Türausbau bei TJ

Diskutiere Türausbau bei TJ im JEEP Wrangler TJ Forum im Bereich Wrangler; Die Türen bei meinem TJ lassen sich nicht aushängen. Es ist mein erster Jeep und dadurch für mich absolutes Neuland. Gibt es an den Scharnieren...

  1. TJ1987

    TJ1987 Member

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    Die Türen bei meinem TJ lassen sich nicht aushängen. Es ist mein erster Jeep und dadurch für mich absolutes Neuland. Gibt es an den Scharnieren noch irgendwo einen Bolzen oder sowas der gelößt werden muss???
    Die Mutter unter dem Scharnier ist schon ab.
    Wer hat eine Idee??ß :grübel
     

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  2. hugon

    hugon Master

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    Bei einem älteren Wagen, wo das noch nie ab war, braucht man ganz schön Kraft, um die Tür nach oben raus zu heben.
     
  3. MAD

    MAD ...

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    MAD
    genau ...
    und dabei sollte man keine rohe gewalt anwenden sondern erst mal gut einsprühen um dann durch hin und her bewegungen die tür los zu bekommen ... :grübel
     
  4. #4 Tobi150, 04.02.2010
    Tobi150

    Tobi150 Only in a Jeep.

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    Tobi
    Genau, sprüh da mal schön WD40 drauf und lass das etwas einwirken.
    Und dann immer schön hin und her bewegen mit Zug nach oben. Irgendwann kommen die dann...

    Aber ist es nicht noch etwas früh, um die Türen auszuhängen? :nachdenklich

    Grüße,
    Tobi
     
  5. Jeep42

    Jeep42 ---Der mit ohne Jeep---

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    ...und ist das überhaubt erlaubt??....:weg












    :D
     
  6. #6 Tobi150, 04.02.2010
    Tobi150

    Tobi150 Only in a Jeep.

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    :cool :comment
     
  7. AndiXJ

    AndiXJ With six angry squirrels

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    Andi
    :-):-):-):-)


    Ja, da ist er wieder, der erste Türen-thread für dieses Jahr!:-)

    Aber die Jungs haben Recht. Mach da mal ordentlich WD40 drauf, hin und her bewegen, zur Not am nächsten Tag nochmal, dann geht das schon!
    Bei Deinem ersten Bild sieht mal ja schon, was da für ein Rostschmodder im Scharnier ist.
     
  8. mipi

    mipi 2,5 lt. mehr darf ich nicht ;-)

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    i hol mal das Pop-Corn ... :pfeiffen
     
  9. TJ1987

    TJ1987 Member

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    Ich wollt ja auch nur mal in die Runde fragen ob es da noch irgendwo ne Sicherung gibt außer die Mutter die unten auf dem Gewinde drauf ist....
    Aber ich versuchs mal mit WD40, wird schon klappen ;-)
    Ich weiß ja selber das es mit den Türen noch etwas früh ist, aber man will ja vorbereitet sein und ganz ehrlich, es ist mir ziemlich egal ob ich sie ausbauen darf oder nicht, ich machs einfach....
     
  10. #10 christian73, 05.02.2010
    christian73

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    Chris
    bei erwischen:

    vorwurf: erlöschen der Betriebserlaubnis wegen fehlenden Türen (und bei mir auch die Spiegel)

    - 3 Punkte in Flensburg
    - 80 Euro Strafe (mit Gebühren und Auslagen genau 103,50 Euro)
    - Vorführung beim Tüv zum Abstempeln der Mängelkarte (zusätzlich 35 Euro)

    ich wurde letzte Saison nämlich erwischt..... und die bullen wissen genau bescheid.... ich würde´s nicht riskieren.....

    chris
     
  11. AndiXJ

    AndiXJ With six angry squirrels

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    Oh ha, Christian!

    Da hätte der werte Herr von der blau/silbernen Fraktion mal den Paragraphen zeigen sollen, wo das steht (ohne Spiegel ist natürlich klar, da müssen welche ran)!

    Und jetzt geh ich auch das Popcorn holen...:pfeiffen:-)


    THEO, WO BIST DU???
     
  12. TJ1987

    TJ1987 Member

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    Oha, das klingt nicht gut. Dann werde ich es mir nochmal überlegen. Wie siehtn das eigentlich mit einem Frontbügel aus? sehe jede menge Autos, auch anderer Fabrikate, die einen Bügel montiert haben. Es kann doch nicht sein das alle verboten sind oder? Kann mir vllt jemand von euch evtl einen Frontbügel empfehlen der nicht all zu teuer ist? Und wo bekomme ich überhaupt "günstig" Teile für meinen TJ her?
     
  13. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Andreas
    Eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis auf Grund der fehlenden Spiegel - ok, kann ich nachvollziehen, ist rechtlich richtig.

    Es gibt Zusatz-Spiegel, die werden am Scheibenrahmen angeschraubt - die bleiben auch weiterhin da wenn man die Türen aushängt.

    Aber generell eine Anzeige nur wegen fehlender Türen wage ich zu bezweifeln. Wegen fehlender Spiegel - ja - aber nicht wegen ausgehängter Türen.


    edit:
    Ich war schon dabei zu schreiben. als Du Deinen Beitrag abgeschickt hast.. :-):-):-)


    Grüße :ciao

    Andreas
     
  14. #14 christian73, 05.02.2010
    christian73

    christian73 STIFF-Master

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    Chris

    also ich habe den alten bußgeldbescheid mal rausgekramt und da steht folgendes:

    ".....Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges (fehlende Vordertüren beidseitig und fehlende Seitenspiegel beidseitig) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesendlich beeinträchtigt war.

    § 56 Abs. 1, § 35e Abs.4 StVZO;§ 23 Abs. 1, § 49 StVO;24 StVG, 108 BKat

    ...."



    chrisi
     
  15. MAD

    MAD ...

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    MAD
    heee es geht wieder türenmäßig rund ... genial ... :D


    :pop:krug
     
  16. #16 jeepolly, 05.02.2010
    jeepolly

    jeepolly schon immer jeeper

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    oliver
    ohh andi und theo..habt ihr noch ne karte für mich ..damit ich noch schnell ins türen kino kann !!
    :pop
     
  17. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Andreas

    Ok, dann was zu lesen bei Chips und Bier:

    Der § 56 Abs. 1 StVZO behandelt die Vorschriften über Rückspiegel - das ist soweit ok, denn Spiegel hattest Du ja nicht montiert.

    § 35e Abs. 4 StVZO sagt aus

    "Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein"

    Und genau DA liegt der Knackpunkt. WENN TÜREN VORHANDEN SIND, DANN (und NUR dann) müssen sie geschlossen sein. Die Vorschrift bestimmt NICHT, dass Du die Türen nicht aushängen und dann so nicht am Straßenverkehr teilnehmen darfst.

    Wenn Du die Türen ausgehängt hast, dann offen rumfährst und die Türen nicht dabei hast, kannst Du sie auch nicht zumachen - wenn keine Türen da sind, kann ich auch keine schließen.

    Auch beim TJ steht NICHT im Fahrzeugschein "Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nur mit eingehängten Türen gestattet" - somit sind sie NICHT Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Und damit kann man Dir das auch nicht vorwerfen, wenn die Türen ausgehängt sind.

    Wenn der TJ bei der Zulassung die Auflage "Fahren nur mit Türen" bekommeh hätte, wäre der Vorwurf in Ordnung. Hat er aber nicht - sonst stünde es in den Paperen...

    Der Tatvorwurf ist daher FALSCH.


    §23 Abs. 1 StVZO regelt die "sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers"

    "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden"

    Diesen Vorwurf kann ich mir eigentlich gar nicht erklären - außer, dass Du vielleicht die Frontscheibe umgeklappt hattest und ohne Staubbrille gefahren bist ???

    Die restliche Paragraphenkette (§ 49 StVO;24 StVG, 108 BKat) verweist dann auf die Bestimmungen zum Bußgeld.


    Fazit ist, dass der Tatvorwurf FALSCH ist. Da da aber alles "Tateinheit" war (EINE Fahrt mit angeblichen drei Verstößen) wird auch nur der teuerste Verstoß geahndet - also selbst wenn Sie Dich NUR ohne Spiegel erwischt hätten, hätte das (rechtlich richtig) das gleiche gekostet. Dagegen anzugehen loht sich also nicht - das Bußgeld und die Punkte würden gleich bleiben.

    Aber wenn einem NUR das Fahren ohne Türen vorgeworfen wird, DANN würde ich heftigst Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen - und notfalls durch alle Instanzen.

    Fahren ohne Türen ist NICHT verboten !!!

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  18. #18 christian73, 05.02.2010
    christian73

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    Chris

    es ist verboten! glaub mir! ich habe einen anwalt desweg konsultiert (einen verkehrsprofi). der kennt sich aus und rat mir, das geld zu bezahlen, da ich damit auf die nase fallen werde. es wird dann vor gericht behauptet, dass das fahren mit dem fzg. ohne türen für die insassen lebensgefährlich ist und der richter verknackt dich zu NOCH HÖHERER STRAFE. oder ganz einfach: änderung am fzg= erlöschen der betriebserlaubnis!!!! der richter dreht sich ndas schon hin!
    und außerdem: meine rechtschutz hätte das nicht übernommen!!!! meinen anwalt hatte das angefragt... begründung der versicherung: KEINE AUSSICHT AUF ERFOLG!!

    also ist diese paragraphenwälzerei wegen fehlenden türen absolut hinfällig, da du so oder so das nachsehen hast, weil wir in dieser nahrungskette ganz unten stehen. da kann man rumstammelt und mit den füßen klopfen wie man will, du hast bei solch einer sache SOWIESO VERLOREN (es sei denn, du hast tausende euro für das sowieso verlorende gerichtsverfahren.....)

    also ganz einfach: mit türen fahren und bei den bullen nicht auffallen....


    chrisi


    chrisi
     
  19. #19 jancherokee, 05.02.2010
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    Jan
    Hallo,
    das Problem in Deutschland besteht darin das der von Chrysler oder Jeep Deutschland eingeführte TJ vom Kraftfahrtbundesamt mit Türen
    homologiert (zugelassen, abgenommen) ist und das herausnehmen der Türen das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat. Anders sieht es bei Importmodellen aus. Auf alle Fälle wäre es besser vor Nachfragen nach irgendeiner Vorschrift bei den Herren der Kontrollfraktion einen auf " das habe ich nicht gewußt zu machen oder Stofftüren hinten drinne zu haben".



    Jan
     
  20. #20 christian73, 05.02.2010
    christian73

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    genau so sieht das aus!
    man hat so oder so verloren!

    das fahren ohne türen ist VERBOTEN!!!!!!!

    es sei denn, es sind bauartbedingt KEINE TÜREN VORGESEHEN. und es gibt glaube ich keinen TJ/YJ der ohne türen homologiert wurde.

    chris
     
Thema: Türausbau bei TJ
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