Import TJ aus US: Blinker

Diskutiere Import TJ aus US: Blinker im JEEP Wrangler TJ Forum im Bereich Wrangler; Hi, habe gerade meinen TJ aus Nevada abgeholt :-):-):-) Nun muss er noch lernen europäisch zu blinken - habt ihr Tipps wie man's einfach...

  1. #1 wattenham, 22.05.2010
    wattenham

    wattenham Guest

    Hi,

    habe gerade meinen TJ aus Nevada abgeholt :-):-):-)

    Nun muss er noch lernen europäisch zu blinken - habt ihr Tipps wie man's einfach hinbekomt:
    - vorne Blinker hat 2 Anschlüsse, allerdings kann man Standlicht und Blinker nicht so einfach trennen ... der eine Anschluss ist Blinker (okay) aber der andere leuchtet auch wenn man blinkt.
    - hinten wird mit dem Bremslicht geblinkt .... ist vielleicht trotzdem das Blink-Kabel hinten? Welche Farbe?

    Es ist ein TJ Unlimited 06

    Ciao
    Fritz
     
  2. TJ1987

    TJ1987 Member

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    Dominik
    Muss man das alles überhaupt ändern wenn das ein Import-Fahrzeug ist???
    Mein Nachbar fährtn Dodge, der blinkt auch mit seinen "Bremslichtern" und das muss nicht geändert werden...
     
  3. #3 trudelpups, 23.05.2010
    trudelpups

    trudelpups Vielen Dank für nichts !

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    Arnd
    nimm erstmal Kontakt zum TÜV auf und such dir einen "vernünftigen" Sachverständigen.
    Vielleicht nimmt er die ganze Sache so ab wie sie ist.
    Meiner blinkt und standlichtelt auch wie US und hat TÜV.:achselzuck
     
  4. #4 Intruder66, 23.05.2010
    Intruder66

    Intruder66 love the old jeeps..they will go everywhere

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    Mario
    Hallo,
    also so einfach ist das nicht mal eben umzubauen. Vorn mußt du dir ne einfaden Lampe mit dem selben sockel wie deine 2 fadenlampe hat besorgen, dann nur das standlichtkabel mit strom versorgen (Habe ich damals bei meinem YJ auch so gemacht). Hinten haste nur ein kabel, das geht vorn mit über den Blinkerschalter dann über den Bremslichtschalter und wer weiß wo noch wo alles drüber beim TJ. Da mußte dir wenn für hinten extra kabel ziehen für die Blinker und das auch vorn ändern. Also am besten erstmal wie schon vorhergeschrieben wurde nach nem gewillten TÜV prüfer suchen, wird der einfachere Weg werden. Gruß Mario
     
  5. #5 christian73, 23.05.2010
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    Chris
    der us-tj und der eu-tj haben unterschiedliche lenkstockhebel ! (blinkerhebel), wo die verschaltung drinne anders ist. auch sind 4 verscheidene blinkekreise im tj. wo "normale" autos 2 blinkerkreis haben (hinten links zusammen mit vorne links UND hinten rechts zusammen mit vorne rechts) hat der tj für jeden blinker eine separate leitung die in den lenkstockhebel geht. sonst würden ja bei der us-version beim bremsen die blinker vorne mitleuchten. das bremslichtkabel geht glaube ich auch über den blinkerhebel. echt dumme sache das!.

    mir ist das nämlich aufgefallen, als ich die blinkeranstsuerung von meinem zentralverriegelungs-steuergerät anschließen wollte. habe ich aber mit zwei zusätzlichen relais gelöst.

    die verkabelung müßte gleich sein!

    gruß,

    chris
     
  6. Harzer

    Harzer Member

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  7. #7 4motion, 23.05.2010
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    Interessant. Als ich unbedingt meinen CJ in original US rot blinken lassen wollte, wurde mir von jedem abgeraten. Gar als unmöglich wurde mein Vorhaben bezeichnet. Und jetzt wärs plötzlich einfach, nen Wrangler aus den USA zu holen und ihn original zu belassen?

    Nur für Österreich zu sprechen: Es ist von der Straßenverkehrsordnung, vom TÜV und von der Polizei her nicht möglich. Es gibt eine eindeutige Rechts- und Gesetzeslage, die derartiges ausschließt. Obwohl ich auch schon bei uns US Vans gesehen habe, die rot blinken.
     
  8. #8 christian73, 23.05.2010
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    Chris
    habe ich schon bei einigen gemacht!!!!!
    mit 3 schaltrelais und einer diode ganz einfach zu machen!!!!!!

    beim tj würde ich aber den anderen weg gehen und zwar auf die umrüstung der us-teile!!!!!

    chrisi
     
  9. #9 4motion, 24.05.2010
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    Da hast mich glaub ich falsch verstanden. Hab ja selbst die Schaltpläne bzw. US Kabelstränge bei mir, mit denen das sofort geht. Ich meinte jedoch, dass es rechtlich nicht möglich ist, nicht technisch.
     
  10. #10 christian73, 24.05.2010
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    natürlich! wenn das fzg. nicht nach eg-recht homologisiert worden ist also per einzelabnahme und die gelben blinker NICHT in den papieren stehen, dann ist das kein problem. war bei meinem ford pickup genauso!!!!

    mfg.

    chris
     
  11. Hannes

    Hannes nordisch by nature

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    Hab ich das grade richtig verstanden? Wenn das Fahrzeug per Einzelabnahme zugelassen wurde und in den Papieren nichts von gelben blinkern hinten steht dürfen sie rot blinken?
     
  12. #12 christian73, 25.05.2010
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    Chris
    ja, wenn das fzg. original mit roten blinkern in den staaten ausgeliefert wurde.
    natürlich ohne gewähr!!!
    chris
     
  13. Harzer

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    Blinkeransteuerung

    Da man die vielen Blinkerkreise in D eh nicht braucht kann man am Stecker des Warnblinkschalters Kabel 9 (Hinten links) und 10 (vorn links) brücken sowie 1 (vorn rechts) und 3 (hinten rechts) brücken, die Blinkeransteuerung der FB gleich mit an die Brücken und fertig.
     
  14. #14 4motion, 25.05.2010
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    Alex
    Versteh ich nicht. Bei einem Einzelimport, also einem Auto mit Einzelgenehmigung, hat der Importierer dafür Sorge zu tragen, dass das Auto der hiesigen Straßenverkehrsordnung entspricht. Und das ist keine neue Sache ... war bereits in den 70er und 80er Jahren bei meinem CJ7 so. Die sind damals alle nur mit den original US Leuchten ausgeliefert worden. Eine originale EU-Version gabs nicht.

    Ich hab mit dem damaligen Importeur gesprochen. Der meinte, dass man ohne die Blinkerangleichung nichtmal diese Einzelgenehmigung kriegt. Zumindest nicht bei uns in Österreich. Uns selbst wenn es durchgehen würde, würden viele Versicherungen abspringen bzw. im Schadensfall massive Probleme bereiten.

    Was glaubst, was ich schon an Zeit und Energie investiert hab, damit mein CJ endlich in rot blinken kann. Ich hab schon so viele Gespräche geführt. Mit dem TÜV, mit der Typisierungsstelle, Zivilgutachtern und der Polizei. Ich hab noch keine Lösung gefunden.
     
  15. Blue

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    Karsten
    auch wenn ich mich jetzt weit aus dem fenster lehne (ist schon spaeter am abend bei mir) aber ich glaube das viele dieser "Geschichten" mehr oder weniger auf der Ausnahme des Umzugsgutes gruenden.
    Und man ist ja nicht gezwungen Zeugs was man aus den USA mitbringen tut lebenslang zu behalten , aber wenn ein wagen einmal wegen "Umzugsgut" mit roten Blinkern zugelassen wurde, dann sollte der das immer wieder werden; auch ohne das der aktuelle Besitzer eventuelle Einzelheiten des warum auch immer wissen tut ... (ausser das er allem anschein nach nen toller hecht ist) :pfeiffen

    btw
    ich frage mich ob schon mal sowas beim Tuev aufgetaucht ist:
    http://www.youtube.com/watch?v=MKUWkewd52M ich will nicht der erste sein *gg*

    mfg
    karsten
     
  16. #16 christian73, 25.05.2010
    christian73

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    Chris
    ich weiß! ich wollte aber nichts an der originalverkabelung abändern und habe daher zwei zusatzrelais genommen!!!!

    chris
     
  17. #17 christian73, 25.05.2010
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    auch so, ÖSTERREICH!!! :monk

    dann geht das wohl nicht! hier in deutschEland kein problem!

    chrisi
     
  18. #18 4motion, 25.05.2010
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    Alex
    Es gelten doch eh überall fast nur mehr genormte EU Richtlinien. Kann mir nicht vorstellen, dass es in diesem Fall zwischen Österreich und Deutschland wesentliche Unterschiede gibt. Oder vielleicht doch?
     
  19. #19 mad joe, 25.05.2010
    mad joe

    mad joe Was man nicht selber macht, wird nix!

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    Also ich hab mich ja auch schon mit dem Thema auseinandergesetzt und beim Tüv nachgefragt.

    Es ist wie immer wohl ein großteil man Ermessensache des jeweiligen Prüfers.

    Hier is es so: Wenn der (Gebraucht)Wagen direkt aus USA kommt kann das so bleiben, weil eine Umrüstung nicht in relation zum Fahrzeugwert stehen würde.

    Bei"offiziellen" EU Importen, die umgerüstet wurden könne man das umgehen, wenn der Wagen älter als 30 Jahre wäre. Dann könnte man im zuge der Oltimerzulassung das unter Originalzustand hindrehen, meinte TüVler.
    (Muß ich "nur" noch 9 Jahre warten :-))

    Oder man hat halt dieses Beleuchtungseinrichtung entspricht in etwa EU-Vorschriften in den Papieren stehen, dann is auch kein Problem.
     
  20. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Obwohl die Scheinwerfer ja meines Wissens nach auf jeden Fall umgerüstet werden müssen (nur zulässig mit "e"-Kennzeichnung)....
     
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