Käfig

Diskutiere Käfig im JEEP Wrangler YJ Forum im Bereich Wrangler; Guden Leute Nachdem wir nun alle Möglichen Treads hatten was dran und ab geschraubt werden darf habe ich auch noch eine solche Frage. Hir nun...

  1. MAD

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    MAD
    Guden Leute

    Nachdem wir nun alle Möglichen Treads hatten was dran
    und ab geschraubt werden darf habe ich auch noch eine solche Frage.

    Hir nun mal ne neue alte Frage:
    Darf man denn den Käfig abschrauben und ganz ohne Fahren ???
    Irgendwie stöhrt mich dieses Gestänge und am liebsten würde ich das Teil abschrauben.
    Das Fenster steht auch ohne diese Käfig und das Dach (egal ob Stoff oder Hardtop) braucht auch das Gestänge nicht.

    [​IMG]

    Also nur wegen Überschlagsschutz ...

    Also ein Paar Schrauben und weck ist das Teil :genau
     
  2. #2 jeeptom, 25.01.2010
    jeeptom

    jeeptom Rhein Main Jeeper

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    Tom
    :nachdenklich das schaut ohne " Gestänge " aber irgendwie doof aus. Zumindestens gewöhnungsbedürftig.

    Ohne fahren ist sicher hierzulande nichterlaubt, weil der Käfig zum Bestandteil der ABE gehört.
     
  3. MAD

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    muss gestehen das es ohne käfig viel besser ausschaut ...
    ist ehr ein jeep wie es ihn eben zu den guten alten zeiten gab

    am liebsten würde ich den weck machen
    und auch die gurte ändern wie beim alten jeep
     
  4. #4 Danieljetzt, 26.01.2010
    Danieljetzt

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    Daniel
    Mit den Gurten hast du dir deine Frage glaube ich schon selbst beantwortet.

    Kanns ja mal zum TÜV fahren und fragen wie das aussieht wenn du von Dreipunktgurten auf Beckengurte zurück zu bauen willst. :-)

    Aber bitte Videokamera mitnehmen...
     
  5. MAD

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    ich frage doch keinen tüvboy ...

    seit wann geht man zum hänschen und nicht zum hans ... :-)
    abgesehen davon kann man ja auch hosenträgergurte einbauen und somit ist das thema gurte aus der welt ...

    aber zurück zum käfig ...
    wo steht es das der da drinne sein muss ???
    mich würde echt mal interessieren ob es da ne möglichkeit gibt ... :grübel
     
  6. #6 Danieljetzt, 26.01.2010
    Danieljetzt

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    Wenn dann muss irgendwo stehen das er NICHT drin sein muss.
     
  7. #7 simplydynamic, 26.01.2010
    simplydynamic

    simplydynamic Master

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    Bei allen Veränderungen die einen Einfluß auf.... haben erlischt grundsätzlich die ABE des Fahrzeuges. Durch eine Abnahme nach § 19.3 oder 21 wird dann nachgewiesen das doch noch alle Bestimmungen eingehlten werden. Ausnahme du bekommst Teile mit EG Typprüfung.
    Interessant wäre es in dem Zusammenhang mal das ganze auf die Spitze zu treiben und wegen Radkappen zu schauen :bähh
    Wenn der Käfig raus ist entspricht das Fahrzeug halt nicht mehr der ABE und verliert die Zulassung.

    Wo willst du die Gurte befestigen wenn der Käfig raus ist, bzw. wie werden die da befestigt ? kenne den CJ nicht.
    Hosenträger geht nicht, da du ohne Käfig auch keine Befestigungspunkte mehr hast. Boden oder so sind 1. sicherlich keine Original Befestigungspunkte und 2. darf ein H-Gurt nicht in diesen Winkeln verlaufen.
    Steht auf der Homepage von Schroth und sollte eigentlich jeder TÜVler wissen.
    Bekommst du es doch eingetragen ist das Glück/Dummheit. Aber beim unfall nützt dir das dann auch nichts.
     
  8. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Ich versuche das mal zu erklären:

    Jedes Kraftfahrzeug, dass neu auf den Markt kommt, wird vom Kraftfahrbundesamt geprüft - besteht es die Prüfung, bekommt der Hersteller eine "allgemeine Betriebserlaubnis" für diesen Fahrzeugtyp, und das Auto kann in Serie verkauft werden. Liegt diese ABE vor, werden Fahrzeugbriefe (heute "Zulassungsbescheinigung Teil 2") ausgestellt, und dann kann das Auto zugelassen werden.

    Diese grundsätzliche "Betriebserlaubnis" für das Auto gilt allerdings nur, solange sich das Fahrzeug in dem serienmäßigen Zustand befindet, in des es geprüft worden ist. Werden nun nach der Zulassung Veränderungen an dem Auto vorgenommen, die sich auf grundsätzliche Eigenschaften (Lenkung, Fahrwerk, Bremsen, Motor) beziehen, erlischt diese Betriebserlaubnis. Das bedeutet Bußgeld und Punkte in Flensburg.

    Damit die Betrieberlaubnis wieder gilt, muss das veränderte Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgestellt werden (TÜV, Dekra, usw...) - trägt der die Veränderungen nach einer Prüfung in die Fahrzeugpapiere ein, gilt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wieder.
    Bei der Prüfung MUSS der Sachverständige aber die gesetzlichen Vorgaben beachten - im Falle des Käfigs die Bestimmungen über passive Sicherheit und Unfallschutz der Insassen.

    Der "Überrollkäfig" beim Yps war Bestandteil der Zulassung des Fahrzeugtyps beim Kraftfahrbundesamt - somit erlischt beim Abbau die BE des Fahrzeugs.

    Du müsstest einen Prüfer finden, die Dir den Überrollkäfig aus den Fahrzeugpapieren austrägt - maßgebend dazu sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs.

    Auf jeden Fall wegfallen wird die Zulassung der hinteren beiden Sitze, da ja die Sicherheitsgurte für hinten am Käfig hängen - im Brief wird also auf jeden Fall die Anzahl der Sitze von 4 auf 2 reduziert werden.

    Da aber sogar "Uralt-Trecker" Überrollkäfige haben müssen (ich glaube, diese Vorschrift stammt aus den 70er Jahren) habe ich wenig Hoffnung, dass Du einen Prüfer finden wirst, der die Verantwortung dafür übernimmt. Bei einem Überschlag knickt die Windschutzscheibe weg wie nix - und was das für die Insassen bedeutet kannst Du Dir ausrechnen...

    Ich glaube also nicht, dass Du das legal machen kannst.

    Die andere Frage ist natürlich, ob das irgend jemandem auffällt - das Risiko wäre dann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit 80 Euro Bußgeld und 3 Punkten in Flensburg. Dann musst Du aber immer zur TÜV-Hauptuntersuchung den Käfig wieder einbauen.

    Die Gefahr ist natürlich - wenn Du einen Unfall hast und Dich überschlägst, dann wird Deine Krankenversicherung (wenn Du das überlebst) garantiert ihre Zahlungen kürzen. Und wenn Du beim Unfall einen Beifahrer im Auto hast, dann kommst Du kräftigst ans Bezahlen - die Leistungen holen sich die Versicherungen alle wieder zurück.

    Mir persönlich gefällt der Yps ohne Käfig auch besser - aber abbauen werde ich den trotzdem nicht :nö - ich will nämlich noch ein wenig leben. Und ich sehe in meinem Beruf jeden Tag, wie schnell ein Auto auf dem Dach liegen kann (wenn man ein Dach hat...)

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  9. MAD

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    das ist nun mal ne richtige aussage und erklährung ...
    ein glück das ich dich habe theo :daumen danke ...


    nun da ich selten ein dach drauf habe kann ich den wagen auch selten auf ein solches legen ... :-)
    allerdings schrecken mich schon die strafpunkte mal wieder ab ...
    bin nur froh das ich noch den alten käfig drinne habe und nicht den neuen ...
    die hinteren sitze sind bei mir sowiso ausgebaut und würden bei dem alten käfig sowiso keinen nutzen haben
    auch die scheibe ist selbst mit der verstrebung nur optik und nicht sicherheitsrelevant
    doch alleine die tatsache das mich dann ne geldstrafe erwartet vermießt mir schon wieder den gedanken etwas verändern zu wollen ...

    also begnüge ich mich mit dem bild das ich retuschiert habe ... so sieht der jeep wenigstens toll aus
    ich sehe schon das ich um meine wünsche an diesem wagen verwirklichen zu können doch den wagen in einem anderen land anmelden sollte ...
    @tom mach ein zimmer frei ich komme mit nach spanien :grübel
     
  10. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Ich denke, WENN Du Dich irgendwann mal mit dem Yps ohne Überrollkäfig überschlagen solltest, dann ist es herzlich egal ob das in Deutschland oder in Spanien stattfindet :pfeiffen - spanischer Asphalt ist auch nicht weicher als deutscher :-):-)
     
  11. MAD

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    nun wenn ich mit meinem monster überschlag ist das zum schluss auch egal wie hart der asphalt ist ... :grübel
    man brauch mich dann auch gar nicht mehr rausschneiden sondern einfach im jeep beerdigen ... :genau

    bisher habe ich noch nie ein auto getötet ...
    wenn ich das mit dem jeep machen würde ...
    dann hätte ich diese strafe verdient :tuscheln
     
  12. #12 Wildwater, 26.01.2010
    Wildwater

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    Doch, durch die höhere Temperatur. Bei uns ist er im Sommer auch weicher als im Winter - Erfahrungswert aus der Zeit als ich beruflich noch mit Baumaschinen zu tun hatte.
    :bähh

    ww
     
  13. MAD

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    nun ja jeder asphalt ist härter wie mein schädel ... :verrückt
    da ist es egal ob der eine oder andere ein quentschen weicher ist ... :-)


    also zusammenfassend gesagt besteht keine legale möglichkeit den käfig los zu werden ... :grübel
    einfach abbauen bedeutet empfindliche strafen
    abbauen und dies eintragen lassen macht kein tüvler
    einfach drauf lassen sieht scheiße aus ist aer die einzige legale möglichkeit

    mist :cool
     
  14. #14 Eagle Eye, 28.01.2010
    Eagle Eye

    Eagle Eye auch mal nach vorne gucken

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    du hast natürlich recht.

    aber zu dem da oben:
    das gilt nur für den "affenkäfig" ab baujahr 1992.

    der vorgänger (der schönere käfig ;-) )hat keine befestigungspunkte für den gurt.
    der hat hinten nur beckengurte, keinen drei-punkt-gurt.

    aber wie gesagt, du hast in allen punkten recht :genau
     
  15. MAD

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    also dürfte man den affenkäfig gegen einen alten schrägkäfig tauschen :grübel
    man bräuchte da also nur die beckengurte oder zur not die sitze austragen lassen ... :huch
     
  16. TheoYJ

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    Ja - DAS müsste gehen.... :genau
     
  17. MAD

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    nun das dürfte ja einigen gefallen denn nicht alle finden diese käfiggerüst so dolle ...:grübel

    wie ist es eigendlich dann beim käfig selber erstellen
    hat man da schon ne lösung zu gefunden ... ???
     
  18. #18 SittingBull, 28.01.2010
    SittingBull

    SittingBull Jeeper

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    Ich sag nein (wenn die Sitzbank drin bleiben würde).
    Wäre doch eine techn. Verschlechterung, da
    a) bei dem großen Käfig der Insassenschutz größer ist
    b) die Insassen bei 3-Punkt-Gurten besser geschützt sind
     
  19. TheoYJ

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    Richtig, das geht mit Sicherheit nur, wenn die Rückbank rausfliegt :genau
    Hatte MAD ja auch so geschrieben:

    Das ist natürlich vorausgesetzt.... - nur mit Beckengurten braucht man heutzutage keinem TÜVler mehr kommen :nö

    Aber vorne kann man dann die Dreipunktgurte ja beibehalten...


    Willst Du Dir jetzt einen Bügel selber bauen, oder was meinst Du, MAD ??

    Grüße :ciao

    Andreas
     
  20. MAD

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    ich will gar nicht denn ich kann es nicht und habe auch nicht das geld dazu
    aber es währe vieleicht ne möglichkeit den jetzigen käfig los zu werden ...
    finde immer noch der sieht schei... aus :grübel
     
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