Darf ich die 3. bremsleuchte entfernen?

Diskutiere Darf ich die 3. bremsleuchte entfernen? im JEEP Wrangler TJ Forum im Bereich Wrangler; Hallo zusammen, habe mich nun entschieden, bei meinem Wrangler TJ das 31er Reserverad mit Chromfelge zu montieren, quasi das selbe Rad wie ich...

  1. Cerex

    Cerex Jeeper

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    Marc
    Hallo zusammen,

    habe mich nun entschieden, bei meinem Wrangler TJ das 31er Reserverad mit Chromfelge zu montieren, quasi das selbe Rad wie ich auch eine Etage tiefer in vierfacher Ausführung dran habe.
    Nun zwei Fragen:

    Die 3. Bremsleuchte wird dabei verdeckt. Darf ich die entfernen? Habe ja immer noch die beiden anderen, die Vorschrift sind.

    Habe 4 Räder von Goodrich, das Reserverad wäre zwar genau gleich gross, aber anderer Hersteller. Ich glaube, wenn ich einen Platten habe, rufe ich den ADAC und fertig, aber prinzipiell: Darf ich das geplatzte Rad wegschrauben und ein Reserverad anderen Herstellers bis zur Reparatur fahren, oder ist das streng verboten? Mir war so, dass man keinesfalls mit unterschiedlichen Reifen fahren darf, daher diese Frage. Auf dem Weg zur Werkstatt könnte ja theoretisch auch ein Unfall passieren und dann waren alle wieder schlauer...
     
  2. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein :-):

    Ja, darfst Du :genau - vorgeschrieben sind nur 2 - die dritte in der Mitte KANN, aber muss nicht...

    Im Rahmen der Nothilfe kein Problem :nö - nur sollte man so nicht noch wochenlang rumfahren... :pfeiffen

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  3. Cerex

    Cerex Jeeper

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    Marc
    Prima. Danke auch!
     
  4. #4 AMGeneral, 05.07.2010
    AMGeneral

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    Tom
    War es nicht so das Fahrzeuge ab BJ. ???? die mit einer Dritten Bremsleuchte ab Werk ausgerüstet sind diese nicht mehr entfernt oder Verdeckt werden dürfen ?

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

    §36 Bereifung und Laufflächen

    Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug.

    ob es für dein Auto allerdings gut ist unterschiedliche Reifen zu fahren seie dahin gestellt da ja jeder reifenhersteller etwas unterschiedliche Reifenmaße hat.

    gruss
     
  5. #5 Intruder66, 05.07.2010
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    Mario
    Hallo,
    also bei uns ist es abhängig wie ein Fahrzeug hier typen anerkannt wurde. Heist wenn das Teil Original mit 3 Bremsleuchten gebaut wurde müßen da auch 3 bleiben, es sei denn man läst das als änderung umtragen durch den TÜV. Keine Ahnung wie das in D-land ist mit dem Typengutachten usw.
     
  6. LCG

    LCG Oldschool Jeeper

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    Peter
    nachdem hier (leider wieder einmal) ziemlich viel Unfug steht, hier die ungeschminkte Wahrheit:

    1. Für Fahzeuge ab EZ. 01-01-98 ist die 3. BL Pflicht. (TJ wurde ab '97 gebaut)
    2. Ausnahmen gibt es, müssen aber in den FZ-Papieren eingetragen sein. (dies gilt insbesondere für sog. "Grauimporte")
    3. selbstverständlich dürfen Reifen unterschiedlicher Hersteller und/ oder Profile auch auf einer Achse gefahren werden, lediglich die Größe muss passen.
    4.falls ein Unfall passiert, kann aber die Versicherung versuchen, einen Teil der Schuld abzuwälzen, wenn die Diskrepanz zu groß ist.
     
  7. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Andreas
    Hallo Peter,

    sorry, aber das mit dem "Unfug" nehme ich persönlich. Wenn das tatsächlich so ist lasse ich mich gerne belehren, ich bin auch nicht allwissend und lerne täglich dazu. Aber dann hätte ich gerne eine Quellenangaben - auf gut ruhrpottdeutsch: "Wo steht dat" ?

    Maßgeblich ist immer noch die Gesetzeslage - und im (immer noch gültigen) §53 Abs. 2 StVZO sind nur zwei Bremsleuchten vorgeschrieben. Bitte nenne mir die Vorschrift/Verordnung/EU-Norm, in der ich die von Dir genannte Einschränkung bzw. die Vorgabe des Baujahres nachlesen kann...

    Das wäre sicher auch für meine Kollegen interessant - momentan gilt bei uns immer noch "Zwei muss, drei kann"...

    Wie gesagt - wenn Du mir das belegen kannst nenne ich Dich ab sofort "Zulassungsgroßmeister" und stimme gerne mit Dir überein :-):-):-) - ich bin halt lernbegierig :pfeiffen

    Nichts anderes habe ich behauptet - klar kann man generell unterschiedliche Profile fahren, aber gut ist das sicher nicht - weder vom unterschiedlichen Verschleiß, noch vom möglicherweise unterschiedlichen Bremsverhalten - von den Abweichungen der Bauarten der Hersteller gar nicht zu sprechen. Daher meine Aussage "Im Rahmen der Nothilfe zur Werkstatt" - danach wieder wechseln. Dürfen ja, empfehlen nein... Vielleicht hatte ich mich da nicht so klar ausgedrückt :grübel

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  8. #8 christian73, 05.07.2010
    christian73

    christian73 STIFF-Master

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    Chris
    es wird wieder tatsächlich hier wieder sinnloser Unfug geschrieben! :uahh

    um es gaaaaaaanz einfach zum machen:

    nein, darf nicht entfernt werden. Typprüfung des Fzg. (e11*93/81*0043) war MIT 3. Bremsleuchte, daher ist das Entfernen unzulässig. Die StVZo hat damit überhaupt nichts zu tun. Es handelt sich hier um eine Fzg.Typisierung nach EG-Prüfung. Es darf aber ein Ersatz für das Original her, wenn es mit einem anderem Ersatzrad nicht mehr passt.

    gruß,

    chris
     
  9. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Andreas
    Ich denke, dazu gebe ich jetzt besser keinen Kommentar mehr ab. Wenn man noch nicht mal mehr sachlich Argumente austauschen kann ohne sich angasen lassen zu müssen ist mir die Zeit dazu zu schade.

    Das Thema ist damit für mich durch.

    Andreas
     
  10. #10 Thomas T., 05.07.2010
    Thomas T.

    Thomas T. jeeper4fun

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    Thomas
    wahrscheinlich wieder genau so ein Unfug wie im "ohne Türen fahren thread" wo alle Unrecht hatten außer du.... ohne Andreas wären wir da wahrscheinlich immer noch am raten was richtig und falsch ist.... überdenke bitte mal deinen Ton... wir sind hier alle erwachsen!!

    Ich bin der Meinung auch irgendwo gelesen zu haben das ab 98 die 3.te Pflicht ist. Werde mal versuchen das im Netz wieder zu finden.
    Und ja ich fahre weiterhin nur mir 2 Bremsleuchten rum und ja, ich weiß das ich mich ev. strafbar mache und nochmal ja "da schei... ich drauf!!!!

    Andreas: da mußt du einfach drüber stehen....
     
  11. #11 christian73, 05.07.2010
    christian73

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    Chris
    tip:
    lies´ dir mal den Türen-Ausbau-Thread GENAU durch, was ich da geschrieben habe und welche haltung ich dazu hatte. ich wurde ja schließlich ohne türen erwischt und durfte löhnen.

    nach dem lesen kannst du gerne nochmal loshupen...

    chris
     
  12. #12 trudelpups, 05.07.2010
    trudelpups

    trudelpups Vielen Dank für nichts !

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    Das kann ich durchaus nachvollziehen.
    Es wäre schön wenn die entsprechenden Herrschaften sich an die hier gängigen Umgangsformen halten.
    Sonst :rupf.
     
  13. #13 jeep_baer, 05.07.2010
    jeep_baer

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    thomas
    Änderungen am Fahrzeug

    wer bitte sagt dass man auf einer Achse verschiedene Reifen betreiben darf ?das ist nur zulässig im Zusammenhang mit Notstand... also original Reifen platt etc... ansonsten immer pro Achse gleiche Reifen....

    Ich erlaube mir ein Zitat anzufügen:

    Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.

    Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.



    Thema dürfte damit erledigt sein was die Reifen angeht

    bei der dritten Bremsleuchte schliesse ich mich der meinung an dass das seit 98 Pflicht ist...

    mfg
     
  14. HeRu

    HeRu Keine Zeit für Jeep

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    Heiko
    :pop:pop:pop
     
  15. #15 Tobi150, 05.07.2010
    Tobi150

    Tobi150 Only in a Jeep.

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    Tobi
    Andreas, ich kann Dich gut verstehen und Thomas und Arnd schließe ich mich ebenfalls an.

    Aber um vielleicht einen "unstreitbaren" Hinweis, mit dem auch Chris evtl. leben kann, zu geben:
    Marc, Du kannst die dritte Bremsleuchte auch recht einfach höher legen!
    Du mußt dazu nur die vier Schrauben der Bremsleuchte auf dem Reserveradträger lösen und Distanzstücke, die Du z.B. aus einem Alurohr aus dem Baumarkt zurecht gesägt hast, dazwischen setzen und alles ist gut. Dann passt das neue Reserverad und die dritte Bremsleuchte ist immer noch da. ;-)

    Der Friede sei mit Euch! :bäh
    Tobi
     
  16. dreusi

    dreusi ich hab da Spass bei

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    Andreas
    Nur mal so in die turbulente Runde geworfen.
    Es gibt Fahrzeuge die haben ab Werk sonè art Schubkarren-oder auch Rollerrad (Nennt sich Notrad) im Kofferraum und natürlich darf mann damit im Notfall weiterfahren. Ich musste mal mit so`ner Lakritzschnecke von Dänemark nach Hannover fahren. Und ..... es ging ganz gut. Sah nur furchtbar sch.... aus. Bin natürlich sehr sinnig gefahren :daumen.
    Ich will damit nicht sagen, das es vernüftig ist aber im Notfall besser wie nichts.
    Und da streitet ihr euch wegen Reifen bei dennen mann nicht mal richtig einen Unterschied sieht :grübel.
     
  17. #17 Intruder66, 05.07.2010
    Intruder66

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    Dann gebe ich das hier noch zum besten.

    Zitat von Wikipedia
    In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.

    :basar

    :pop
     
  18. #18 Intruder66, 05.07.2010
    Intruder66

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    Mario

    Ähm, war es nicht irgendwie mal so das auf den Noträdern der Hinweis stand das man max XX Geschwindigkeit und max XX distans mit dem Teil fahren darf / sollte....:pfeiffen war es nicht irgendetwas von max 80 km/h und max bis nur nächstgelegenen Werkstatt.... von Dk bis H sollten da einige Werkstetten gewesen seien.....:tuscheln
     
  19. LCG

    LCG Oldschool Jeeper

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    Peter
    Hi, wollte Dich nicht persönlich treffen, ich kenne dich ja gar nicht :pfeiffen,aber es ist oftmals erschreckend, was alles so behauptet wird.
    Hier der Link zum Nachlesen ((S. 38, 3.11.1):

    www.michael-flammer.de/mf_schimmel/Lichttechnik.pdf

    Um evtl. Nachfragen vorzubeugen:
    I.d.R. sind alle Neuzulassungen ab ca. 1995 EG-Zulassungen, falls D- Zulassungen, siehe meinen vorangegangenen Post.




    .
     
  20. dreusi

    dreusi ich hab da Spass bei

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    Andreas
    Stimmt.
    Ist aber eine Empfehlung und keine Vorschrift.
    Ich hatte auch 1. keine Lust 2. Kein Geld mehr 3. War der Urlaub zu ende und wollte nur noch nach Hause also ein Notfall und es heisst ja Notrad :-)
    Warscheinlich hast Du Recht aber wie immer im Leben ist Theorie und Praxis nicht immer kompatibel. Deshalb immer schön locker bleiben :yeah und nicht übertreiben.
     
Thema: Darf ich die 3. bremsleuchte entfernen?
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