Höherlegung und Anhängerbetrieb

Diskutiere Höherlegung und Anhängerbetrieb im JEEP Grand Cherokee WK2 Forum im Bereich Grand Cherokee; Hallo Jeepfaher ich möchte meim WK gern ein 2 Zoll Fahrwerk oder auch Spacer verpassen, dazu noch größere Reifen, so dass er etwa 7 cm höher...

  1. #1 littlemule, 22.07.2010
    littlemule

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    Hallo Jeepfaher

    ich möchte meim WK gern ein 2 Zoll Fahrwerk oder auch Spacer verpassen, dazu noch größere Reifen, so dass er etwa 7 cm höher kommt.

    Nun habe ich einen Wohnwagen (Einachser) und will erstens nicht, dass das blöd aussieht, wenn er schief hinterm Jeep hängt und zweitens will ich auch nicht, dass das Wohnwagenheck aufsetzt, wenn ich zum Beispiel auf eine Fähre fahre.

    [​IMG][​IMG]

    Anhängerbock sieht so nach LKW aus.

    Gibt's da irgendwelche Adapter für die Deichsel des Wohnwagens?
     
  2. #2 peterbenni, 22.07.2010
    peterbenni

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    Hi
    Leg den Anhänger doch auch einfach höher habe ich auch gemacht:genau
    Machst ein distantsstück von ca. 7 cm oder soviel wie Du
    den Jeep Höherlegst zwischen Rahmen und Achse:D:D

    Peter:ciao
     
  3. v8man

    v8man Master

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    Hi JP,

    erstens in original zustand messen und sehen wie deiner Wohnwagen stehs wenn geladen..ist die gerade waagerecht oder sinkt bisschen nach vorne oder hinten, denn mit eine wagenheber die AHK 2" höher machen, denn siehste du was muss geändert sein, wenn überhaupt.
     
  4. #4 Billy-the-kid, 12.08.2010
    Billy-the-kid

    Billy-the-kid Lieber Leitwolf als Lemming

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    Servus Norman, bist du jetzt auch hier? Super!

    :daumen
     
  5. #5 offtheroad, 12.08.2010
    offtheroad

    offtheroad Guest

    Ein Adapter gibt es nicht.
    Du solltest auch nicht das Wohnwagenchassis erhöhen-Betribserlaubnis erlischt.
    Fährst du so wie es auf Skizze 2 dargestellt ist,hast du evtl.je nach Gewichtsverteilung im Wohnwagen einen Hebeleffekt zur Hinterachse des Zugfahrzeuges-die Hinterachse kann im Extremfall ausgehebelt werden,z.B. bei Bodenwellen.
    Desweiteren kann der Wohnwagen evtl.hinten aufsetzen.
    Auch sollte die Mindeststützlast eingehalten werden.
    Die einzige StVZO -kompatible und versicherungsrechtliche Lösung ist eine Verstellbare AHK.
    Gruß
    offthe road
     
  6. v8man

    v8man Master

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    Hi,

    erst klaren wir die Gesetz, denn gehts weiter... die AHK Höher muss gemessen wenn das Fahrzeug hat die gesamt Gewicht erreicht was steht in die Fahrzeugbrief.

    GEMESSEN DARF NICHT IN LEER ZUSTAND GEMACHT BEIM TÜV.

    Heißt, erst laden die Fahrzeug auf mit etwas schwer ist, und auch messbar ist, z.Bsp. 40 kilo Sacken von Beton, usw.. nicht vergessen das die zugelassen Stutzlast die AHK ist eine anteil die Fahrzeug gesamtgewicht.

    Paar kleine Tipps, fahrt, mit eine LEER Tank, zu eine offentlich Waage (Abfallanlage, usw) und Beweismittel bekommen... denn zu der Tankstelle und Volltanken, denn Messen, wenn klappt mit 420mm, ab zum Tüv.

    Wenn immer noch bisschen zu hoch, lass bisschen Luft aus die Reifen oder schmaler Reifen einbauen ( z. bsp. Winterreifen statt MT oder ähnlichen )

    @wilfired,

    danke für das Welcome, nett du schon weider zu treffen...
     
  7. #7 SittingBull, 13.08.2010
    SittingBull

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    Aber aufpassen, daß die AHK (oder das Fahrwerk) nicht in Verbindung mit der montieren Reifengröße eingetragen wird :huch

    :kaputtlachen
     
  8. v8man

    v8man Master

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    Da hast du recht aber bei die meisten Fahrzeug das umgebaut sind kommt Größe Felgen / Reifen in spiel aber die orginal Reifen / Winterreifen sind normaleweise schmaler..
     
  9. #9 SittingBull, 13.08.2010
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    na ich weiß nicht, ob ich mit meiner AHK StVZO kompatibel bin :grübel
     

    Anhänge:

  10. #10 Intruder66, 13.08.2010
    Intruder66

    Intruder66 love the old jeeps..they will go everywhere

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    Um mal wieder auf das Thema zu kommen.
    Ich denke das er seiene AHK schon eingetragen hat. Es gibt unnterscheidliche Platten usw für einige AHK-systeme. Um dir mal wirkllich eine Antwort geben zu können soltest du mal ein Foto von deiner AHK hier einstellen, dann könnte man dir evtl, worklich nen Tip geben was du machen kannst.


    EDIT sagt; Sitting bull war etwas schneller beim Tippen...
     
  11. #11 SittingBull, 13.08.2010
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    Wenn man zum Tüv fährt, sich größere Reifen und Fahrwerk eintragen lassen will, kann es sein (obwohl bei 2" Lift eher unwahrscheinlich), daß dir der Prüfer die AHK austrägt, weil sie die Mindesthöhe nicht mehr hat. Also nützt es nix, sich nur das Fahrwerk eintragen zu lassen (wenn man mit kleineren Rädern vorfährt) um dann später nochmals vorzufahren, um sich die größeren Räder eintragen zu lassen. Der Prüfer ist ja nicht doof... normalerweise :-)

    Entweder verstellbarer AHK-Bock (von Westfalia bzw. Rockinger) oder WoWa-Deichsel höherlegen - Alko z.B. bietet sowas an.

    Edit: Weitere Alternative: Radhäuser vom WoWa ausschneiden :D und 31er montieren :-)
    Manch einer hat an seinem WoWa auch schon Blöcke/Spacer zwischen Aufbau und Achse gemacht :verrückt
     
  12. Hede

    Hede Master

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    Michael
    Hallo Jeeper,

    langsam, langsam. Keine Panik wegen der AHK. Die EU hat auch was gutes. Für Geländewägen gilt die Höhengrenze für den Kupplungskopf nicht.

    Hier ist die Richtlinie. Bei Bedarf sich besorgen und zum TÜV mitnehmen.

    "RICHTLINIE 94/20/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (Anhang VII, 2.1.1)"


    Gruß

    JaeBar
     
  13. #13 jeep_baer, 15.08.2010
    jeep_baer

    jeep_baer Master

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    thomas
    Stvzo

    Wie hede schon völlig korrekt sagte

    ein Problem mit der StVZo besteht gar nicht

    es ist ein optisches Problem
    und er befürchtet hinten aufzusetzen

    Erhöhung des Anhängers sollte nicht ohne Rücksprache mit TÜV durchgeführt werden

    und

    es gibt durchaus AHK die ab Werk eine Höhenverstellmöglichkeit von 50mm vorgesehen haben....

    Gruss Jeepbaer Tom
     
  14. #14 littlemule, 16.08.2010
    littlemule

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    danke für die Antworten, ich habe zeitgleich auch mal den Fahrwerkshersteller Alko befragt und er hat diese Lösung aus seinem Prospekt:
    [​IMG]
    [​IMG]
     
  15. #15 RunningBull, 16.08.2010
    RunningBull

    RunningBull Master

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    Na das ist doch mal ne coole Sache:daumen.
    Ich wußte nicht das es sowas gibt!:nachdenklich
    Ich denke damit kann man einigen helfen,die bis jetzt immer über höhenverstellbare Kupplungen nachgedacht haben.
    Danke für die Info: gib5
     
  16. wuff

    wuff Jeeper

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    Wolfgang
    Auch nicht schlecht !! Da kommt bestimmt kein " Nachbar " mehr zum Anhänger ausleihen !!:pfeiffenWäre für mich aber keine Lösung da wir auch noch nen normalen Audi zum anhängen haben ! Werd mir nen Adapter in der Arbeit fräsen !!:genau
    MFG Wolfgang
     
  17. #17 krabbe00, 17.08.2010
    krabbe00

    krabbe00 hat keinen jeep mehr

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    Joachim
    dieses problem hatte ich vor 2 jahren mit meinem xj. 2,5"fahrwerk rein 265er reifen und dann zum tüv. alles eingetragen nur die ahk hatte er gestrichen weil die 450mm kugelkopf/boden nicht mehr gegeben war.

    somit fing ich an zu lesen.
    es gibt keine gültige richtlinie die besagt das geländewagen davon ausgenommen sind , weil z.b. bei so einem winkel die erforderliche stützlast garnicht eingehalten werden kann.

    nur man muss mal genau lesen, die 450mm werden mit zulässigemgesamtgewicht angegeben.das heist das erstmal der kofferaum vollgeladen werden muß und dann wird gemessen. dann ist man z.b. bei einem 2,5" fahrwerk schnell wieder auf seine 450mm.

    also ich wieder zum tüv ( meiner war sogar aufgelastet auf 2,5to), dem tüv onkel erklärt das er jetzt mal ca.1to in den kofferraum packen muß u. schon war die kupplung wieder eingetragen.:genau
     
  18. #18 jeep_baer, 17.08.2010
    jeep_baer

    jeep_baer Master

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    thomas
    höhe AHK bei Geländewagen

    hier das Zitat aus dem Buschtaxiforum



    " Hatten wir das schon mal?

    Egal, im TV gibts auch laufend Wiederholungen:

    Kommt ja immer wieder mal vor, dass der TÜV-Prüfer über die zu hohe AHK meckert, sie nicht durchlassen will oder gar einen Eintrag "nur für Anhänger mit höhenverstellbarer Zugdeichsel" vornehmen möchte.

    Das die oft genannten Maße für Geländewagen nicht gelten hat mancher schon mal gehört, aber man möchte es dem Blaukittel ev. ja auch schwarz auf weiß zeigen.

    Daher hier der entsprechende Passus, um den es geht:

    Zitat: 2.1. Anbau von Kupplungskugeln mit Halterung
    2.1.1. Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten.
    Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des
    Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.



    Zu finden ist die

    RICHTLINIE 94/20/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 1994

    hier:

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:DE:PDF


    und dort unter Ziffer 2.1.1 in Verbindung mit Bild 30 (gleich dahinter).

    editiert/eingefügt:

    Die Ziffer findet sich im Anhang VII auf Seite 56 (des pdf).


    Ev. kanns ja mal jemand brauchen. "


    ich denke das sollte genügen


    Gruss Jeepbaer Tom
     
  19. Bodo

    Bodo Überzeugungstäter

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    Bodo
    Vier Alternativen ...

    Will auch mal meinen Senf dazu ablassen:

    1.) Rein juristisch braucht diese Höhenvorgabe nicht eingehalten zu werden. Der Tom hat es oben geschreiben ... vgl. www.Cherokee-XJ.de

    2.) Der zweite Punkt ist die Optik - mich hat es immer gestört, dass meine Hänge so 'schräg' laufen.
    * Der eine Hänger hat eine verstellbare Deichsel (Problem gelöst!)
    * Der zweite Hänger hat zwischen Achse und Rahmen einen Satz Distanzstücke erhalten (Problem gelöst!)

    ---
    Weitere Varianten sind das Distanzstück unter der Hängerkupplung (vgl. oben - ALKO) oder eine Zwischenplatte.
    Die Zwischenplatte muss mind. 12 mm stark sein und wird senkrecht zwischen Haken und Hakenaufnahme montiert.
    Der TÜV bei uns trägt diesen Mod. ohne Probleme ein ... .


    Gruß,
    Bodo
     
  20. #20 mad joe, 17.08.2010
    mad joe

    mad joe Was man nicht selber macht, wird nix!

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    Nicht alle TÜV-Prüfer wissen nix von der Regelung. Meiner hat das von ganz alleine Rausgefunden :-)
     
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