AHK und Höher legen

Diskutiere AHK und Höher legen im JEEP Grand Cherokee ZJ / ZG Forum im Bereich Grand Cherokee; Hallo beisammen, hab grad eben mit entsetzen gehört das ich meine anhängerkupplung theoretisch garnicht mehr dran haben darf weil der dicke...

  1. #1 Tommytom, 03.12.2010
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    Thomas
    Hallo beisammen,

    hab grad eben mit entsetzen gehört das ich meine anhängerkupplung theoretisch garnicht mehr dran haben darf weil der dicke schon höher ist als serie...

    was n das für n scherz??

    wenn dann das 3,5" fahrwerk drinne ist, schon gleich garnicht mehr...

    oder bin ich der einzige der sich darüber nen kopf macht ausser vielleicht der TÜV??

    hat da jemand ne idee??

    gruß
    Thomas
     
  2. #2 mrc.dresden, 03.12.2010
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    aus welcher quelle hast du diese info????
     
  3. #3 Tommytom, 03.12.2010
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    die info hat mir meine werkstatt gegeben.
    hat ne kleine vorgeschichte..

    hab seit kurzem n reserverad träger hinten dran, und die kupplung stört den träger.. kann ihn nicht wegschwenken weil die kupplung runde 40mm höher steht als die unterkante des trägers.

    somit hat er geschaut ob er eine kupplung findet die eben wie ne art schwanenhals nach unten geht..

    daraufhin hat ihm wohl jemand gesagt das die höherlegungsgrenze wohl 30mm wäre.. der grund seien die vermehrten querbewegungen die die karosse bei höherlegung machen soll...:grübel
     
  4. #4 mrc.dresden, 03.12.2010
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    hört sich logisch an...........und für deutschland sowieso mit all seinen richtlinien usw.

    ich werde mal einen bekannten fragen..........
    der hat nen pickup den er auch extrem (glaube 5-6") höher gelegt hat und er hatte erst vor etwa 5 monaten normalen tüv termin.

    meines wissens fährt er aber noch mit der AHK und tüv scheint er auch bekommen haben.

    entweder der hat für tüv abgebaut und dann wieder dran...........oder der tüv mann hatte keine ahnung oder es gab nen hunni extra:-)
     
  5. #5 Nordmann, 03.12.2010
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    Also es ist schon etwas Unbequemer zu fahren aber wenn das zutreffen würde dan fahren 90% aller höhergelegten Fahrzeuge mit erloschener Betriebserlaubniss durch die Gegend !
    Denk mal über sowas nach!

    [​IMG]
     
  6. #6 Tommytom, 03.12.2010
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    Das war ja auch mein erster gedanke!!!
    ich kann ja unmöglich der einzige sein:-)

     
  7. #7 Nordmann, 03.12.2010
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    Beim TÜV gibts -gabs und wird,s damit keine Probleme geben ! Zumindest hatte Ich bei 3 XJ,s 2Granny,s und Meinem CJ keine Probleme beim TÜV!
    Auch nicht beim Jetzigen XJ mit ca 5Zoll Höhe!
     
  8. #8 Eagle Eye, 03.12.2010
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    solange du keinen anhänger dran hast, wird es eh niemanden interessieren.

    es gibt ja die behauptung mit irgendwas um die 42 cm.

    aber ich finde nirgends im gesetz einen hinweis darauf.

    weder von §42 bis § 44 der StVZO
     
  9. #9 Nordmann, 03.12.2010
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    43cm ist die Normalhöhe einer Mercedes E Klasse W210 Ich hatte selbst bei 52cm außer mit dem 2 Achs Hänger nie Probleme beim TÜV!
     
  10. #10 vollernter, 03.12.2010
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    da gibts auch keine vorschrift.
    es kann allerdings sein, dass ein vermerk in den schein kommt, dass nur
    hänger mit einstellbarer deichsel gezuogen werden dürfen.

    30 mm höherlegung is obergrenze??? des is schwachsinn von leuten, die sich damit nicht auskennen.

    ich hab hinten 4 zoll höher, dazu 31er oder fast 32er räder, dazu ne AHK
    und kein TÜV-mensch nörgelt da rum, wozu auch?
    bei mir steht auch nix von einstellbarer deichsel, also alles vom feinsten.

    ich tät mir prompt überlegen, ob eine werkstatt, deren mitarbeiter sowas behaupten,
    weiterhin die werkstatt meines vertrauens wäre. die glänzen mit unkenntniss.
     
  11. Hede

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    Hallo,

    ich habe es andere Stelle schon mal erwähnt. Die EU hat auch etwas gutes. Es gibt eine EU-Richtlinie, dass Geländewagen von der Höhenfestsetzung der AHK nicht betroffen sind.

    Hier der genaue Text:

    EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1

    Zitat:
    Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.

    Und dazu noch die Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:

    4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
    - mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
    - mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
    Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
    - Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
    - der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
    - der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
    - die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
    - die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
    - die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

    Also nur Ruhe bewahren.

    Gruß

    JaeBar
     
  12. #12 Tommytom, 04.12.2010
    Tommytom

    Tommytom Jeeper

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    Thomas
    ich glaube ich kann meinen anhänger doch behalten...

    danke erstmal für die antworten..
    jetzt brauch ich nur noch eine welche zu dem heckträger passt, damit er auch noch schwenkbar ist....

    viele grüße aus Indien

    Thomas
     
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