen Plätze rar. Vor allem an den Küsten seien die schönsten Flecken oft gut erschlossen, bebaut oder von Campingplätzen gesäumt, erklärt Thun. Wildes Campieren direkt am See oder am Meer ist dann meist nicht mehr möglich.

    Jedermannsrecht in Schweden
    Vor allem in den nordischen Ländern gehört das Campen jenseits der komfortablen Plätze aber noch zur Campingkultur. Am stärksten ausgeprägt ist diese in Schweden. Im Land von Pipi Langstrumpf kann man - zumindest für eine Nacht - campen, wie und wo es einem gefällt - auf Privatgrundstücken, am Meer, im Wald. Einfach so, ohne den Grundstückseigentümer zu fragen.
    Diese Freiheit geht auf das sogenannte Allemansrecht zurück. "Das ist ein uraltes Gesetz, ein Jedermannsrecht", erläutert Viveca Burkhardt, Sprecherin von Visit Sweden in Hamburg. Ein paar Spielregeln gibt es schon: Man darf sich nicht in der Sichtweite von Häusern niederlassen, offenes Feuer ist verboten.
    Das Allemannsrecht gilt allerdings nur für Wanderer und Radtouristen. Wer mit seinem Caravan unterwegs ist, darf diesen zur Nachtruhe aber immerhin noch auf öffentlichen Parkplätzen abstellen - also zum Beispiel auf dem Rastplatz, am Ende der Straße oder direkt am Strand, erläutert Burkhardt.
    Anders in Dänemark: "Mit Wohnwagen und Campingmobil muss man auf die Campingplätze", sagt Stefanie Czechowsky von Visit Denmark in Hamburg. Lediglich für das klassische Zelten gebe es mehr Freiheiten.
    Czechowsky empfiehlt das Zelten in Wald und Feld: "In 40 dafür ausgewiesenen Wäldern ist es erlaubt, mitten in der Natur mit dem Zelt zu übernachten." Am Strand und in Touristenorten wie auf der Insel Rømø oder im Nordseestädtchen Løkken muss man aber abends die Zelte abbrechen: Die Polizei patroulliert und verhängt Bußgelder von bis zu 500 Kronen (etwa 75 Euro).

    In Frankreich wiederum ist das Campen in der freien Natur erlaubt, wenn der Eigentümer sein Einverständnis gibt. Dies gilt faktisch aber nicht an der Küste. Gemäß einem alten Gesetz gehört diese allen Bürgern. "Deswegen kann keiner die Zustimmung geben", erklärt Nadja Hohmann von Atout France in Frankfurt. Auch in der Nähe klassifizierter Sehenswürdigkeiten ist das Zelten nicht gestattet.
    "Man darf nicht unter dem Eiffelturm oder in Natur- und Wasserschutzgebieten campen", so Hohmann. Macht man es doch, kassiert die Gendarmerie bis zu 1500 Euro.

    Die Polen sind da großzügiger. Zwar ist das "schwarze" Campen von der Pommerschen Bucht bis in die Waldkarpaten verboten. Aber in 20 Jahren hat man im Tourismusverband noch nicht von einer einzigen verhängten Strafe gehört, berichtet Magdalena Korzeniowska vom polnischen Fremdenverkehrsamt in Berlin. Besonders in Regionen mit viel Natur sei das Zelten an Seen beliebt. Und auch an der Ostseeküste wird trotz Verbots oftmals der Schlafsack ausgerollt. Trotzdem empfiehlt Korzeniowska, beim Bauern auf der Weide die Zelte aufzuschlagen. "Da gibt es frische Eier und polnische Spezialitäten obendrauf."

    Wer in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit dem Caravan auf Bundesstraßen-Raststätten übernachten will, darf dies maximal eine Nacht lang tun, um sich auszuschlafen, erklärt Manuela Moedlhammer von Austriainfo in Wien. In Spanien darf man einzig in ausgewiesenen Übernachtungszonen die Nacht über parken, sagt Maria Hernández Medina vom spanischen Fremdenverkehrsamt in Berlin.

    Besonders streng sind die Regeln laut ADAC in den Niederlanden, Portugal, Griechenland, Kroatien, Serbien und Mazedonien sowie in Rumänien, Russland, Bulgarien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien. Man darf weder auf Parkplätzen und Raststätten stehen, um sich über Nacht zu erholen. Noch darf man auf Privatgrundstücken seine Zelte aufschlagen.

    Mit einer guten Vorbereitung müssen Individualisten dennoch nicht auf einzigartige Erlebnisse in der Natur verzichten, so ADAC-Experte Thun. "Schöne Alternativen zum wilden Campen sind Plätze mit kleinen Zellen." Kenner können zum Beispiel ganz legal in Dünen campieren: auf der Ostseehalbinsel Fischland-Darß-Zingst oder auf Europas größter Wanderdüne, der Dune du Pyla an der französischen Atlantikküste bei Arcachon. Auch in der Mittelmeer-Region finden sich vom südlichen Teil der dalmatinischen Küste in Kroatien bis zur Steilküste der spanischen Costa Brava viele traumhafte Orte. Thuns Fazit: "Das sind Plätze mit kleinen Parzellen und wunderschönem Panorama, welche man mit niemandem teilen muss."

    Quelle Spiegel Online
     
    Wird man in Deutschland Erwischt!

    Was nun – und die Folgen

    Die typischen Personengruppen die dem Wildcamper Probleme bereiten sind: Förster, Polizei, Privatgrundeigentümer und "engagierte" Mitbürger
    Hält man sich an die Regeln des gesunden Menschenverstandes und an die hier entwickelten Verhaltensgrungsätze passiert in der Regel nichts Schlimmes.
    Man wird, meist höflich, gebeten kein Müll zu hinterlassen und sich zu benehmen. Im schlimmsten Fall wird man verwarnt (mit Aufnahme der Personalien) und aufgefordert weiterzuziehen.


    Übrigens: Jäger können dir keine Weisungen geben oder dich zu etwas zwingen. Dazu ist nur die Polizei befugt!
    Anders ist das mit Forstbeamten. Diese üben in Wäldern Hoheitsrechte aus und sind befugt Ausweise zu kontrollieren oder, in Extremsituationen, auch Leute vorübergehend festzunehmen.

    Kommen mehrere negative Faktoren zusammen muss man aber mit einem Bußgeld rechnen. Dieses wird dann pro Person verhängt.

    Solche negativen Faktoren sind vor Allem: Müll, Feuer, Naturschutzgebiete, unangebrachtes Verhalten.

    Oftmals kommt man schon mit einem Verwarngeld von 5€ davon. Meistens werden verkraftbare Bußgelder von 5€ – 80€ verhängt.
    Die möglichen Bußgelder reichen aber weit nach oben: Bis zu 500€ (Pro Person!) sind möglich. Dies wird aber nur die Ausnahme sein, denn dazu muss man sich schon etwas geleistet haben. Beispiele hierfür sind wilde, ausgelassene Parties mit Ghettoblaster und Lagerfeuer im Naturschutzgebiet und Sachbeschädigung.



     
  2. #2 simplydynamic, 29.07.2010
    simplydynamic

    simplydynamic Master

    Dabei seit:
    08.12.2009
    Beiträge:
    1.508
    Zustimmungen:
    1
    Vorname:
    Michael
    Steht zwar Europa, aber ich sag mal was zu USA.....

    Man darf jeden verdammten Waldweg (Forest Road) reinfahren.
    Dort mitten im Wald und Natur bis zu einer Woche campen.
    Feuer machen (aber bitte aufpassen das man es richtig löscht)
    Mit seiner Schußwaffe ein paar Tannenzapfen runterholen ( Nicht in der Nähe von Gebäuden schiessen)
    Usw.
    Noch Fragen ??

    :traurig3:traurig3

    Das gilt für Arizona. Schätze aber andere Bundeststaaten handhaben das ähnlich.....
    Zumindest in den meisten in denen ich war gab es Anzeichen dafür.


    Ach wann geht mein Versetzungsantrag für USA endlich durch....:traurig2:argh
     
  3. Raptor

    Raptor Guest

    Ja, ich weiß. :genau

    Europa kann schon ein Gefängnis sein. :traurig2
     
  4. #4 needlees, 30.07.2010
    needlees

    needlees Jeeper

    Dabei seit:
    21.10.2009
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    0
    Vorname:
    Roland

    Alles was du sagst stimmt !
    Ich selbst habe mich über Jahre in den USA "herumgetrieben"; die riesigen
    Weiten (fast) kreuz & quer mit dem eigenen Auto durchfahren. Manchmal
    dauerte eine solche Tour 8 Monate ...und häufig sogar, bin ich für Wochen
    in wirklich purer Wildnis "verschütt" gegangen.
    Leider gibt es kaum Bilder; als Tourist war ich nämlich nicht drüben und hab'
    mich auch nie als Einen betrachtet...

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    ...es gibt eigentlich nur eine Regel (Verbot) dort, welche heißt:
    ................"Zünde den Wald nicht an !!!"



    PS.:
    Tannenzapfen habe ich tatsächlich ebenfalls heruntergeschossen - :genau
    Man(n) muß ja in Übung bleiben - grins - ist auch 'ne vernüftige Tätigkeit
    gegen Langeweile ...bevor du auf noch andere dumme Gedanken kommst.
    Beispielsweise dich mit den wilden Viecherln anfreunden. Hab' ich mal mit
    Puma und Schwarzbär gemacht... habe wohl ein Händchen für sowas.
    Ist aber ein schwerer Fehler; die Tiere verlieren ihre angeborene Scheu
    vor dem Menschen. Es kommt unweigerlich zu Mißverständnissen...
    ...und die Tiere zahlen (häufig) mit ihrem Leben dafür.
    Ich bin ja nicht überall vor Ort, um sie dann zu schützen.

    :ciao


    .
    .
    .
    .
     
  5. #5 Nordmann, 08.08.2010
    Nordmann

    Nordmann PREMIUM MEMBER

    Dabei seit:
    08.08.2007
    Beiträge:
    3.019
    Zustimmungen:
    8
    Vorname:
    Ralf
    Ich hab noch Nie Probleme gehabt auch beim Wild stehen an stellen wo Tupperware und weißes Plastik gaar net erst hin kommen ( Müllentsorgung und kein Offenes Feuer vorausgesetzt ) Bei Kritischen Stellen wurde dem Gegenüber signalisiert sofort weiter zu ziehen was aber bis jetzt noch nicht von Nöten war!Im Gegenteil wurden ehr Wir Belästigt von Frage Antwort Spielen über Unser Gefärt!Letztes Wochenende standen Wir mit 2 Fahrzeugen auf einem Schützenplatz einer kleinen Gemeinde und durften dort nach Absprache ( zufällig gerad da)des Verwalters gerne stehen bleiben !
    Ich denke Wer nett fragt darf in D auch meist bleiben!
     
  6. Raptor

    Raptor Guest

    Ja nun, Schützenplatz - Dorfplatz - alter Sportplatz - Wiese hinter dem Bauernhof oder auf einem Parkplatz, das ist ja nicht wildes Campen. Dort hat der Förster nichts zu sagen.

    In der freien Natur ist das Problem mit dem wilden Campen. Die meisten verstehen darunter das man tagelang an dem Ort verweilen würde, aber es ist ja auch für eine Übernachtung bei der Durchreise schon eine Schandtat.

    Das fängt auf einer Waldlichtung am Waldrand oder an einem Ufer vom See - Bach oder Fluß an, wo kein Privatland ist.

    Da ist gleich ein Vogelschützer, Botaniker, Umweltschützer, Spaziergänger, Radfahrer, Regenwurmspurenleser, und den Förster nicht zu vergessen, die alle Frosch und Lurch beschützen wollen und jeder als erstes zum Handy greift um sofort dem Recht auf die Sprünge zu helfen.

    Und dann noch diejenigen denen es nicht um Naturschutz oder Umweltschutz geht sondern einfach nur aus Geltungssucht um dann den großen Held zu geben der alles aufgedeckt hat.

    Aber die Gesetze sind hier eben so, wenn man z.B. am Rand eines Feldweges übernachtet, das man sich dem wichtig tun der Standartbürger und denen die gleich Schreien, ich weis was - ich hab da was gesehen - und sich damit einen Namen machen wollen, ausgesetzt ist.

    Die was nicht mit der Strömung Mitschwimmen werden immer mit Argwohn betrachtet und werden mit Vorsicht beobachtet.

    So wurde es bei den Hexenverbrennungen auch gehandhabt.

    Heute gibt es keine Scheiterhaufen mehr, aber Ferngläser mit selbsternannten Gesetzeshüter.
     
  7. #7 Nordmann, 11.08.2010
    Nordmann

    Nordmann PREMIUM MEMBER

    Dabei seit:
    08.08.2007
    Beiträge:
    3.019
    Zustimmungen:
    8
    Vorname:
    Ralf
    :-)Die Altersgruppe die Du ansprichst hat mein Fahrzeug damals beim Bund gefahren da hab Ich wohl nen Vorteil!;-)
    Also selbst in Waldwegen an Baggerkuhlen und selbst in Deutschland am Strand hatte Ich noch keine Probleme!
     
  8. #8 Billy-the-kid, 12.08.2010
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

    Dabei seit:
    07.02.2010
    Beiträge:
    2.869
    Zustimmungen:
    5
    Vorname:
    Willi
    Bei allen unseren Reisen innerhalb Europas seit nun schon 15 Jahren übernachten wir immer in der "Wildnis" am Straßenrand oder auf Feldwegen.
    Da wir grundsätzlich bis Mittag ausschlafen (wenn wir im Urlaub sind), bevor wir weiterfahren, könnte man also durchaus von "1/2 Tag Wildcampen" jeden Tag sprechen.

    Wir haben noch in keinem einzigen Land Europas irgendwelche Probleme dabei gehabt!

    Wild-Campen forever!

    PS: Ich meine natürlich das Übernachten im Auto, nicht im Zelt (wir sind ja Offroader und keine Camper hier, oder?) :bähh
     
  9. #9 hellraiser, 29.09.2011
    hellraiser

    hellraiser OldSchool

    Dabei seit:
    04.04.2010
    Beiträge:
    297
    Zustimmungen:
    0
    Ich finds ja gut, dass"WildCampen" meistens verboten ist,
    wär ja schlimm, wenn es alle machen würden. So bleiben
    einem wenigstens sorglose Nächte in der Natur. Ich habe
    in 20 Jahren noch nie Ärger gehabt. Man muss halt unsicht-
    bar bleiben.
     
  10. #10 Billy-the-kid, 29.09.2011
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

    Dabei seit:
    07.02.2010
    Beiträge:
    2.869
    Zustimmungen:
    5
    Vorname:
    Willi
    :-)
    Coole These: Gut, dass es verboten ist, dann gehört man zumindest - wenn man´s trotzdem macht - zu ner geduldeten Minderheit...

    :daumen
     
  11. #11 simplydynamic, 04.10.2011
    simplydynamic

    simplydynamic Master

    Dabei seit:
    08.12.2009
    Beiträge:
    1.508
    Zustimmungen:
    1
    Vorname:
    Michael
    Jetzt muß ich noch mal nachfragen, nachdem ich lange geblättert habe.

    Wo steht eigentlich das "Wild campen" verboten ist ?

    Ok, Landeswaldgesetze man darf den Wald nicht befahren......
    Kostet wenn man wirklich mal auf jemanden trifft für den Knöllchen Schreiben ein Hobby ist , wieviel ????

    Aber Campen ? Finde ich nicht im Landeswaldgesetz, oder Bundeswaldgesetz.
    Gelten noch die Naturschutzgesetze.
    Aber a) habe ich beim Überfliegen nichts direkt gefunden und b) kann ich mir nciht vorstellen wogegen es da direkt verstößt ??
    Ok, wenn direkt Campen/Zelten darin verboten wird.......
    Aber das kann ich mir fast nicht vorstellen.


    Ach ich vergaß, hier ist ja alles verboten, solange wie ein gesetz nicht mit einer Ausnahme das erlaubt :bähh
     
  12. Raptor

    Raptor Guest

    Es gibt zwar den Begriff "Wildes Campen" im deutschen Recht nicht, aber ein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, der über das zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendige Maß hinausgeht, gilt als unerlaubte Sondernutzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Strafentechnisch werden bis zu 500 Euro fällig, falls man erwischt wird und nicht mit einem blauen Auge davonkommt.

    Blaues Auge heißt --- Verwarngeld von 5 - 80 €
     
  13. #13 simplydynamic, 05.10.2011
    simplydynamic

    simplydynamic Master

    Dabei seit:
    08.12.2009
    Beiträge:
    1.508
    Zustimmungen:
    1
    Vorname:
    Michael
    Aber ich darf a) den Wagen abstellen/parken. b) wenn ich mich in den Wald verziehe, oder auch Wiese, was immer, bin ich aus dem öffentlichen Verkehrsraum eh raus.
    Dann zählen nur noch die Landeswaldgesetze, Naturschutzgesetz (sehr Umfangreich und eigentlich nicht möglich komplett zu lesen/verstehen) und ggf. die rechte der Eigentümer.

    [​IMG]
    [​IMG]

    Obwohl, so wie ich mir das eben vorstelle wird es hier eh nicht gehen. Ausserdem fehlen die Strecken wo man sich austoben kann und dann anschließend dort campiert.........:traurig2
     
  14. Raptor

    Raptor Guest

    Jeder Waldweg jeder Feldweg ist öffentlicher Verkehrsraum. :vertrag

    Glaub es mir, es ist so.
     
  15. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

    Dabei seit:
    14.09.2008
    Beiträge:
    6.951
    Zustimmungen:
    3.758
    Vorname:
    Andreas
    ....außer, er ist durch eine Schranke oder Poller so abgesperrt, dass das faktische Befahren durch Jedermann nicht möglich ist. Dann ist es kein öffentlicher Verkehrsraum mehr.
     
  16. #16 SittingBull, 05.10.2011
    SittingBull

    SittingBull Jeeper

    Dabei seit:
    16.06.2009
    Beiträge:
    7.666
    Zustimmungen:
    29
    Vorname:
    Ron
    Genau. Solch eine Belehrung musste ich erst über mich ergehen lassen :cool
     
  17. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

    Dabei seit:
    14.09.2008
    Beiträge:
    6.951
    Zustimmungen:
    3.758
    Vorname:
    Andreas
    Ja, ich erinnere mich da schwach :pfeiffen
     
  18. #18 simplydynamic, 05.10.2011
    simplydynamic

    simplydynamic Master

    Dabei seit:
    08.12.2009
    Beiträge:
    1.508
    Zustimmungen:
    1
    Vorname:
    Michael
    Aber dann sprechen wir von 2 verschiedenen Dingen. Bzw. es gibt mehrere Sachen zu beachten.
    Ich meine jetzt nicht irgendwo mit WoMo, Dachzelt irgendwo zu stehen.
    Sondern wirklich irgendwo da wo kein Weg mehr hinführt, an einem Kleinen See, auf einem Berg oder sowas.
    Evtl. noch 150mtr. vom Auto weg.
    Auch ist der Verkehrsraum, bzw. das was befahren werden darf nur der Weg, die Strasse. Amtsdeutsch die Fahrbahn. Stehe ich also mitten auf der Wiese, Wald, Fluß was auch immer, ist schon nichts mehr mit Verkehrsraum.
    Dann greifen schon mal alle Punkte der StVO nicht mehr.
    Und im Landeswaldgesetz (der meisten Bundesländer) habe ich auch nichts gefunden was dagegen spricht.
    Ausser eben, dass das Befahren mit Fahrzeugen die Motor haben generell verboten ist.
    Welche Gesetze komen dann noch ans tragen ?
    Das Naturschutzgesetz und noch Gesetze bzgl. der Eigentumsrechte des Waldes/Landes.

    Deshalb auch der andere Thread nach dem Privateigentum.
    Mein Onkel hat ein schönes Stück Land/Wald in Brandenburg. Ideal für sowas und ähnlich dem Fürsten Forrest. Sogar mit "Camping" Wiesen und Angel Flüßchen.
    Leider für mich als Wochenendausflug zu weit........:traurig2
     
  19. #19 SittingBull, 05.10.2011
    SittingBull

    SittingBull Jeeper

    Dabei seit:
    16.06.2009
    Beiträge:
    7.666
    Zustimmungen:
    29
    Vorname:
    Ron
    Du magst es nicht verstehen :grübel
    Es ist alles öffentlicher Verkehrsraum - es sei denn es ist eingezäunt bzw. gegen unbefugtes Betreten/Befahren gesichert. Wenn der Wald von deinem Onkel nicht einzäunt ist, ist er somit öffentlicher Verkehrsraum, solange er befahrbar ist.

    Wg. diesem Sch... ermittelt momentan der StAnwalt gegen mich... :argh
     
  20. #20 Billy-the-kid, 06.10.2011
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

    Dabei seit:
    07.02.2010
    Beiträge:
    2.869
    Zustimmungen:
    5
    Vorname:
    Willi
    Auch MIT Schranke/Poller ist eine Fahrbahn oft öffentlicher Verkehrsraum sein, nämlich dann, wenn JEDER/die Öffentlichkeit GEGEN ZAHLUNG in diesen Verkehrsraum reindarf, Beispiele:
    Parkhäuser, Rennstrecken (Nürburgring), usw.

    Hat mich nämlich auch schon mal 250€ gekostet (und meine Frau 100€), weil wir die Nordschleife als privaten Verkehrsraum gesehen haben, wo meine Frau (mit damals indischem Führerschein) gegen Zahlung der Zufahrtsgebühr "üben" darf (war Regenwetter und kein Schwanz auf der Strecke, außer den Securities) - dem ist aber offensichtlich nicht so, sondern auch die Nordschleife ist "öffentlicher Verkehrsraum", wo die StVO und die Führerscheingesetze (FeV) gelten, auch wenn´s merkwürdig klingt (finde ich zumindest).

    Tjaja, was man nicht weiß, hat man im Geldbeutel (bzw. dann eben nicht mehr)... :traurig2
     
Thema:

Wild Campen in Europa