Winterreifen-Verordnung ist verfassungswidrig

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  1. #1 McManni, 16.07.2010
    McManni

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    OLG kippt Winterreifenpflicht
    Winterreifen-Verordnung ist verfassungswidrig

    Das OLG Oldenburg hat die umstrittene Winterreifen-Verodnung gekippt. Im
    Fall eines Autofahrers, den das Amtsgericht Osnabrück unter anderem wegen
    "unangemessener Bereifung" verurteilt hatte, entschieden die Richter jetzt,
    dass die Rechtsverordnung zu unbestimmt und damit verfassungswidrig sei.

    Es fehle an ausreichend präzisen Angaben, welche Reifen bei welchem Wetter
    zu verwenden seien, begründeten die Richter ihre Entscheidung (OLG Oldenburg
    - Az.: 2 SsRs 220/09). Damit verwarf das OLG die entsprechende Vorschrift.

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    Manni
     
  2. #2 simplydynamic, 19.07.2010
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    Richtig so....
    Angepaßte Ausrüstung kann alles heißen. Im Zweifelsfall hätte man so wie im Motorsport andauernd die Reifen wechseln müssen.

    Denn bei uns z.B. wären Mitte Januar bei Sonennschein und 12°C Winterreifen definitiv die falsche und somit unsichere Bereifung.
     
  3. Alex78

    Alex78 Master of Desaster

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    Was soll man dazu sagen.
    Chaos ist perfekt.
    Ich vermute mal, dass weder die Rennleitung, noch der Ottonormalverbraucher überhaupt noch durchblickt welche Recht und Pflichten erfüllt werden müssen.

    Profitiert haben von dem ganzem aber in erster Linie die Reifenhändler.
    Wir hatten bei uns in der Werkstatt eine Umsatzsteigerung um die 300 %.(was Reifen betrifft).
    Nur ist aber im Winter die Zahl der Unfälle drastisch zurückgegangen.
    Also ist da wohl doch was wahres dran an dem Mythos M+S Reifen.
     
  4. #4 Whitehead, 25.08.2010
    Whitehead

    Whitehead Newbie

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    Toll McManni, das Dir dieser Artikel aufgefallen ist.
    Im Raum steht ja nun auch noch folgendes was die Reifenhändler und auch die Versicherungen immer sagen : Es besteht eine Mitschuld wenn bei einem Unfall auf einer winterlichen (also schneeigen Strasse ) das Winterreifenprofil weniger als 4 mm hat. Im Gesetz steht allerdings nur etwas von einer Profiltife von 1,6 mm und bezieht sich auf alle Reifen.
    Mit dem Urteil des OLG dürfte auch dieses Geschwafel wohl hinfällig sein.
     
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